31.03.2020 | Corona-Update #5: Corona-Covid-19 und Grundsicherung = ALG 2 = Hartz IV

Bundestagsbeschlüsse zum Arbeitslosengeld2 / Sozialgesetzbuch-Grundsicherung:
Website der Arbeitsagentur. https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

"Grundsicherung" = ALG 2 = Hartz IV 

Der Bundestag hat dazu beschlossen:  

    • Die Bewilligungen bei Neuanträgen gelten erst mal für 6 Monate.
    • Vermögensprüfung wird für 6 Monate "ausgesetzt", was spätere Prüfungen und Rückzahlungsforderungen nicht ausschließt.
    • Ebenso wird für 6 Monate nicht geprüft, ob Wohnungsgröße und -kosten "angemessen" sind.

    Das war´s. Alles andere bleibt, wie es bei "Hartz IV" eben ist. Anträge müssen als "Bedarfsgemeinschaft" aller im Haushalt Lebenden abgegeben werden. Durch Kontoauszüge der vergangenen halben Jahres muss die finanzielle Lage der Bedarfsgemeinschaft dokumentiert und vom Jobcenter geprüft werden.  

    Das hat mit der von der Bundespolitik versprochenen Grundsicherung von Freiberuflern kaum noch etwas zu tun. Um hier noch zu retten, was zu retten ist, arbeiten wir gegenüber Bund und Land daran, dass 

      • Zuschüsse aus den Corona - Soforthilfeprogrammen  n i c h t anrechenbar sind, wenn man ALG 2 bezieht, sondern für berufliche Ausgaben verwendet werden können und nicht erst für den Lebensunterhalt verbraucht werden müssen, bevor das Jobcenter zahlt;
      • der Berufsschutz für freiberufliche Künstler*innen wenigstens für 6 Monate unbedingt gewährleistet wird, k e i n Zwang zu Bewerbungen, zur Annahme von Niedriglohnjobs, zu sinnlosen Weiterbildungsmaßnahmen;
      • die Inanspruchnahme von ALG 2 n i c h t den Aufenthaltsstatus von ausländischen Künstler*innen in Frage stellt.

      Das ist – Stand heute – alles nicht verbindlich geregelt. Wir hoffen, dass wir das erreichen können. Trotzdem: wenn es nicht anders geht, muss ALG 2 beantragt werden, keine unübersehbaren Schuldenberge anhäufen. 

      Der Antrag auf Grundsicherung kann derzeit formlos telefonisch, per E-Mail oder per (Haus-) Post beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Antragsvordrucke und Hinweise, welche Angaben gemacht werden müssen. bietet die Website der Arbeitsagentur: https://con.arbeitsagentur.de/prod/cmsportal/marketing/corona-grundsicherung/

      FAQ: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

       

      Wir beraten in allen Rechtsfragen zum SGB2 / ALG 2. Bitte im Zweifel vor Antragsstellung in Anspruch nehmen!  

      Achtung: Rechtsverbindliche Auskünfte können nur die IBB-Investitionsbank, Behörden des Bundes und des Landes und ggfs. die Jobcenter erteilen. Wir geben hier unseren aktuellen Informationsstand nach bestem Wissen und Gewissen weiter. 

       

      Arbeitsagentur: Vereinfachter Antrag für Bewilligungszeiträume mit Beginn vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2020 (PDF)

      Arbeitsagentur: Anlage zur vorläufigen Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft für Bewilligungszeiträume mit Beginn vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2020 (PDF)