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Rosenheim Neubau Technologiepark und Studierendenzentrum

Kunst im öffentlichen Raum


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
Staatliches Bauamt Rosenheim
Adresse
Wittelsbacherstraße 11, 83022 Rosenheim

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt
Professionelle Bildende Künstler*innen
Örtliche Begrenzung
international
Einschränkung
EU-weit und WTO-weit
Thema
Kunst am Bau

W E T T B E W E R B

Der Wettbewerb ist ein nichtoffener zweiphasiger anonymer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem offenen Teilnahmewettbewerb für Kunst am Bau.

Im Rahmen des Neubauprojekts „Technologiepark (X-Bau) und Studierendenzentrum (U-Bau)“ auf dem Campus der Technischen Hochschule in Rosenheim sind zwei nichtoffene anonyme Wettbewerbsverfahren mit vorgeschaltetem offenen Bewerbungsverfahren ausgelobt. Gesonderte Bewerbungen für beide Standorte sind zulässig.

Bei dem Gebäude für den Technologiepark ist ein künstlerischer Eingriff in die Fassadengestaltung vorgesehen. Aufgabe des zweiten Wettbewerbsbereichs ist eine Intervention in einem Teil der Außenanlagen im Umgriff des Studierendenzentrums, der langfristig die neue Campusmitte definieren soll.

Die künstlerische Herausforderung besteht zu einem erheblichen Anteil in der Aufgabe, die Kunst am Bau im Dialog mit den Planern des Projektes zu entwickeln. Die Auslobung erfolgt deshalb frühzeitig vor dem Beginn der eigentlichen Gebäudeplanung, um einen bestmöglichen integrativen Ansatz von künstlerischer Idee, Planung und Umsetzung zu erreichen. Weitere Vorgaben mit spezifischen Standortvorgaben sind der späteren Wettbewerbsauslobung im Falle einer Einladung zu entnehmen.

K O S T E N R A H M E N

Das Gesamtbudget für die Herstellung der Kunstwerke ist auf 1.235.000 EUR brutto gedeckelt. Hierin sind Honorare und sonstige Nebenkosten jeweils incl. Umsatzsteuer enthalten. Das Budget teilt sich folgendermaßen auf: - für Standort A (Fassade X-Bau) 735.000 EUR - für Standort B (Außenbereich) 500.000 EUR

H O N O R A R E

Für die Phase 1, die Konzeptionsphase, erhalten die Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung von je 1.000 EUR netto. In Phase 2, die Ausarbeitungsphase, erhalten die Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung von je 2.500 EUR netto. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigungen setzt die termingerechte Abgabe einer den Wettbewerbsbedingungen entsprechenden prüffähigen Arbeit voraus.

V E R F A H R E N S A B L A U F

Es wird zu einem offenen Teilnahmewettbewerb aufgerufen. Aus den eingegangenen Bewerbungen werden in einem Vorauswahlgremium bis zu 15 Teilnehmer ausgewählt. Übersteigt die nach Vorprüfung der eingegangenen Bewerberportfolios verbleibende Anzahl der Bewerber die für das Vorauswahlgremium vorgesehene Höchstzahl von 40 Bewerbern, entscheidet gemäß § 3 Abs. 3 RPW das Los.

In einem Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Teilnahmewettbewerb) werden die Teilnehmer des späteren Wettbewerbs ermittelt. Diese müssen die vorgegebenen Auswahlkriterien erfüllen. Nur die im Auswahlverfahren (15 Teilnehmer) ausgewählten Teilnehmer erhalten die Auslobungsunterlagen. Es werden 0 Teilnehmer vorab gesetzt.

Diese erarbeiten in Phase 1 des Hauptwettbewerbs Wettbewerbsbeiträge, die in Phase 2 ausgearbeitet werden. In Phase 1 des Wettbewerbs sind Lösungsansätze im Sinne des § 3 Abs. 4 RPW 2013 auszuarbeiten. Gefordert wird dabei ein grundsätzliches Konzept für die gestellte Kunst am Bau Aufgabe. Es werden keine Preiskalkulation, Statik oder technischer Nachweis gefordert (erfolgt in Phase 2).

Im Falle einer Einladung zur Phase 1 entnehmen die Teilnehmer der Auslobung weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen gemäß Stand der Planungen.

In Phase 2 werden fünf Teilnehmer je Standort zur Ausarbeitung der Wettbewerbsbeiträge aus Phase 1 eingeladen. Die Ausarbeitung technischer und örtlicher Rahmenbedingungen erfolgt in Phase 2 des Wettbewerbes in Abstimmung mit dem Totalunternehmer des Bauprojektes.

Im Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) des Wettbewerbs sind keine Lösungsansätze im Sinne des § 3 Abs. 4 RPW 2013 auszuarbeiten. Gefordert wird ein Portfolio, das die eigene künstlerische Arbeit und Referenzen auch in Bezug auf die Größenordnung (finanzieller Umfang und künstlerische Anforderung) der gestellten Kunst am Bau Aufgabe zeigt.

Im Anschluss an den Wettbewerb beabsichtigt der Ausrichter die Leistung Kunst am Bau an den 1. Preisträger zu vergeben.

Die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe soll durch Berufsangehörige der Disziplin bildende Kunst erfolgen. Vertiefte Angaben zum Nachweis der Befähigung siehe Bewerberbogen (Nachweis Abschluss staatliche Kunstakademie oder Mitglied KSK oder Mitglied Berufsverband). Die Beteiligung von anderen Berufssparten ist nicht möglich.