22.11.2022 | Abmahnwelle Google Fonts

Derzeit erhalten viele Website-Betreiber*innen Abmahnungen sowie Schadenersatzforderungen von Anwaltskanzleien oder auch Privatpersonen wegen der datenschutzwidrigen Einbindung von Google Fonts auf der eigenen Website. Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichtes München aus dem Januar 2022, dass die Einbindung von Google Fonts über Google-Server (remote) ohne vorherige Einwilligung des Nutzers einer Website für nicht datenschutzkonform erklärt.

Wer eine eigene Website betreibt, sollte daher dringend prüfen, ob Google Fonts remote über Google-Server eingebunden werden und, wenn das der Fall ist, auf eine lokale Einbindung umsteigen oder System Fonts nutzen.

Einen Google Fonts Scanners, der die eigene Website auf die Einbindung von Google Fonts überprüft bietet z.B. eRecht24.