26.01.2023 | Wohngeldreform 2023: Mehr Anspruchsberechtigte

 

Mit der Wohngeldreform zum 01.01.2023 wurden die Einkommensgrenzen und der Wohngeldbetrag erheblich erhöht.

So liegt z.B. die Einkommensobergrenze für Wohngeld 2023 in Berlin (Mietstufe 4) bei 1.466 Euro monatlich für einen 1-Personenhaushalt. Ab dem 1. Januar 2023 fließen auch die Kosten für Heizung und Warmwasser in die Berechnung ein.

Ob Wohngeld beantragt werden kann und wie viel Wohngeld gezahlt würde, lässt sich mit dem Wohngeldrechner für Berlin online berechnen:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwo.shtml

Der Wohngeldantrag lässt sich in Berlin hier online stellen:
https://service.berlin.de/dienstleistung/120656/

Informationen zur Wohngeldreform 2023:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/wohngeldreform-2125018

Der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html