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Wahlprüfsteine des bbk berlin: Prüfen & Wählen 2026

Am 20. September 2026 wird in Berlin ein neues Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) für die nächsten fünf Jahre gewählt.

Für die bildenden Künstler*innen in dieser Stadt ist das eine Richtungsentscheidung: Wie geht es weiter mit der Kulturförderung nach zwei Jahren drastischer Kürzungen? Wer sichert Arbeitsräume, faire Honorare und die soziale Absicherung derjenigen, die Berlins kulturelle Strahlkraft erst möglich machen?

Der bbk berlin arbeitet eng mit der Berliner Kulturszene als Ganzes zusammen und hat auch in diesem Wahljahr neben vielen weiteren Institutionen (auch im Rahmen von #DeineStimmeFürKultur) den demokratischen Parteien wieder Fragen für Wahlprüfsteine gestellt. 

So können Berlins Wähler*innen die Antworten und Stellungnahmen der Parteien neutral abgleichen.

Antworten für die Wahlprüfsteine geben SPD Berlin, Bündnis 90/Die Grünen Berlin, DIE LINKE Berlin und CDU Berlin.

Hinweis: Wahlprüfsteine wurden ab 01.04.2026 verschickt.

Antworten Stand: 04.08.2026
 

Antworten

Antwort von SPD Berlin auf Frage 1.1 und 1.2

Ja. Faire Honorare sind eine Voraussetzung für professionelle künstlerische Arbeit und damit für die kulturelle Infrastruktur Berlins. Berlin war bundesweit Vorreiter bei der Einführung von Honoraruntergrenzen in der Kulturförderung. Diesen Weg wollen wir konsequent fortsetzen. Wir setzen uns dafür ein, Mindesthonorare und Ausstellungsvergütungen in allen geeigneten Förderbereichen verbindlich anzuwenden und regelmäßig an die tatsächliche Kostenentwicklung anzupassen. Mit dem Berliner Kulturfördergesetz wollen wir hierfür eine verbindliche gesetzliche Grundlage schaffen, die transparente Verfahren, mehrjährige Förderungen und Planungssicherheit miteinander verbindet.

Antwort von SPD Berlin auf Frage 1.3 und 1.4

Ja. Wir halten Ausstellungsvergütungen für einen unverzichtbaren Bestandteil professioneller Kunstförderung. Deshalb setzen wir uns dafür ein, den Fonds für Ausstellungsvergütung wieder auf mindestens das ursprüngliche Niveau von 650.000 Euro anzuheben und perspektivisch entsprechend der steigenden Kosten weiterzuentwickeln. Künstlerische Arbeit darf nicht unbezahlt bleiben.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen Berlin auf Frage 1.1 und 1.2

Ja, wir wollen, dass in der öffentlichen Kulturförderung Honoraruntergrenzen bzw. Mindesthonorare und -gagen obligatorisch sind. Die bisherige Praxis, solche Vorgaben in Jury-Leitfäden und in sonstigen Auswahlverfahren zu „empfehlen“, hat sich zwar größtenteils bewährt. Doch für eine echte Verbindlichkeit braucht es aus unserer Sicht eine gesetzliche Regelung, im besten Fall als Teil eines Berliner Kulturfördergesetzes. Ferner muss sichergestellt werden, dass Mindesthonorare auch in der Kofinanzierung greifen, insbesondere wenn dabei Mittel des Bundes zum Einsatz kommen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang aus unserer Sicht, dass steigende Mindesthonorare nicht zulasten der Förderbudgets bzw. Anzahl der Geförderten gehen. Das bedeutet: Es braucht analog zum Ausgleich der Tarifentwicklung für die öffentlichen Kultureinrichtungen eine Dynamisierung der Mittel in der Projektförderung. Die allgemeine Teuerung muss sich auch in der Höhe von Stipendien niederschlagen, zumal die zum Teil seit 15 Jahren nicht an die drastisch gestiegenen Lebenshaltungs- und Mietkosten angeglichen worden sind.

Die rasche Einführung eines Berliner Kulturfördergesetzes ist unser erklärtes Ziel und einer unserer kulturpolitischen Schwerpunkte in der kommenden Legislaturperiode. Infolge der guten Vorarbeiten der Berliner Kulturkonferenz unter reger Beteiligung der künstlerischen Spartenverbände, auch durch den bbk, und unseres eigenen Grünen Beitrags in Gestalt eines Rechtsgutachtens (vgl.: https://gruene-fraktion.berlin/ein-kulturfoerdergesetz-fuer-berlin/) halten wir eine Umsetzung im Jahr 2028 für realistisch.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen Berlin auf Frage 1.3 und 1.4

Wir halten den FABiK genauso wie das Atelierprogramm für eine der großen Errungenschaften in der Berliner Kulturförderung. Der Erfolg und die Notwendigkeit dieser Art der verbindlichen Ausstellungsvergütung steht für uns außer Frage, sollte aber letztlich eine Selbstverständlichkeit sein: Nämlich, dass Bildende Künstler*innen, die alleine oder in Gruppen in Kommunalen Galerien ausstellen, dafür auch angemessen entlohnt werden müssen. Umso fataler waren die drastischen Kürzungen des Berliner Senats aus CDU und SPD beim FABiK im aktuellen Haushaltsgesetz. Diese werden wir rückgängig machen und zugleich dafür sorgen, dass die Kommunalen Galerien über auskömmliche Ausstellungsmittel verfügen.

Antwort von DIE LINKE Berlin auf Frage 1.1

Die Linke Berlin fordert verbindliche Mindesthonorare und -standards für Kulturakteur*innen, um prekäre Arbeitsbedingungen zu beenden. Branchenspezifische Untergrenzen, die Anlehnung an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) und die Kopplung öffentlicher Fördergelder an faire Bezahlung sind die Grundsteine, um die zunehmende Prekarisierung vieler Künstler*innen durch steigende Mieten, Inflation und die den Kulturhaushalt übermäßig belastenden Sparvorgaben zu verhindern bzw. zu beenden.

Antwort von DIE LINKE Berlin auf Frage 1.2

Ein wichtiges Instrument ist die verbindliche Verankerung in Förderrichtlinien, Vergabekriterien und allen Bestimmungen, die für die Verteilung von Geld im Bereich Kunst und Kultur gelten.

Zudem wird es natürlich notwendig sein, sukzessive die dafür eingestellten Haushaltsmittel zu erhöhen. 

Die Kürzung der Ausstellungshonorare für Bildende Künstler*innen von 650.000 Euro in 2025 auf zuletzt 500.000 Euro wollen wir in einem ersten Schritt so schnell wie möglich rückgängig machen.

Wir schließen uns der Forderung von ver.di an, dass projektbasierte Anstellungsverhältnisse möglich sein müssen u.a. auch, um Scheinselbstständigkeit zu verhindern. Die Anbindung an den TVöD verhindert zudem Willkür.

Antwort von DIE LINKE Berlin auf Frage 1.3 und 1.4

Dafür wird sich Die Linke Berlin einsetzen. In den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt hatte die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus einen Änderungsantrag eingebracht, den Fonds wieder auf die ursprünglichen 650.000 Euro aufzustocken. Ziel ist eine weitere Aufstockung des Fonds, denn die Arbeit der Bezirksgalerien ist ein wesentlicher Beitrag für kulturelle Teilhabe und wohnortnahe, niedrigschwellige Kulturangebote in der Fläche und somit von unschätzbarem Wert. Ebenso wichtig sind diese Galerien als Plattform und Präsentationsraum für Künstlerinnen und Künstler, deren Arbeit anständig honoriert werden muss.

Wir streben eine angemessene und faire Vergütung an. Dabei achten wir stets auf die praktische Umsetzbarkeit im Rahmen der haushaltspolitischen Möglichkeiten, um die kulturelle Vielfalt nachhaltig zu sichern.

Wir wollen die Kulturstandorte auf Bezirksebene auch in Zukunft sichern. Dazu gehört die Fortführung bewährter Förderinstrumente wie des KIA-Programms und die Unterstützung kommunaler Galerien. Die für den Haushalt 2026/2027 festgelegte Höhe entsprach dabei den tatsächlich abgerufenen Mitteln und Bedarfen in den Bezirken. Bei kommenden Haushaltsberatungen müssen die Bedarfe genau geprüft werden. Unser Ziel bleibt es dabei durchgehend, die Arbeit der Kulturschaffenden bestmöglich und verlässlich zu unterstützen.

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Kunst im öffentlichen Raum und Kunst im Stadtraum gehört zur Daseinsvorsorge einer Kulturmetropole. Sie stärkt Identifikation, Teilhabe und Aufenthaltsqualität. Und ist mitunter der erste Kontakt mit Kunst. Deshalb wollen wir Kunst im Stadtraum verbindlich in der Stadtentwicklung verankern. Neue Quartiere müssen von Beginn an Flächen und Mittel für Kunst vorsehen. Mit einem Stadtentwicklungsplan Kultur und einer Stärkung professioneller Wettbewerbsverfahren wollen wir sicherstellen, dass Berlin seinem internationalen Anspruch auch im öffentlichen Raum gerecht wird.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen Berlin auf Frage 2.1 und 2.2

Wir erachten die drastischen Kürzungen des Berliner Senats aus CDU und SPD bei der Kunst im Stadtraum und am Bau für falsch. Diese Mittel waren schon zuvor nicht auskömmlich und sind auch im deutschen Städtevergleich der Kunst- und Kulturmetropole Berlin nicht angemessen. Wir werden alles daransetzen, das zu ändern. 

Zugleich wollen wir die bestehenden Strukturen wie den Beratungsausschuss Kunst (BAK) wieder stärken. Der BAK ist für die Berliner Kunst im Stadtraum und am Bau nicht nur formal konstitutiv, sondern auch wegen seiner Fachexpertise. Indem der Senat dessen Arbeit ausgesetzt hat, verstößt er gegen die Anweisung Bau und legt zugleich ein Gremium lahm, das in der Vergangenheit für Fachlichkeit, transparente Verfahren und gute Arbeitsbedingungen gestritten hat. Wir werden den BAK schnellstmöglich wieder einberufen.

Auch die Anweisung Bau muss den veränderten Rahmenbedingungen für Kunst am Bau und im öffentlichen Raum endlich angemessen Rechnung tragen. Die immer noch ausstehende Novelle stellt insofern auch eine Chance dar. Ob bei der Berliner Schulbauoffensive oder der Planung neuer Stadtquartiere: Kunst und Kultur müssen als fester Bestandteil einer integrierten Stadtentwicklung begriffen und entsprechend gefördert werden. Dazu braucht es auch mehr ressortübergreifende Zusammenarbeit, wie es bei den Programmen der Urbanen Praxis oder mit dem Runden Tisch Liegenschaftspolitik zumindest schon in Ansätzen gelungen ist.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen Berlin auf Frage 2.3

Den Berliner Bezirken kommt in diesem Zusammenhang zweifelsohne eine entscheidende Rolle zu. Umso schädlicher waren die Kürzungen des Berliner Senats aus CDU und SPD bei den ohnehin nicht auskömmlichen Mitteln der Bezirke für künstlerische Gestaltungen im Stadtraum. Diese wollen wir zurückzunehmen und zugleich dafür sorgen, dass die Bezirke auf dem Wege der sog. Auftragswirtschaft zusätzliche Gelder für diese wichtige Arbeit zur Verfügung haben.

In einer Stadt, in der öffentlicher Raum zunehmend kommodifiziert wird, Barrieren für kulturelle Teilhabe zu langsam abgebaut und neue Barrieren durch kurzsichtige Streichungspolitik aufgebaut werden sowie kostenfreie Kulturangebote (eintrittsfreier Museumssonntag, Draußenstadt) den Haushaltskürzungen zum Opfer fallen, fällt die extreme Kürzung der Mittel für Kunst im Stadtraum doppelt und dreifach ins Gewicht. Kunst im unmittelbaren Wohnumfeld erleben oder gar – wie einst im Hansaviertel – ein künstlerisches Projekt mitgestalten zu können, ist nicht nur eine Wertschätzung der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch ein Angebot, das Nachbarschaft fördert, Teilhabe erlebbar und Gemeinsinn erfahrbar macht.

Deshalb geht es der Partei Die Linke Berlin nicht unbedingt in erster Linie um den Anspruch Berlins, Weltmetropole zu sein, wenn sie Kunst im Stadtraum fördern und schützen will. Natürlich hat auch das seine Bedeutung. Aber vor allem geht es um lebendige Quartiere, wohnortnahe Angebote, sich mit Kunst auseinanderzusetzen, ohne dafür Eintritt zahlen zu müssen, wertschätzende Stadtentwicklung und kulturelle Bildung ohne Hürden.

Die Politik kann und muss in einem ersten Schritt den Haushaltstitel wieder auf sein Ausgangsniveau von 2025 anheben.

Zugleich ist es uns ein Anliegen, die Bezirke besser mit Mitteln auszustatten, um Kunst im Stadtraum zu fördern und zu pflegen (, denn auch für den Erhalt und die Pflege vorhandener Kunstwerke im öffentlichen Raum mangelt es allzu oft an den notwendigen Mitteln).

Die Linke Berlin drängt darauf, dass bei der Entwicklung neuer Stadtquartiere sowohl die kulturelle Infrastruktur verpflichtend mitgedacht und mitgeplant wird, als auch die Gestaltung des Wohnumfeldes Kunst im öffentlichen Raum. Ein Kulturfördergesetz wäre in einem ersten Schritt ein gutes Instrument, hier die Politik auch über Legislaturperioden und verschiedene politische Konstellationen hinaus in die Pflicht zu nehmen.

Zugleich denken wir die Künstlerinnen und Künstler mit, denn ihnen ermöglichen Aufträge für Kunstwerke und Kunstprojekte im Stadtraum eine bleibende und verstetigte Präsentationsmöglichkeit und natürlich ein Einkommen. Wichtig ist uns, dass die Bürgerinnen und Bürger in die Projekte und Ideen einbezogen werden, so dass sie, was entsteht, zu ihrem Anliegen und ihrem Kunstwerk machen können.

Kunst im öffentlichen Raum schafft ein niedrigschwelliges Angebot, stärkt die Identifikation mit dem eigenen Kiez und kann öffentliche Räume dauerhaft aufwerten. Dabei kommt es aus unserer Sicht nicht allein auf die Höhe des Mittelansatzes an, sondern vor allem auf Qualität, Wirkung und Nachhaltigkeit. Kunst im Stadtraum sollte dort ansetzen, wo sie viele Menschen erreicht und langfristig Wirkung entfaltet. Die Berliner Bezirke spielen dabei eine zentrale Rolle, weil sie die Orte, Bedarfe und Akteure am besten kennen. Wir stärken Kunst im öffentlichen Raum, indem Werke besser erhalten werden und neue Projekte gezielt dort unterstützt werden, wo sie den öffentlichen Raum sichtbar verbessern.

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Die Sicherung von Ateliers gehört für uns zu den zentralen Aufgaben Berliner Kulturpolitik. Deshalb wollen wir das Atelierprogramm reformieren, haushalterisch sichern, landeseigene Immobilien konsequent für kulturelle Nutzungen erschließen und den Ankauf geeigneter Objekte durch landeseigene Gesellschaften unterstützen. Bestehende Atelierstandorte müssen langfristig gesichert und Mietverträge planbar ausgestaltet werden.

Fördermieten müssen sich an der wirtschaftlichen Realität professioneller Künstler*innen orientieren. Konditionsanpassungen, die den überwiegenden Teil der Zielgruppe verdrängen würden, lehnen wir ab. Wir setzen uns dafür ein, das Arbeitsraumprogramm als kulturpolitisches Instrument dauerhaft bezahlbar zu halten, die öffentliche Finanzierung entsprechend auszustatten und zusätzliche Räume über eine aktive Liegenschaftspolitik zu erschließen.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen Berlin auf Frage 3.1

Berlins Status als Kulturmetropole gründet auf der einzigartigen Mischung aus Ateliers und Proberäumen, den vielen Aufführungs- und Präsentationsorten wie Theatern und Museen sowie den Clubs und urbanen Freiräumen. Doch viele Künstler*innen, Kreative und Kulturbetriebe sind massiv gefährdet von steigenden Wohn- und Gewerbemieten, Immobilienspekulation und Verdrängung. Deshalb wollen wir die drastischen Kürzungen beim Arbeitsraumprogramm (ARP) rückgängig machen und dieses zugleich reformieren: Neben einer generellen Ausweitung des Raumangebots braucht es die Einführung neuer Fördermodelle, die auch historisch gewachsenen Strukturen und örtlichen Besonderheiten gerecht werden. Dabei setzen wir vor allem auf die kulturelle Nutzung und Nachnutzung öffentlicher Immobilien, strategische Ankäufe und die Schaffung zusätzlicher Kulturräume bei der Entwicklung neuer Stadtquartiere.

Kulturorte und -angebote sind ein integraler Bestandteil der Daseinsvorsorge und öffentlichen Infrastruktur und müssen daher in der Stadtentwicklungs- und Liegenschaftspolitik auch endlich entsprechend berücksichtigt werden. Wir Bündnisgrüne machen Schluss mit der Vergabe von Landesimmobilien unter der Hand an private Investor*innen wie im Fall der Alten Münze und sorgen dafür, dass Kultur bei der Entwicklung von wichtigen Orten wie den ehemaligen Flughäfen Tempelhof und Tegel, dem ICC, dem Molkenmarkt oder der Nalepastraße nicht aus dem Blick gerät.

Mit dem Ausbau des Kulturkatasters, einem Stadtentwicklungsplan Kultur und neuen Beteiligungsgremien schaffen wir die notwendige Transparenz und Planungssicherheit – und mit der kostenfreien Überlassung von landeseigenen Liegenschaften die Möglichkeit, geeignete Räumlichkeiten temporär auch für kulturelle Zwecke zu nutzen. Auch hier sehen wir ein Kulturfördergesetz als echten „Game-Changer“ zugunsten von Berlins Kunst und Kultur. Denn das ermöglicht, nach dem Vorbild des Sportfördergesetzes, nicht nur eine Privilegierung von Kulturnutzungen in öffentlichen Immobilien, sondern auch die Einführung einer „Privatisierungsbremse“ für Kulturorte durch die Einführung eines Zustimmungsvorbehalts des Abgeordnetenhauses.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen Berlin auf Frage 3.2

Wir haben die Berliner Koalitionsfraktionen von CDU und SPD sowie die Senatsverwaltungen für Kultur und Finanzen wiederholt und sehr nachdrücklich aufgefordert, die bisherige haushaltsgesetzliche Sperrung der Verpflichtungsermächtigungen für das ARP endlich aufzuheben. Nur so kann es gelingen, all jene Bestandsobjekte zu sichern, deren Mietverträge in diesem und kommenden Jahr auslaufen. Das ist auch im finanziellen Interesse des Landes Berlin, denn der Erhalt der zum Teil schon seit Jahrzehnten angemieteten Atelierhäuser ist letztlich deutlich günstiger als Neuanmietungen.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen Berlin auf Frage 3.3

Wenn das ARP seinen eigentlichen Zweck weiterhin erfüllen soll, braucht es neben der Sicherung und dem Ausbau von Ateliers und anderen künstlerischen Produktions- und Präsentationsorten, bezahlbare Mietkonditionen für die betroffenen Künstler*innen. Dem muss auch die von CDU und SPD verschleppte Novellierung der Förderrichtlinie Rechnung tragen. Sollten die Kosten für ARP-Räume letztlich denjenigen auf dem freien Markt ähneln, dürfte das für viele ihrer Nutzer*innen finanziell nicht tragbar sein – und das ARP damit leerlaufen. Das werden wir verhindern, wohlwissend, dass die allgemeine Inflationsentwicklung und höhere Energiekosten es notwendig machen, die Fördersätze anzupassen. Aber auch das darf nicht dazu führen, dass sich ein Großteil der in Berlin lebenden Bildenden Künster*innen ihre Ateliermiete nicht mehr leisten können.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen Berlin auf Frage 3.4

Die Struktur und konkrete Governance vom ARP braucht in der Tat eine grundlegende Reform. Aber auch einen Neuanfang in der Kultur der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stakeholdern. Das setzt u.a. voraus, dass die Kooperation der Kulturverwaltung mit den Atelierbeauftragten bzw. dem Atelierbüro im Kulturwerk des bbk auf Augenhöhe stattfindet.

Letztlich muss die ARP-Aufgabenkritik und Neuordnung darauf abzielen, die jeweils beste Lösung für die verschiedenen Standorte und Leistungen zu identifizieren und auf die bestehenden Akteur*innen zu verteilen. Dabei stehen wir einer Stärkung der Rolle des bbk- Kulturwerks – auch durch die Einführung eines eingeständigen Titels für das Atelierprogramm – offen gegenüber.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen Berlin auf Frage 3.5

Wir stehen für eine integrierte Stadtentwicklung, die Kunst und Kultur bei allen Planungen und vor allem beim Neubau von vornherein mitdenkt. Gerade bei der Realisierung der neuen Stadtquartiere müssen soziale Infrastruktur, Frei- und Grünflächen und natürlich auch Ateliers und Ausstellungsflächen angemessen berücksichtigt werden. Die Wohnraumförderbestimmungen (WFB) sind dabei ein wichtiges Instrument, gerade was die Förderfähigkeit und Anforderungen an solche Kulturnutzungen angeht. Das gilt aber auch für die spätere, qualifizierte Vergabe der Räume und ihre langfristige Sicherung.

Den Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) kommt bei der Schaffung von Ateliers und sonstigen Kulturräumen zweifelsohne eine Schlüsselrolle zu: Wir wollen diese Aufgabe deshalb in den Kooperationsvereinbarungen verankern und mit konkreten Zielen versehen.

Antwort von DIE LINKE Berlin auf Frage 3.1 Fortführung und Erweiterung der Kürzungen wesentlicher Haushaltstitel, 3.3 Kritische Umsetzungspläne der Haushaltskürzungen der SenKGZ und 3.4 Das Arbeitsraumprogramm

Die Linke Berlin wird die erfolgten und sehr schmerzhaften Kürzungen im Haushaltstitel Arbeitsraumprogramm weder fortführen, noch erweitern.

Stattdessen werden wir uns dafür einsetzen, das aufgrund der Kürzungen bedrohte Arbeitsraumprogramm für Künstlerinnen und Künstler zu konsolidieren und längerfristig aufzubauen. In einem ersten Schritt mit einem sicher notwendigen Nachtragshaushalt wollen wir das stark gekürzte Programm wieder auf 25.000.000 Euro anheben. Die Linksfraktion hatte bei den Verhandlungen zum Doppelhaushalt im Abgeordnetenhaus einen Antrag auf Aufstockung des extrem gekürzten Arbeitsraumprogramms auf 15 Millionen Euro gestellt, der abgelehnt wurde.

Wir wollen langfristig den Bestand an Arbeits- und Probenräumen erhöhen und streben an, 1.000 neue Arbeitsräume zu bezahlbaren Mieten für freischaffende Künstler*innen zu schaffen. Wir wissen, dass der dokumentierte Bedarf höher liegt und es bereits Tendenzen gibt, dass Künstler*innen die Stadt verlassen müssen, weil sie sich einen Ort zum Arbeiten nicht mehr leisten können. Das durch extrem hohe Kürzungen des ARP im Nachtragshaushalt, fortgeführt mit dem beschlossenen Doppelhaushalt der Koalition, entstandene und sich nun stetig ausweitende Defizit lässt sich nicht schnell heilen. Deshalb sind ganz sicher auch Lösungen gefragt, die bislang viel zu wenig im Fokus politischen Handelns lagen. Dazu gehören Mehrfachnutzung und Zwischennutzung.

Wir unterstützen die Initiative „Runder Tisch Arbeitsräume für Kultur“, die maßgeblich vom bkk mit initiiert wurde. Denn es wird aus unserer Sicht notwendig sein, eine verbindliche Struktur (ähnlich dem Runden Tisch Liegenschaftspolitik) zu schaffen, die alle Beteiligten, Arbeits- und Entscheidungsebenen an einen Tisch bringt und gemeinsam Lösungen erarbeiten kann. Wir werden alle Möglichkeiten gemeinsam prüfen müssen, wie der Bestand gesichert werden kann, die Mieten bezahlbar bleiben und neue Räume entwickelt werden können. Hier werden wir auch über den hohen Leerstand bei Büroflächen reden müssen und die Möglichkeiten ausloten, die sich daraus ergeben. Wir sehen, dass das Atelierbüro bei dem Aufgabenumfang mit 4,6 Vollzeitstellen unterbesetzt ist. Hier liegt zugleich eine große Expertise in den Bereichen Flächenakquise, Nutzungs- und Betreiberkonzepte, Beratung, Bewerbungs- und Vergabeverfahren, Kooperationen.

Grundsätzlich sagen wir: Der Kulturhaushalt wurde durch die Kürzungen auf unter zwei Prozent gehungert. Unser Ziel ist eine Anhebung des kleinsten Einzelhaushaltes auf 2,5 Prozent, langfristig auf 3 Prozent des Gesamtetats. Dieser Aufwuchs sollte aus unserer Sicht zum Teil in den Ausbau des Arbeitsraumprogramms fließen. In den Erhalt des geschrumpften Bestands und die Erweiterung durch Sicherung neuer Bestände. Wir unterstützen und fördern Betreibermodelle wie Genossenschaften und werden verhindern, dass ein Desaster, wie die Vergabe der Alten Münze künftig nicht noch einmal passiert.

Wir wollen zugleich die durch die Koalition eingeleitete Schwächung der KRB beenden und haben dagegengehalten, als Pläne zur vollständigen Abschaffung der Kulturraum Berlin bekannt wurden. Ein umfassendes Arbeitsraumprogramm muss die Partner*innen KRB, Atelierbüro und GSE stärken. Deshalb haben wir uns auch für einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der GSE eingesetzt mit einer Laufzeit von fünf Jahren und werden das wieder auf die Agenda heben.

Antwort von DIE LINKE Berlin auf Frage 3.2 Restriktive Haushaltspolitik und Umgang mit Verpflichtungsermächtigungen

Langfristige Hauptmietverträge sind unser Ziel. Dafür ist eine vorausschauende Politik im Hinblick auf die Verlängerung auslaufender Verträge, möglichst lange Laufzeiten der Mietverträge und vor allem Verpflichtungsermächtigungen die notwendige Voraussetzung. Die Entsperrung von VEs wäre ein erster Schritt, den eine neue Koalition zu gehen hätte. Die Zuschüsse für den Ausbau von Arbeitsräumen für Künstler*innen wollen wir als erstes wieder auf das Niveau von 2025 (21.350.000) anheben. Wobei gemeinsam mit den Interessensvertretungen, den Mieter*innen und Generalmieter*innen zu überlegen und zu planen ist, welche Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten dringend notwendig sind und welche ggf. warten können.

Zugleich wird es notwendig sein, die Förderrichtlinien einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Denn sie sind in Teilen nicht bedarfsgerecht. Offensichtlich braucht es eine bessere Steuerung und mehr Transparenz seitens der Senatsverwaltung. Hier müssen wir uns anschauen, wie das herzustellen ist und welcher personellen Ausstattung es hierfür bedarf.

Dass Zuwendungen jährlich beantragt werden müssen, Generalmietverträge jedoch langfristig und überjährig geschlossen sind, was für kostengünstige Mieten absolut sinnvoll ist, ist ein Widerspruch in sich und gehört auf den Prüfstand. Ebenso die Fehlbedarfsfinanzierung, die das Risiko auf die Generalmieter*innen verlagert.

Antwort von DIE LINKE Berlin auf Frage 3.5 Atelierwohnungen

Wir unterstützen den Vorschlag, Atelierwohnungen in die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) aufzunehmen. Ebenso finden wir, dass zu prüfen ist, inwieweit bei der Planung neuer Stadtquartiere Atelierwohnungen verpflichtend mitzuplanen sind. Hier muss es verbindliche Vorgaben, vor allem aber den Dialog mit den Kommunalen Wohnungsbaugesellschaften geben.

Unser erklärtes Ziel ist es, kulturelle Räume zu sichern, weshalb wir das Arbeitsraumprogramm weiter fördern wollen und dabei einen klaren Fokus auf den Erhalt von bestehenden Räumen setzen. Da die Bereitstellung von bezahlbaren Arbeitsräumen für uns essenziell ist, leiten wir daraus ab, dass dies auch die Prüfung landeseigener Immobilien und die enge Zusammenarbeit mit Landesunternehmen einschließt, um den Künstlerinnen und Künstlern langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten.

Ateliers, Probenräume und Arbeitsräume sind Grundlage für künstlerisches Schaffen. Deshalb müssen sie erhalten bleiben. Die KRB und die GSE sehen wir dabei in besonderer Verantwortung, bezahlbare Räume zu sichern. Landeseigene Immobilien und Leerstand wollen wir entwickeln, um neue Potenziale für Kulturnutzungen zu erschließen und Verluste im Raumportfolio auszugleichen. Gleichzeitig muss klar sein: Steigende Betriebs- und Nebenkosten können nicht dauerhaft durch höhere Zuwendung aufgefangen werden. Hier bedarf es mehr Eigenverantwortung und wirtschaftliche Nutzung von bestehenden Räumen.

Antworten

Berlin verfügt mit Einrichtungen wie dem bildungswerk des bbk berlin über Qualifizierungsstrukturen, die sich gerade in den letzten Jahren eine herausragende Stellung erarbeit hat. Die Professionalisierung - gerade in Zeiten von KI und der kontinuierlichen Entwicklung der Medien - muss allen Künstler*innen zugänglich sein.

Wir teilen die Beschreibung der Bedeutung von Professionalisierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Bildende Künstler*innen in der Eingangsfrage vollumfänglich.

Bestehende Strukturen wie die bbk-Werkstätten und Beratungsangebote müssen gesichert und bestmöglich gestärkt werden. Eine dialogische Kulturpolitik, für die wir eintreten, setzt auf eine enge und fortlaufende Kooperation mit den künstlerischen Spartenverbänden, die gerade in Berlin viel Expertise und große Professionalität ausweisen. Deshalb plädieren wir für eine institutionelle Absicherung dieser wichtigen Verbandsarbeit, um deren grundlegende Infrastruktur dauerhaft zu gewährleisten.

Die Linke Berlin stimmt der Aussage zu, dass Professionalisierungsinvestitionen nicht nur individuelle Fördermaßnahmen sind, sondern zentraler Bestandteil der langfristigen Sicherung kultureller Vielfalt, Innovationskraft und demokratischer Teilhabe. Die Arbeitssituation vieler freischaffender Künstler*innen ist prekär, sowohl was die Einkommen aus freiberuflicher künstlerischer Tätigkeit anbelangt, als auch die Arbeitsbedingungen. Zugleich wissen wir um den auch in diesem Bereich erheblichen Gender Pay Gap und den Gender Care Gap für Künstlerinnen. Netzwerke aufbauen und pflegen, Ressourcen kennen und nutzen, Wissenstransfer – das alles sind notwendige Dinge, die zugleich sowohl Zeit als auch Geld kosten. Beides haben viele freischaffende Künstler*innen nicht oder in zu geringem Maße.

Dass es Geld braucht, Qualifizierungs- und Professionalisierungsmaßnahmen für bildende Künstler*innen zu ermöglichen, ist klar. Wie viel es braucht und in welchem Bereich die größten Defizite zu verzeichnen sind bzw. der dringendste Bedarf besteht, sollte gemeinsam mit dem bbk als Interessensvertreter bildender Künstler*innen besprochen werden.

Um die Kontinuität und Qualität der künstlerischen Arbeit zu sichern, stellen wir unter anderem Mittel für Stipendien zur Verfügung und fördern die kulturelle Bildung. Wir leiten aus unserem Ziel, kulturelle Räume und Teilhabe zu sichern, ab, dass auch Qualifizierungsangebote verlässliche Rahmenbedingungen benötigen, weshalb eine strukturelle Förderung, die Planungssicherheit gibt, ein wichtiger Baustein ist, um Künstlerinnen und Künstler in ihrer Selbstständigkeit nachhaltig zu stärken.

Antworten

Wir sehen den Bedarf nach unabhängigen Vertrauens- und Beratungsstrukturen ausdrücklich. Gerade projektbasierte und überwiegend selbstständige Erwerbsbiografien erfordern niedrigschwellige, fachlich kompetente und unabhängige Anlaufstellen. Wir unterstützen die Prüfung und den Aufbau spezialisierter Strukturen für die bildende Kunst im Dialog mit den Verbänden.

Sexuelle Belästigung, Machtmissbrauch und Diskriminierung sind in der Tat leider auch in der Kultur immer noch an der Tagesordnung. Mit der Gründung von Diversity Arts Culture, dem Pilotprojekt FairStage und der Etablierung einer zentrale Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind in der letzten und dieser Legislaturperiode wichtige Schritte gegangen worden, um dem effektiver entgegenzuwirken. Wir wollen diese Arbeit und die Kooperation mit sonstigen Anlauf- und Beratungsstellen wie z. B. Themis verstetigen und ausbauen. Und wir unterstützen gezielt öffentliche Kulturbetriebe dabei, proaktiv gegen Machtmissbrauch und Diskriminierung vorzugehen. Bei all dem dürfen in der Tat freiberufliche Künstler*innen nicht aus dem Blick geraten. Insofern stellt sich die Frage, ob es hierfür nicht zusätzliche, passgenaue Angebote braucht, ob Sparten-übergreifend oder als unabhängige Vertrauensstelle bei den einzelnen Spartenverbänden.

Das hier beschriebene strukturelle Problem (sexuelle Belästigung, Machtmissbrauch, Diskriminierung) ist übergreifend und geht über den Bereich Bildende Kunst hinaus. Bei der seit 2022 aktiven AG CSA beim bbk wäre in einem ersten Schritt der Bedarf zu erfragen, den die geplante Vertrauensstelle, deren Einrichtung wir unterstützen, hat. Es braucht diese sicheren Räume für freischaffende Künstler*innen in allen Sparten und Bereichen. Deshalb wäre sicher interessant, gemeinsam darüber zu reden, ob sich hier spartenübergreifend Lösungen finden lassen.

Die spezifischen Herausforderungen von überwiegend selbstständigen und projektbasierten Arbeitsweisen in der Kunstszene nehmen wir sehr ernst. Niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote sind daher wichtig. Es sollte geprüft werden ob bestehende Anlaufstellen gezielt in dieser Hinsicht weiterentwickelt werden können, beispielsweise bei bereits geförderten Einrichtungen der bildenden Kunst. Wir stehen einem Dialog mit der Szene jederzeit offen gegenüber, um den genauen Bedarf gemeinsam zu evaluieren.

Antworten

Die Freiheit der Kunst nach Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz ist unverhandelbar. Staatliche Förderung darf weder unmittelbaren noch mittelbaren Einfluss auf künstlerische Entscheidungen nehmen. Deshalb setzen wir auf transparente Förderrichtlinien, unabhängige Fachjurys und nachvollziehbare Verfahren. Das Berliner Kulturfördergesetz soll diese Grundsätze dauerhaft absichern und damit die Programm- und Präsentationsfreiheit stärken.

Vergabeentscheidungen müssen fachlich, transparent und nachvollziehbar sein. Mit verbindlichen Standards für Berufung, Zusammensetzung und Arbeitsweise von Jurys und Beiräten wird das geschaffen. Dazu gehören transparente Kriterien, dokumentierte Entscheidungen, angemessene Beteiligung der Fachpraxis sowie eine institutionell abgesicherte Unabhängigkeit gegenüber politischer Einflussnahme. Gute Kulturpolitik schafft faire Verfahren – nicht politische Abhängigkeiten.

Kunst ist frei und genau dadurch ist sie der Resonanzboden, das Labor und Dialog-Ort einer offenen, demokratischen und pluralistischen Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, dass sich Kulturpolitik wieder auf den bisherigen demokratischen Konsens besinnt, es bei der Setzung von Rahmenbedingungen zu belassen und von direkten Eingriffen in die künstlerische, kuratorische und fachliche Unabhängigkeit oder gar in die Kunstfreiheit abzusehen.

Es ist kein Zufall, sondern politische Strategie, dass sich antidemokratische und rechtspopulistische Kräfte ausgerechnet die Kultur als Kampfzone für ihren Kulturkampf ausgeguckt haben. Wer die Demokratie verteidigen will, muss deshalb bei der Kunstfreiheit anfangen. Besonders falsch wäre es, autoritären Forderungen und rechten Kulturkampf-Narrativen hinterherzulaufen, etwa in Gestalt der Einführung sog. Demokratie- oder Antidiskriminierungsklauseln. Eine demokratische Kulturförderung beruht auf der Wahrung der Grundrechte und Staatsferne, der Einhaltung gesetzlicher Regeln und transparenten, fachlichen Verfahren.

Wir wollen mit einem Kulturfördergesetz die Möglichkeiten politischer Eingriffe in die Kunstfreiheit und die künstlerisch-kuratorische Autonomie der öffentlichen Kultureinrichtungen so gut wie möglich beschränken. Öffentliche Kulturförderung muss staatsfern, transparent und fachlich erfolgen, etwa durch den Ausbau und die Stärkung von jurierten und sonstigen Auswahlverfahren. Gerade auch als Lehre aus dem Skandal um den Buchhandlungspreis, der CDU-Fördergeldaffäre sowie den Vorgängen beim Hauptstadtkulturfonds und beim Projektfonds Kulturelle Bildung.

Das Grüne Rechtsgutachten hat aufgezeigt, dass ein Berliner Kulturfördergesetz hierfür ein probates Mittel ist. Etwa durch die Möglichkeit, Fach- und Transparenz-Standards bei künstlerischen und personellen Auswahlentscheidungen festzuschreiben. Aber auch indem die Arbeit von Jury-, Beirats- und Evaluationsverfahren in ihrer Unabhängigkeit besser vor politischer Einflussnahme geschützt wird.

Antwort von DIE LINKE Berlin auf Frage 6.1

Kulturpolitik von Die Linke Berlin verteidigt zivilgesellschaftliche Netzwerke und stellt sich entschieden gegen staatliche Gesinnungsprüfung (Haber-Verfahren) und Ausgrenzung.

Der Kampf gegen jede Form von Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Nationalismus ist ein unverrückbares Fundament linker Kulturpolitik. Dafür steht auch das Gleichheitsgebot im Grundgesetz im Grundgesetz, und Die Linke Berlin wird nicht zulassen, dass dessen Antidiskriminierungsklauseln infrage gestellt werden. Wir wehren uns zugleich dagegen, wenn solche Schutzmechanismen zweckentfremdet und instrumentalisiert werden, um legitime kritische Positionen aus der öffentlichen Förderung zu drängen.

Antwort von DIE LINKE Berlin auf Frage 6.2

Eine grundlegende und dringend notwendige Überarbeitung der Vergabepraxis und des Zuwendungsrechts, für die wir stehen, sollte mit der Ausweitung des Systems unabhängiger Jurys und Fachbeiräte sowie der Ausweitung der Bürger*innenbeteiligung in diesen Gremien einhergehen.

Juryentscheidungen sollen binden sein. Die Linke Berlin will die Ausweitung partizipativer Prozesse bei der Gestaltung und Steuerung der Fördersysteme. Eine wirkungsvolle Reform, die sich auch mit der Frage befasst, wie Transparenz gesichert werden kann, muss gemeinsam mit den Interessensvertretungen und Künstler*innen, Kulturinstitutionen und Arbeitsstrukturen erarbeitet werden. In einem ersten Schritt wollen wir uns an den Hinweisen, Kritiken und Vorschlägen des Landesrechnungshofes orientieren, um zumindest die kritikabelsten Punkte möglichst schnell auszuräumen.

Die Kunstfreiheit ist durch Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt und bildet eine zentrale Grundlage unserer offenen Gesellschaft. Eine lebendige Kulturmetropole wie Berlin lebt von künstlerischer Vielfalt. Die Förderung mit Steuergeldern muss dabei transparent, nachvollziehbar und rechtsstaatlich organisiert sein. Wir setzen uns für klare Förderrichtlinien, veröffentlichte Vergabekriterien, nachvollziehbare Verfahren und den Einsatz unabhängiger Fachjurys ein. Förderentscheidungen sollen fachlich begründet, transparent dokumentiert und regelmäßig evaluiert werden. Für uns gilt: Wer öffentliche Mittel erhält, muss sich zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.

Wir setzen bei der Vergabe von Fördermitteln auf die Expertise von unabhängigen Jurys und Beiräten, wie es beispielsweise beim Hauptstadtkulturfonds praktiziert wird, wo Förderempfehlungen nach der künstlerischen Qualität der eingereichten Anträge getroffen werden. Wir leiten aus dieser bewährten Praxis ab, dass wir auch weiterhin für transparente Verfahren stehen, die ausschließlich nach fachlichen Kriterien entscheiden und die Unabhängigkeit der künstlerischen Bewertung institutionell wahren.

Antworten

Altersarmut unter freischaffenden Künstler*innen ist Ausdruck strukturell zu niedriger Einkommen. Deshalb gehören faire Honorare, Ausstellungsvergütungen und verlässliche Förderstrukturen unmittelbar zur sozialen Absicherung. Auf Bundesebene setzen wir uns für eine Weiterentwicklung der Künstlersozialversicherung sowie für Verbesserungen beim Grundrentenzuschlag und der sozialen Sicherung Selbstständiger ein.

Wir Grüne wollen unser Möglichstes dafür tun, um die prekären Arbeits- und Einkommensbedingungen von Künstler*innen zu verbessern und das bislang hohe Altersarmutsrisiko zu verringern. Die wesentlichen Hebel hierfür liegen leider auf der Bundesebene, etwa im Bereich der Rentengesetzgebung oder beim Sozial-, Arbeits- und Mietrecht. Auf Landesebene braucht es deshalb ein ganzes Bündel an Maßnahmen, wie die bereits erwähnten verbindlichen Mindesthonorare, auskömmliche Förderbudgets und Stipendienprogramme, die Subventionierung künstlerischer Produktion- und Präsentationsräumen, Anstrengungen zur Verringerung von Gender Pay Gap und Gender Show Gap (auch durch Projekte wie FairShare) oder auskömmliche Ankaufbudgets der öffentlichen Ausstellungshäuser und Museen.

Antwort von DIE LINKE Berlin auf Frage 7.1

Berlin hat sich als eines der ersten Länder in öffentlich geförderten Projekten an Mindesthonoraren und -gagen orientiert. Unter r2g wurden hier wichtige Fortschritte erreicht. Wir wissen aber auch, dass für viele Künstler*innen und Kulturakteur*innen das Jahreseinkommen aus freiberuflicher künstlerischer Tätigkeit unter dem Median liegt, also unter dem Schwellenwert zur Armutsgrenze. Wir wollen verbindliche Mindesthonorare und -standards für Kulturakteur*innen, um prekäre Arbeitsbedingungen zu beenden.

Branchenspezifische Untergrenzen, die Anlehnung an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) und die Kopplung öffentlicher Fördergelder an faire Bezahlung sind die Grundsteine, um die zunehmende Prekarisierung vieler Künstler*innen durch steigende Mieten, Inflation und die den Kulturhaushalt übermäßig belastenden Sparvorgaben zu verhindern bzw. zu beenden. Auf Bundesebene ist es notwendig, sich für eine Reform der Künstler*innensozialkasse starkzumachen.

Ein wichtiges Instrument ist die verbindliche Verankerung in Förderrichtlinien, Vergabekriterien und allen Bestimmungen, die für die Verteilung von Geld im Bereich Kunst und Kultur gelten.

Zudem wird es natürlich notwendig sein, sukzessive die dafür eingestellten Haushaltsmittel zu erhöhen. Wie und in welchen Zeiträumen das gelingen kann, lässt sich heute aber leider nicht ausreichend konkret beantworten, denn vieles hängt davon ab, wie die nächste Koalition aussehen wird und welche Schwerpunkte sie dann in einen Koalitionsvertrag festschreibt. Aber es entspricht unserem politischen Verständnis und unserer Wertschätzung für die Arbeit freischaffender Künstler*innen, dass wir uns für deren Belange einsetzen und gemeinsam mit den Interessensverbänden, Gewerkschaften und Künstler*innen Lösungen und Verbesserungen finden und ermöglichen werden.

Wir wissen, Altersarmut kann nur abgewendet werden, wenn in den Jahren des Berufslebens ausreichend Einkommen erzielt werden konnte. Wir wissen auch, dass viele Künstler*innen aufgrund nicht ausreichender Vergütung ihrer künstlerischen Arbeit gezwungen sind, Einkommen durch nichtkünstlerische Tätigkeiten zu generieren und dass es trotzdem für viele nicht reicht. Laut einer Studie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage von Soloselbstständigen und hybrid Beschäftigten in Kreativberufen lag der Median beim Jahreseinkommen 2023 bei 18.750 Euro, bei hybrider Erwerbstätigkeit bei 32.500 Euro. Das zu ändern und hier spürbare Verbesserungen zu erreichen, ist uns ein Herzensanliegen.

Antwort von DIE LINKE Berlin auf Frage 7.2

Wir stimmen der Forderung des bbk nach einer Absenkung des verlangten Mindesteinkommens zu. Freischaffende Künstler*innen haben häufig sehr schwankende und in den meisten Fällen unterdurchschnittliche Einkommen.

Es ist erwiesen, dass viele die 30 Prozent des Durchschnittseinkommens nicht erreichen. Selbst 20 Prozent sind für viele eine große Hürde, wären aber auf jeden Fall eine notwendige Verbesserung. Wir wissen aus den Erhebungen der KSK, dass die über Jahre gezahlten Beiträge trotz harter Arbeit sehr oft nicht reichen, Altersarmut zu verhindern. Es braucht bessere Regelungen, um zum Beispiel die freischaffende Künstler*innen in Fällen von Arbeitslosigkeit, längerer Krankheit, Erziehungszeiten, verminderter Einnahmen aufgrund von Care-Arbeit etc. absichern. Die Grundrente war ein begrüßenswerter Schritt, der allerdings die Arbeitssituation der Kreativen nicht ausreichend berücksichtigte. Das muss aus unserer Sicht geändert werden, was nur auf Bundesebene geht, wofür wir als Bundespartei und Landespartei allerdings mit Nachdruck einsetzen werden.

Die Vermeidung von Altersarmut ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, wobei rentenrechtliche Anpassungen primär auf Bundesebene entschieden werden. Wir konzentrieren uns darauf, die aktuelle Einkommenssituation der Kulturschaffenden durch faire Vergütungen, Honorare und Gagen sowie Stipendien und bezahlbare Arbeitsräume zu verbessern.