19.05.2020 | Vorstandsbericht des bbk berlin Mai 2020

Bevor die Corona-Krise zum Ende Februar 2020 den Großteil unserer Arbeitskapazitäten gebunden hat, konzentrierte sich die Vorstandsarbeit auf die Reform des Atelieranmietprogramms und die Auswirkungen des Ateliernotstands, sowie auf die Planung von diversen Veranstaltungen. Wir positionierten uns kritisch zu dem Gesetzesentwurf zur Grundrente und tauschten uns mit anderen Verbänden dazu aus. Die Sprecherinnen führten Gespräche mit den kulturpolitischen Sprecher*innen des Landes Berlin, dem Kultursenator und dem Staatssekretär. Aufgrund der Pandemie fokussierte sich unsere Arbeit ab Mitte März auf die Forderung nach gerechten Hilfsmaßnahmen auf Landes- und Bundesebene, um alle existenziell bedrohten Künstler*innen zu unterstützen. Intensive Dialoge mit Politiker*innen und Vertreter*innen anderer künstlerischer Sparten führten zumindest auf Landesebene zu einer wirksamen „Soforthilfe II“.

Auswertung des 3. Fördersummits „Gender Gap in der Bildenden Kunst“

Dazu war ein vertiefendes Expert*innen-Gespräch geplant, aus dem konkrete Handlungsempfehlungen und Forderungen an die Politik hervorgehen sollten. Covid-19 hat die Arbeit leider unterbrochen. Sobald es die Lage erlaubt, verfolgen wir dieses Vorhaben weiter.

Relaunch der Webseite des bbk berlin

Der Vorstand hat sich mit der inhaltlichen und grafischen Gestaltung des neuen Web-Auftritts von bbk berlin, kulturwerk und bildungswerk intensiv und im Rahmen von Sondersitzungen beschäftigt. Der zum 21. März geplanten Relaunch der Website musste coronabedingt verschoben werden, da wir in unserer Öffentlichkeitsarbeit vorrangig wichtige Informationen hinsichtlich der Maßnahmen im Rahmen der Soforthilfe II des Landes Berlin vermittelt haben. An dieser Stelle gilt unser herzlicher Dank Ute Weiss Leder, die im Wesentlichen für die aktuelle Präsenz des bbk berlin in der Öffentlichkeit sorgt.

Am 1. Mai ging die neue Webseite online. Wir bedanken uns bei dem Designer und den Programmierer*innen von Panatom, die uns über ein Jahr beraten und begleitet haben. Neu am Webauftritt ist eine direktere Informationsweitergabe, verbesserte Sichtbarkeit aller Einrichtungen des bbk berlin, des kulturwerks und des bildungswerks, sowie die aktive Einbeziehung von Anbieter*innen freier Räume zur künstlerischen Arbeit und Open Calls durch online Formulare. Zur Barrierefreiheit gehört auch die leichte Bedienung auf Mobile Devices, wie Handys und Tablets. So erfordert die neue Struktur auch eine Umstellung für die Nutzer*innen. Wir unterstützen Sie gern bei Ihren Fragen.

Happy Birthday to Us! 70 Jahre bbk berlin - geplantes Fest im März

Vor 70 Jahren hatten u.a. Hannah Höch, Richard Scheibe, Karl Schmidt-Rottluff und René Sintenis zur Gründung des Berliner Berufsverbandes aufgerufen und 1950 den Schutzverband bildender Künstler*innen in Berlin gegründet. Dieses Jubiläum wollten wir mit Ihnen feiern und hatten für Mitte März ein großes Fest zum 70. Geburtstag des bbk berlin geplant. Alle Vorbereitungen bis hin zum Büffet waren bereits in die Wege geleitet, doch die coronabedingten Infektionsschutzmaßnahmen zwangen uns vorsorglich, das Fest bis auf weiteres zu verschieben. Eine ausführliche Darstellung der Geschichte des bbk berlin und das Fest werden nachgeholt, sobald dies möglich sein wird.

Join us! Mitglieder-Kampagne

Der Vorstand hat eine Kampagne entwickelt, um über die Arbeit des bbk berlin zu informieren und langfristig mehr Mitglieder zu gewinnen, um noch wirksamer die Interessen der Künstlerschaft der Stadt zu vertreten. Diese steht unter dem Slogan: „Je mehr wir sind, desto mehr haben wir zu sagen, desto sichtbarer sind wir, desto besser werden wir gehört, desto mehr können wir bewegen.“

Auf unserer Website, in Newslettern und über die sozialen Medien informieren wir alle Künstler*innen über aktuelle Entwicklungen und freuen uns, wenn unsere Informationen weitergegeben und bei Kolleg*innen empfohlen werden. Unsere fokussierte und solidarische Arbeit hat gerade in dieser Krisenzeit vielen Künstler*innen wichtige Informationen geliefert. So manche Sorge konnte dadurch gelindert werden. Unsere Mitarbeiter*innen leisten wertvolle Arbeit, die wir aus den Mitgliedsbeiträgen finanzieren. Vielen Dank für die Unterstützung unserer Kampagne.

Reform des Atelieranmietprogramms

Zentrale Punkte der Reform sind:

  • eine Anpassung der bisherigen Einkommensgrenzen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten,
  • die Beibehaltung der bisherigen Obergrenze für die Ateliermieten im Programm (4.09 Euro/qm),
  • die Einrichtung eines 2. Förderwegs (erweiterte  Einkommensgrenzen verbunden mit der Zahlung eines entsprechend höheren Künstler*innen-Mietanteils) und
  • Verzicht auf die 2006 eingeführte Begrenzung der  Nutzungsdauer auf 8 Jahre, da diese durch die eingebrachten Härtefallreglungen kaum angewandt und somit nicht realisiert wurde.

In zwei von der Kulturverwaltung und dem Atelierbüro vorbereiteten Gesprächsrunden mit Staatssekretär Dr. Torsten Wöhlert, weiteren Mitarbeiter*innen der Kulturverwaltung, dem Geschäftsführer und den Sprecherinnen des bbk berlin wurde weitgehendes Einvernehmen über diese Reform erzielt. Eine abschließende und schriftliche Fixierung, die für Anfang März geplant war, steht coronabedingt aus. Daher bleibt es bis auf weiteres bei den bisherigen Nutzungsbedingungen und Einkommensgrenzen im Atelieranmietprogramm. Wir werden die Gespräche mit der Kulturverwaltung so bald als möglich abschließen, damit die Reform schnellstmöglich umgesetzt werden kann.

Grundrente

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Grundrente schließt die Mehrheit aller Künstler*innen aus und belässt sie in der „Grundsicherung“. Nur wenige Künstler*innen erzielen jährlich die geforderten 30% des durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommens in Deutschland während ihrer Versicherungszeit. Das ist jedoch laut Gesetzentwurf Voraussetzung für den Erhalt der Grundrente. So ermöglicht es nur denjenigen einen Rentenversicherungsanspruch oberhalb der Grundsicherung, die zum einen mehr als 33 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und zum anderen mindestens 30% des jährlichen Arbeitnehmereinkommens erwirtschaftet haben. Der bbk berlin hat sich dazu
öffentlich und gegenüber den Berliner Bundestagsabgeordneten geäußert und Arbeitskontakt mit dem ver.di-Bundesvorstand aufgenommen. Wir bleiben dran.

Arbeitsfähigkeit der Werkstätten und Büros im kulturwerk des bbk berlin

Die coronabedingten Einschränkungen des Arbeitslebens ändern sich fast täglich. Viele unserer Mitarbeiter*innen arbeiten im Home Office; die Werkstätten mussten zeitweise wegen der Kontaktbeschränkungen geschlossen werden; aktuell sind sie mit eingeschränkten Arbeitszeiten wieder geöffnet. Deshalb bitten wir Sie, sich regelmäßig im Internet auf dem Laufenden zu halten.

Bereits im Normalbetrieb sind alle Einrichtungen des kulturwerks überlastet, die Krise erfordert zusätzliche Arbeit. Einnahmeverluste kann das Kulturwerk noch – und mit Unterstützung der Kulturverwaltung – auffangen. Der geltende Landeshaushalt sieht erst für 2021 zusätzliches Geld für Personalverstärkungen im kulturwerk des bbk berlin vor. Dieses Problem war am 17. Februar eines der wesentlichen Themen im konstruktiven Gespräch der Sprecherinnen mit Senator Dr. Klaus Lederer und Staatssekretär Dr. Torsten Wöhlert. Ein konkretes Ergebnis ist immerhin eine noch vor der Sommerpause zu erwartende, projektorientierte Aufstockung der Mittel für das Atelierbüro.

Blitzumfragen des bbk berlin - Soforthilfen von Land und Bund

Wir bedanken uns bei den Künstler*innen für die hohe Beteiligung an unseren beiden Blitzumfragen. Die Ergebnisse unterstützten uns bei der Bewertung  und dem Feedback zu den Fördermaßnahmen im Landesprogramm „Soforthilfe II“ und zum Bundesprogramm. Die Gewährleistung einer schnellen Krisenhilfe für Künstler*innen durch Überbrückungszuschüsse stand im Zentrum unserer Aktivitäten ab März 2020. Das war im Rahmen des Berliner Soforthilfeprogramms II partiell möglich. Dadurch ist es gelungen, dieses Landesprogramm aktiv mitzugestalten, so dass diese Zuschüsse für die Lebenshaltungskosten genutzt werden können. Das ist und war eine Überlebensfrage für Künstler*innen und Soloselbstständige.

Wir konnten die ursprünglichen Pläne der Berliner Finanzverwaltung mit Hilfe der Senatskulturverwaltung abwehren, die vorsahen, dass mit der „Soforthilfe II“ nur Betriebskosten ausgeglichen werden sollten. Die Berliner Senatsverwaltung rückte von diesen Zugangsbedingungen ab und ermöglichte vom 27. März bis 01. April einen unbürokratischen Zugang für die Antragsteller*innen. In diesem sehr kurzen Zeitraum erhielten schließlich laut IBB 150.000 Soloselbstständige, Freiberufler*innen und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten insgesamt ca. 1,4 Milliarden Euro aus dem Landesprogramm. Ab 6. April erklärte der Senat die landeseigenen Mittel als erschöpft. Zwar konnten wieder Anträge im Bundesprogramm gestellt werden, jedoch unter veränderten Bedingungen. War es bisher im Landesprogramm noch möglich die „Soforthilfe II“ für Miete, Krankenkassenbeitrag und Existenzsicherung zu verwenden, ist dies im Bundesprogramm ausgeschlossen. Die Mittel können nur für betriebliche Ausgaben (Ateliermiete, Material etc.) in den ab Antragsstellung folgenden 3 Monaten verwendet werden. Das bedeutet faktisch, dass Künstler*innen, die keine „Soforthilfe II“ des Landes Berlin erhalten haben, gezwungen werden, ALG II zu beantragen. Es wird zwar immer wieder vom Bund betont, dass bei einer aktuellen Beantragung auf Prüfung von Vermögen, Wohnungsgröße und Miethöhe für sechs Monate (bis Mitte September) verzichtet wird, doch trotz Aussetzen dieser Überprüfungen ist die Bedürftigkeitsprüfung für Bedarfsgemeinschaften und die dazugehörige Prüfbürokratie weiterhin wirksam. Das bedeutet, dass viele Künstler*innen, die finanzielle Unterstützung existentiell benötigt hätten und einen berechtigten Antrag auf den Zuschuss des Landes hätten stellen können, sich nun zu Recht benachteiligt sehen, da sie dies unverschuldet nicht bis zum 1. April realisieren konnten.

In einem gemeinsamen Appell mit Verbänden, wie dem LAFT - Landesverband freie darstellende Künste Berlin, der Initiative Neue Musik Berlin, der IG Jazz Berlin, der Vereinigung Alte Musik, dem Zeitgenössischen Musiktheater Berlin, der Koalition der Freien Szene und dem Rat für die Künste, haben wir uns direkt an die Bundesregierung gewandt und die Öffnung der vorhandenen Corona-Hilfspakete des Bundes für den existenzsichernden Bedarf von Künstler*innen, Soloselbstständigen und kleinen Unternehmer*innen aller Sparten und Branchen gefordert!

Der Vorstand dankt allen Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle, des kulturwerks und des bildungswerks für ihr großes Engagement und ihr schnelles und umsichtiges Handeln. Sie haben mit erheblicher Mehrarbeit die Funktionsfähigkeit des bbk berlin und seiner Gesellschaften trotz der Kontaktbeschränkungen aufrechterhalten. Die Beratungstätigkeiten der Geschäftsstelle sind für sehr viele Künstler*innen eine unverzichtbare Hilfe.

Wir bedanken uns bei Kultursenator Dr. Lederer und Staatssekretär Dr. Wöhlert für ihre Präsenz und Ansprechbarkeit zu jeder Zeit. Die Zusammenarbeit zwischen bbk berlin mit seinen Gesellschaften und der Kulturverwaltung hat sich seit dem letzten halben Jahr deutlich verbessert. Im Krisenmodus nach den Corona-Einschränkungen war die Bereitschaft zu kurzfristigen Abstimmungen und Informationsaustausch bemerkenswert hoch.

DIE VIELEN am 8. Und 9. Mai für eine lebendige Erinnerung

DIE VIELEN haben rund 12.000 Unterschriften für einen gesetzlichen Feiertag am 8. Mai an den Bundestag übergeben. In einem Glänzenden Stream wurden am 8. und 9. Mai länderübergreifende Aktionen für eine lebendige Erinnerung an den Tag der Befreiung und den Förderungen für ein offenes und gerechteres Europa sichtbar gemacht. Am 8. Mai zeigte ein sechsstündiger Live-Stream Beiträge aus 50 Städten in Deutschland und Österreich von Projektionen auf Kulturhäusern, Live-Lesungen und Kulturveranstaltungen sowie Statements aus allen Genres von Kunst und Kultur. Beteiligt waren über 4.400 Kultureinrichtungen, die eine der 35 regionalen ERKLÄRUNGEN DER VIELEN unterschrieben hatten.

Am 9. Mai haben hunderte Menschen öffentlich von Balkonen oder über Social Media in über 50 Städten die ERKLÄRUNG DER VIELEN verlesen. Zahlreiche Chöre und Musiker*innen haben anschließend die alternative Europa-Hymne von ihren Fenstern und Balkonen singend über die Sozialen Medien verbreitet. Der bbk berlin unterstützt die Initiative DIE VIELEN für eine offene Gesellschaft und die Freiheit der Kunst. www.dievielen.de

 

Der Vorstand bittet seine Mitglieder, die Maßnahmen gegen die Verbreitung von Covid-19 ernst zu nehmen. Wir unterstützen die geltenden Kontaktbeschränkungen und Regeln. Bleiben Sie gesund und schützen Sie die Risikogruppen.

 

Vorstand bbk berlin

 

Stand Mai 2020: Wir sind für die Künstler*innen da

  • Unsere Geschäftsstelle ist während der regulären Öffnungszeiten erreichbar. Alle Beratungen werden telefonisch oder per E-Mail durchgeführt.
  • Die Werkstätten im Kulturwerk sind für Nutzer*innen – bis auf weiteres mit eingeschränkten Arbeitszeiten – wieder geöffnet.
  • Atelierbüro und Büro für Kunst im Öffentlichen Raum sind im Wesentlichen auf Home-Office umgestellt. Die Arbeit des Ateliervergabebeirats wird über Mailverkehr und Videokonferenzen sichergestellt. Das Büro für Kunst im öffentlichen Raum hat einen Leitfaden zur digitalen Durchführung von Wettbewerben entwickelt und bereits erste       Verfahren erfolgreich begleitet.
  • Voraussichtlich ab 2. Juni kann das bildungswerk wieder Seminare und Workshops anbieten. Die Anmeldungen sind jederzeit möglich. Auch hier gibt es coronabedingte Einschränkungen.
  • Der Vorstand trifft sich regelmäßig. Durch die Anforderungen in der Corona-Krise finden wöchentliche Telefonkonferenzen statt.
  • Alle wichtigen und aktuellen Informationen finden Sie auf der Website.