19.09.2025 | Pressemitteilung des bbk berlin: Kunst zieht an, nicht aus: Atelierförderung erhalten!
Viertes Statement des bbk berlin zu den Kürzungen im Berliner Kulturhaushalt 26/27 gegen die bildende Kunst:
Die Kürzungen in der Kultur gehen weiter: gerade auch zu Lasten der Atelierförderung durch das seit über 30 Jahre erfolgreiche Arbeitsraumprogramm. Der Ausbau der Arbeitsräume für die Freie Szene steht still und die bestehenden Häuser sind in Gefahr
Die Ansätze im Haushaltsplan für 2026/27 bestätigen, was der Nachtragshaushalt 2025 bereits zeigt: Der Aufbau bezahlbarer Infrastruktur für die Freie Szene, das Aushängeschild Berlins, wird gestoppt. Maximal bleibt der Bestand an Räumen erhalten. Neue geförderte Arbeitsräume sollen nicht mehr dazu kommen. Zusätzlich werden die notwendigen Vertragsverlängerungen der Hauptmietverträge durch das Aussetzen der sogenannten Verpflichtungsermächtigungen zur Hängepartie. Für die betroffenen Künstlerinnen und Künstler bedeutet dies eine große Planungsunsicherheit bei der Ausübung ihrer professionellen Arbeit.
Wie passt das zum parlamentarischen Versprechen von 5.000 bezahlbaren Räumen? Wie passt das zur Zusicherung der Koalition, dass die über 10.000 bildenden Künstler*innen in Berlin einen hohen Stellenwert haben und die Sicherung ihrer Infrastruktur Priorität haben soll?(Vgl. Den Erhebungen des Atelierbüros zufolge sind rund 87% der etwa 10 000 Künstler*innen in Berlin auf der Suche nach einem bezahlbaren Atelier. In der Förderung befinden sich etwa 1100 Ateliers)
Die Substanz des Programms darf nicht weiter zugunsten der Struktur ausgehöhlt werden!
Das seit über 30 Jahre erfolgreiche Atelieranmietprogramm soll zum Erhalt von aufwändigen operativen Verwaltungsstrukturen ausgedünnt werden. Im Koalitionsvertrag, im beschlossenen Nachtragshaushalt für 2025 und in den Äußerungen der kulturpolitischen Sprecher*innen der Koalition wird konstant die Reduktion von Verwaltungs- und Doppelstrukturen im Arbeitsraumprogramm gefordert, um zugunsten von Räumen handlungsfähig zu bleiben. Zeitgleich werden die teuren Strukturen gepflegt und es geht der Subventionierung der Mieten an den Kragen. Mehr noch, im kürzlich veröffentlichten Papier 3 plant die Senatsverwaltung für Kultur im Sinne einer vermeintlichen „Finanzierbarkeit“, die Fördermieten auf Kosten- oder sogar Marktmieten anzuheben. Es heißt: “Um das Bestandsportfolio zu optimieren und den Förderbeitrag zu senken (...) werden neue Zielgruppen angesprochen, die diese Mietpreise zahlen können.“
Frauke Boggasch, Co-Sprecherin des bbk berlin: “Wir fordern eine klare Trennung des Anmiet-Budgets zur Sicherung der Räume von den Verwaltungskosten. Nur so kann die Atelierförderung transparent und wirkungsvoll bleiben! Die vorhandenen Mittel sollen möglichst unmittelbar den Künstler*innen nutzen.“
Auch die notwendigen Vertragsverlängerungen der Hauptmietverträge durch das Aussetzen der sogenannten Verpflichtungsermächtigungen wird zur Hängepartie.
Wir berichteten bereits: Bereits seit Frühjahr 2024 ist dieses finanzpolitische Instrument durch die Senatsverwaltung für Finanzen für das Arbeitsraumprogramm immer wieder gesperrt und damit die Möglichkeit, im Namen des Landes Hauptmietverträge abzuschließen, die über den aktuellen Haushalt hinausgehen. 368 Ateliers befinden sich in den Gebäuden, deren Hauptmietverträge in den kommenden 2 Jahren auslaufen, die ersten enden bereits am 31.12.25.
Die betroffenen Künstler*innen fürchten zu Recht um den Erhalt ihrer Räume und auch den Erhalt der für sie bezahlbaren Mietkonditionen. Deshalb haben sie eine Petition gestartet, die bereits innerhalb weniger Tage mehr als 3.700 Stimmen gesammelt hat.
Birgit Cauer, Co-Sprecherin des bbk: “Wie sollen sich bildende Künstler*innen für Ausstellungsbeteiligungen und Projekte verpflichten, neue Produktionen planen und Aufträge annehmen, wenn sie nicht wissen, ob ihr Atelier in drei, sechs oder 12 Monaten noch besteht?“
Frauke Boggasch und Birgit Cauer
Sprecherinnen bbk berlin