31.01.2025 | Pressemitteilung des bbk berlin: Fonds für die Ausstellungsvergütung Bildende Kunst – FABiK soll zu 100 % gekürzt werden!

Der berufsverband bildender künstler*innen berlin schlägt Alarm
Mit Entsetzen hat der bbk berlin von der Ankündigung der Streichung der FABiK-Mittel (Fonds für die Ausstellungsvergütung Bildende Kunst) Kenntnis erhalten.
Teil I: Die Hinweise verdichten sich – weder Dementi noch Bestätigung liegen dem bbk berlin vor – wir fragen hier und jetzt Politik und Verwaltung: was ist Stand der Dinge?
Ausgerechnet auf dem Rücken der finanziell Schwächsten im Kulturbetrieb wird hier gekürzt! Damit wird die selbstverständliche Honorierung einer künstlerischen Arbeitsleistung infrage gestellt mit unabsehbaren Folgen für die weitere Arbeit und den Bestand der Kommunalen Galerien in Berlin. Circa 1.200 professionelle bildende Künstler*innen erhalten jährlich Mittel aus dem FABiK-Fonds. Das sind über 10 % der in Berlin arbeitenden bildenden Künstler*innen die bis zu 200 Ausstellungen in den 37 Kommunalen Galerien mit ihren Werken jedes Jahr gestalten. Das bedeutet auch, dass die Kürzungen insbesondere frei zugängliche, eintrittsfreie Ausstellungshäuser treffen. Das ist kultur- wie sozialpolitisch fatal!
In den Richtlinien der Regierungspolitik von CDU und SPD heißt es: „Der Senat hat das Ziel, Sozialstandards in allen Bereichen der kulturellen Arbeit zu verbessern.“ Dem widerspricht die aktuelle Politik der Berliner Koalition in Gänze, wenn die Kürzungen der Mittel für Ausstellungsvergütungen und der Fonds für die Honoraruntergrenzen der anderen Sparten durchgesetzt werden sollten.
Es wäre somit ein Paradigmenwechsel in der Berliner Förderpolitik und umso verheerender, als dass Berlin seit 2016 bundesweit Vorreiter zugunsten verbindlicher Honoraruntergrenzen in der öffentlichen Kulturförderung ist. Eine Abkehr davon ist somit auch ein Fanal für andere Länder und Kommunen. Erst im Mai 2024 hat die Kulturstaatsministerin Claudia Roth das Merkblatt zu Honoraruntergrenzen veröffentlicht hat: „Im Rahmen der Kulturförderung besteht die Möglichkeit, durch die Festschreibung von Mindeststandards (Honoraruntergrenzen) auf die soziale Lage der freien Kulturschaffenden positiv einzuwirken und das allgemeine Bewusstsein für den auch monetären Wert künstlerischer und kreativer Leistungen zu stärken.“
Der bbk berlin protestiert: Wir können nicht mehr hinter die von den Künstler*innen erkämpften Mindeststandards in der Vergütung künstlerischer Arbeit zurückfallen!
Frauke Boggasch und Birgit Cauer,
Sprecherinnen bbk berlin