27.11.2020 | Corona-Update #15: Überbrückungshilfe III und Novemberhilfe-Direktantrag

Der Novemberhilfe-Direktantrag ist über Login auf dem Elster-Portal ab jetzt für Freiberufler*innen und Soloselbständige direkt möglich. Erläuterungen und Login: -> https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/novemberhilfe-direktantrag-soloselbstaendige.html

Das Rechenbeispiel (siehe unten) gilt ebenso bei der Novemberhilfe.

Für 2021 ist kein Neustart, keine Hilfe und keine Unterstützung für Künstler*innen zu erwarten:

Auf der Website des BMWi-Bundesfinanzministeriums ist zu lesen, dass die "Überbrückungshilfe III" eine "erhebliche Verbesserung für Soloselbständige" darstellen würde. Das sehen die Verbände anders. Denn wie die veröffentlichten Rechenbeispiele des Ministeriums zeigen, ist auch diese Hilfe nicht für Künstler*innen „gemacht“ und geht klar und deutlich an den Lebens- und Arbeitsbedingungen von Künstler*innen vorbei. Es bleibt bei den sprichwörtlichen Tropfen auf den heißen Stein + Grundsicherung, wie in unserer Pressemitteilung vom 16.11. "Geringschätzung" und in der Erklärung der Allianz der Freien Künste vom 18.11. "Ohne ernstzunehmende Nachbesserung ist den Soloselbstständigen nicht geholfen" nachzulesen.

Rechenbeispiele, die in der dritten Spalte den Gesamtbetrag für die Monate Januar bis einschließlich Juni 2021 benennen.

Jahresumsatz 2019 Referenzumsatz Neustarthilfe (max. 25 Prozent)
ab 34.286 Euro 20.000 Euro und mehr 5.000 Euro (Maximum)
30.000 Euro 17.500 Euro 4.375 Euro
20.000 Euro 11.666 Euro 2.917 Euro
10.000 Euro 5.833 Euro 1.458 Euro
5.000 Euro 2.917 Euro 729 Euro

Die begleitenden Informationen und FAQ's sollten aufmerksam gelesen werden und auch die eventuell fälligen Rückzahlungsverpflichtungen:

"Bei einem Umsatz von 50 bis 70 Prozent ist ein Viertel der Neustarthilfe zurückzuzahlen, bei einem Umsatz zwischen 70 und 80 Prozent die Hälfte und bei einem Umsatz zwischen 80 und 90 Prozent drei Viertel. Liegt der erzielte Umsatz oberhalb von 90 Prozent, so ist die Neustarthilfe vollständig zurückzuzahlen. Wenn die so errechnete Rückzahlung unterhalb eines Bagatellbetrags von 500 Euro liegt, ist keine Rückzahlung erforderlich. Beispiel: Bei 75 Prozent durchschnittlichem Umsatz im Förderzeitraum müsste eine Soloselbständige, die 4.375 Euro Neustarthilfe erhalten hat, die Hälfte zurückzahlen."

Ausführlich nachzulesen -> https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/novemberhilfe-direktantrag-soloselbstaendige.html

Weitere Informationen sind zu nachzulesen auf den Websites von