Kulturpolitik

Prüfen & Wählen 2023

Forderungen des bbk berlin

Bei der Wahlentscheidung helfen sollen die Antworten auf unsere Fragen Prüfen und Wählen. Erhalten haben wir sie von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, CDU und FDP.

Jahrelang waren viele unserer Forderungen an die Landespolitik umstritten. Inzwischen sind z.B. Mindesthonorare, Ausstellungshonorare, die Integration kultureller Infrastruktur in Stadt- und Neubauplanung parteiübergreifend Konsens. Unsere Forderung nach einer Reform der Grundrentengesetzgebung des Bundes, die in ihrer jetzigen Fassung die meisten von Altersarmut betroffenen Künstler*innen ausschließt, findet bei den Berliner Parteien Resonanz.

Es wird auch an uns liegen, ob aus Worten die richtigen Taten folgen.
Unterschiede gibt es unter den Parteien dennoch.
Aber lesen Sie selbst hier:

für alle künstlerischen Leistungen, die im Rahmen oder unter Nutzung öffentlicher Förderungen Berlins erbracht werden. Diese Mindesthonorare werden auf der Grundlage von Honorartabellenvorschlägen der Berufsvertretungen, für die bildenden Künstler*innen durch
den bbk berlin, von der Senatskulturverwaltung festgesetzt und in Abstimmungen mit den Berufsvertretungen alle 2 Jahre überprüft und ggfs. angepasst.

Stimmen Sie dieser Forderung zu?
Wenn ja: Was wollen Sie wann tun, um sie zu verwirklichen?
Wenn nein: Was wollen Sie stattdessen tun?

Wahlpruefstein1

Die Berliner SPD fordert Mindesthonorare für Soloselbstständige z.B. in der Dienstleistungs-, Kultur und Kreativwirtschaft sowie in der der Gründer*innenszene. Mit dem „Berliner Modell“ und den Empfehlungen auskömmlicher Honoraruntergrenzen und Ausstellungshonorare für öffentlich geförderte Projekte konnten wir in dieser Legislaturperiode bundesweit Maßstäbe für eine auskömmliche Vergütung künstlerischer Leistungen setzen. Darauf wollen wir aufbauen und die Mindesthonorarempfehlungen auf Basis regelmäßiger Evaluierungen entsprechend weiterentwickeln. Denn für uns ist klar: Gerade die öffentliche Hand muss Verantwortung übernehmen und Soloselbständige vor einer Selbstausbeutung schützen das gilt auch für die Vergütung künstlerischer Produktion. Deshalb haben wir uns in unserem Landtagswahlprogramm für die Einführung einer Mindestvergütung für Soloselbständige bei öffentlichen Aufträgen eingesetzt, darunter sind beispielsweise viele Künstler*innen, Autor*innen und Maler*innen. Ein entscheidender Schritt hierfür ist der von der SPD initiierte Landesmindest- und der Landesvergabelohn. Auch im Bund setzen wir uns dafür ein, Mindestgagen und Ausstellungshonorare für freischaffende Künstler*innen fest zu etablieren.

Bündnis 90/Die Grünen wollen eine verbindliche Gewährleistung von Mindesthonoraren und ‐gagen gewährleisten, denn eine große Mehrheit der Künstler*innen gehört immer noch zu den Geringverdienenden in unserer Gesellschaft, gerade wenn sie als sog. Solo-Selbstständige tätig sind. Infolge von Pandemie und Lockdown haben zudem zahllose freischaffende Künstler*innen von heute auf morgen ihre Existenzgrundlage verloren, darunter auch viele, die als Honorarkräfte ihren Lebensunterhalt bestreiten. Dieser Umstand sowie die Debatte um Ausfallhonorare haben einmal mehr gezeigt, wie wichtig Mindesthonorare bzw. Honoraruntergrenzen für eine angemessene Vergütung und gerechte Kulturförderung sind. Mindesthonorare sind in Berlin schon heute bei vielen öffentlichen Fördermaßnahmen Standard. Wir setzen uns für die Ausweitung auf alle Sparten und Genres sowie eine bundeseinheitliche Regelung ein. Ferner braucht es auch weiterhin eine entsprechende Sensibilisierung der Jurys sowie die feste Verankerung in den Förderrichtlinien und das sowohl bei der Projektförderung als auch in den Vorgaben für die öffentlichen Kultureinrichtungen.

DIE LINKE. Berlin hat sich immer und spartenübergreifend für die Zahlung von Honoraruntergrenzen bzw. Mindesthonoraren ausgesprochen. Wir finden es daher richtig, dass gemäß der Förderungsgrundsätze der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa, die in engem Austausch mit den Verbänden erstellten Empfehlungen des Landes Berlin für Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen bei Antragsstellung im Finanzierungsplan berücksichtigt werden müssen. Diese Mindesthonorare sind in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Hier die aktuelle Übersicht über die Honorarempfehlungen: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/downloads/2023_honoraruntergrenzen.pdf

Ja, wir stimmen dieser Forderung zu. Wir setzen uns für die Sicherstellung von Mindesthonoraren für Kulturschaffende ein und werden uns auch weiterhin für mehr Arbeits-, Zeit- und Recherchestipendien stark machen, die so bemessen sind, dass Künstler auch tatsächlich davon leben können. Aus Sicht der CDU Berlin ist grundsätzlich eine gesetzliche Regelung unerlässlich, um einen verlässlichen Rahmen für den Berliner Kulturbereich zu schaffen, der alle Kultur-Sparten sichert und stärkt und gleichzeitig eine ausdifferenzierte gesetzliche Regelung für die Kulturförderung schafft. Aus diesem Grund setzen wir uns für die Einführung eines Berliner Kulturgesetzbuches ein, das festvereinbarte Rahmenbedingungen schafft für eine transparente und innovative Kulturförderung. Ziel unserer Initiative ist es, den Stellenwert von Kultur und ihrer unabdinglichen Förderung für unsere Stadt festzuschreiben und den vielen Akteuren eine solide und langfristig zuverlässige Handlungsbasis zu verschaffen. Die für eine professionelle Kultur-Förderung relevanten Rechtsvorschriften sollen übersichtlich und systematisch in einem einzigen, umfassenden Gesetzbuch zusammengeführt werden. Mit der Schaffung des Kulturgesetzbuches sollen Bürokratie reduziert und Freiräume für die Erhaltung von Kunst und Kultur geschaffen werden. Unabhängig von Krisen jeglicher Art, politischen und gesellschaftlichen Veränderungen und frei von politischen und ideologischen Einflussnahme Versuchen. Alle in Kunst und Kultur Tätigen sollen sich schnell und einfach über die einschlägigen Rechtsgrundlagen informieren und die für sie relevanten und geeigneten Förderinstrumente finden und nutzen können. Aufgaben der Kulturförderung müssen aus Sicht der CDU gesetzlich klar definiert sein, um mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit für die Kulturschaffenden zu erreichen und insgesamt auch die Transparenz in diesem Bereich zu erhöhen. Grundlage der Kulturförderung des Landes Berlin soll daher zukünftig der für die Dauer einer Legislaturperiode geltende Kulturförderplan sein. Dieser soll die Ziele, Entwicklungsperspektiven und Schwerpunkte konkretisieren sowie Handlungsfelder und diesbezüglich geplante Ausgaben angeben. Um ein Höchstmaß an Transparenz und eine kontinuierliche optimale Anpassung sicherzustellen, ist ein jährlicher Kulturförderbericht geplant, in dem über Fördermaßnahmen und dementsprechende Ergebnisse berichtet werden soll. Am Ende einer jeden Legislaturperiode ist ein Landeskulturbericht vorgesehen, der zur Umsetzung des zu Beginn der Wahlperiode aufgestellten Kulturförderplans, zur Angebots- und Nachfrageentwicklung sowie zur Lage der Kultur Berlins insgesamt berichtet und Stellung nimmt. Dieser Bericht soll auch mögliche Schlussfolgerungen für künftige Schwerpunkte der Kulturförderung darstellen. Eine regelmäßige Evaluation der Förderung und die damit einhergehende Überprüfung der Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit dieser, aber auch ein regelmäßiger Dialog mit den Kulturschaffenden über Ziele und Wirksamkeit der Kulturförderung sind aus unserer Sicht unerlässlich und daher auch in dem von uns geforderten Kulturgesetzbuch zu fixieren. Diese staatliche Kulturförderung, welche aus unserer Sicht zwingend frei von jeder ideologischen und politischen Beeinflussung – etwa über Förderprogrammgestaltungen und Jurybesetzungen – sein muss, kann und soll nicht als flächendeckender Kultur-Arbeitgeber fungieren. Wo aber staatliche Kulturförderung gewährt wird, müssen die Ergebnisse ein angemessenes Auskommen ermöglichen. Wir werden die Fördersysteme darüber hinaus so umgestalten, dass Energien und Fördermittel nicht durch bürokratische Antragsverfahren gebunden oder abgeschöpft werden, sondern dem tatsächlichen kulturellen Schaffensprozess zur Verfügung stehen.

Wir Freien Demokraten sprechen uns für eine leistungsgerechte Entlohnung künstlerischer Leistungen aus. Ein von den Geschäftspartnern im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit selbstbewusst gestaltetes Auftragsverhältnis erscheint uns dabei leistungsgerechter und zielführender als eine pauschale Festlegung der Entlohnung, da besondere Anforderungen oder Bewertungsparameter hier besser berücksichtigt werden können. Honorartabellen der Berufsverbände könnten jedoch eine Orientierung für die Vertragspartner sein. Darüber hinaus könnten Berufsverbände ihre Mitglieder ergänzend zu realistischen Orientierungshilfen für Gagen und Honorare, wenn nötig, auch für erfolgreiche Vertragsverhandlungen schulen.

in die das Land Berlin unseren Atelierbeauftragten und das von ihm geleitete Atelierbüro programmatisch mitgestaltend einbezieht.

Maßnahmen der Atelierförderung sind von allen an ihnen beteiligten Verwaltungen oder landes-eigenen Gesellschaften rechtzeitig mit dem Atelierbüro abzustimmen. Dabei gilt der Grundsatz: öffentliche Förderung leistet Hilfe zur Selbsthilfe und stärkt zivilgesellschaftliche Akteure und Freie gemeinwohlorientierte Träger.

Nötige Instrumente sind unter anderem:

  • eine Selbstverpflichtung des Landes Berlin bzw. seiner Gesellschaften zum Bau von belegungsgebundenen Atelierwohnungen im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus – Zielmarke: 1% dieser Wohnungsneubauten,
  • Selbstverpflichtung zur Erhaltung und Schaffung bezahlbarer künstlerischer Arbeitsinfrastrukturen für alle künstlerischen Sparten,
  • die Einbeziehung dieser Infrastruktur für künstlerisches Arbeiten in alle Planungs- und Satzungsinstrumente Berlins,
  • eine Neustrukturierung aller Fördermaßnahmen und der Grundstücksvergaben Berlins mit dem Ziel, die Künstler*innen selbst und alle an gemeinwohlorientierter Immobilienwirtschaft interessierten Akteuren der Zivilgesellschaft zu befähigen, selbst die Schaffung und Erhaltung bezahlbarer Ateliers in die Hände nehmen zu können.
  • Dazu gehören weiterhin ein neu aufzulegendes Investitionskosten-Zuschussprogramm für die Erhaltung und Neuschaffung von Ateliers durch gemeinwohlorientierte private Akteure und Künstler*innengruppen
  • sowie ein Programm zur Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen zur Erhaltung oder zum Neubau genossenschaftlicher Ateliervorhaben. 

Das Atelieranmietprogramm wird als eigenständiges Programm, ob im Rahmen eines eigenen Haushaltstitels oder im Rahmen des Sammeltitels "Arbeitsraumprogramm" unter Federführung des Atelierbüros weitergeführt und bedarfsgerecht erweitert. Dabei ist zu gewährleisten, dass das Atelierbüro in allen Vermietungsangelegenheiten wie bisher ausschließlich mit der Partnergesellschaft GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH und für landeseigene Liegenschaften mit der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH kommuniziert. 

Eine vergleichbare Beteiligung anderer Akteure der Freien Kunstszene, insbesondere der Koalition der Freien Szene Berlin und der in ihr kooperierenden Verbände, an der Gestaltung und Realisierung von Programmen der räumlichen Infrastruktur und an Prozessen der Stadtentwicklung setzt der bbk berlin voraus.

Stimmen Sie dieser Forderung zu?
Wenn ja: Was wollen Sie wann tun, um sie zu verwirklichen?
Wenn nein: Was wollen Sie stattdessen tun?

Wahlpruefstein4

Gerade unter den Bedingungen der wachsenden Stadt braucht Berlin ausreichend Ateliers, Produktions- und Präsentationsorte für die hier lebenden bildenden Künstler*innen. Das Ziel der SPD Berlin bleibt es, Künstler*innen in Berlin auch bei anhaltenden Mietsteigerungen und Verdrängungsprozessen eine Grundversorgung mit bezahlbaren Ateliers zu gewährleisten – daran muss weitergearbeitet werden.

Die steigenden Gewerbemieten in Berlin und der lückenhafte Rechtsschutz durch das Gewerbemietgesetz des Bundes stellen eine besondere Herausforderung für Berliner Atelierstandorte dar. Wir wollen daher die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in die Lage versetzen, Kleingewerbe stärker in ihrem Gebäudebestand zu fördern. Um die soziokulturelle Infrastruktur durch Kleingewerbe dauerhaft zu sichern und auszubauen, setzen wir uns auf Bundesebene für die Möglichkeit der Einführung eines Gewerbemietendeckels ein. Um Kleingewerbetreibende, soziale und kulturelle Einrichtungen besser vor Kündigung und Mieterhöhungen zu schützen, treten wir im Bund für neues Gewerbemietrecht ein.

Die kontinuierlichen Bemühungen, dem Ateliernotstand in Berlin entgegenzuwirken, erzielten bereits Fortschritte. Senat und Abgeordnetenhaus haben die Kulturverwaltung 2017 beauftragt, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel von insgesamt 2.000 Räume bis 2021 zu sichern, davon min. 50 % in Landesliegenschaften. Hierzu wurde das Arbeitsraumprogramm (ARP) in den letzten Jahren ausgeweitet und finanziell deutlich verstärkt. Dementsprechend hat die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus regelmäßige Befassungen mit dem Programm in den Parlamentsgremien aufgenommen und wird die Umsetzung weiterhin parlamentarisch begleiten. Außerdem hat die Koalition auf Initiative der SPD die Parlamentsinitiative „Arbeitsräume für Berliner Künstler*innen retten“ auf den Weg gebracht, die zu einem gründlichen Konzept, zur Einrichtung eines Gremiums mit den Künstler*innen oder zur Evaluation der Kulturräume GmbH verpflichtet. Nach Beschluss durch das Abgeordnetenhaus gelten dann auch strengere Berichtspflichten zu Arbeitsräumen in Bestand, Erschließung und in Gefahr sowie zu Leerständen. Außerdem ist die Arbeit an der Erstellung eines Kulturkatasters aufgenommen. Die Berliner SPD wird sich weiterhin dafür einsetzen, das Arbeitsraumprogramm mit der auskömmlichen Finanzierung zu sichern.

Wir sorgen dafür, dass Kunst- und Kulturräume in die Planung aller großen Neubauprojekte in Berlin, einschließlich öffentlicher Baumaßnahmen, einbezogen werden. Dazu wollen wir in Kooperation mit städtischen Unternehmen, Genossenschaften und privaten Eigentümer*innen zusätzliche Ateliers schaffen und vertraglich absichern. Die bisherige Doppelstrategie, bei der Erschließung neuer Räume für die Kunst- und Kulturproduktion auf Ankauf und Anmietung zu setzen, ist dem Grundsatz nach richtig.
Die Subventionierung von Arbeits-, Probe- und Präsentationsräumen für Nutzer*innen mit sozialer Dringlichkeit ist eine eminent wichtige Herangehensweise, die der sozialen Verantwortung der SPD entspricht. Hierbei muss Wert auf ordentliche Bewirtschaftung der Standorte gelegt werden. Außerdem ist die Einbindung der künstlerischen Spartenverbände wichtig. Darüber hinaus werden wir dafür sorgen, dass landeseigene Grundstücke weiterhin nur in Ausnahmefällen an Private veräußert werden. Ausnahmen sollen nur für Erbbaurechtsverträge nach Durchführung eines Konzeptverfahrens gelten. Diese gemeinwohlorientierte Vergabepolitik wird insbesondere Kunst- und Kulturschaffende bei der Selbstbeschaffung bezahlbarer Ateliers bestärken.

Bündnis 90/Die Grünen betrachten eine zielgenaue und wirksame Atelierförderung als eine der wichtigsten Grundlagen für die Kunst- und Kulturszene Berlins. Denn in Berlin fehlen nach wie vor ausreichend und vor allem bezahlbare künstlerische Produktions- und Präsentationsräume – und zwar spartenübergreifend. Der Druck auf dem Berliner Mietenmarkt umfasst sowohl Mietwohnungen als auch Gewerberäume und wirkt sich dadurch doppelt negativ auf das Angebot an Räumen für Künstler*innen und Kreative aus. Landespolitisch möchten wir deshalb so viele Hebel wie möglich in Bewegung setzen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Zur Sicherung von Arbeits- und Proberäumen hat die Senatsverwaltung für Kultur in einem langwierigen Prozess eine neue Struktur in Form der KulturRäume Berlin GmbH geschaffen. Wohl wissend, dass diese Struktur sich erst noch bewähren muss und nicht im ausreichenden Maße der parlamentarischen Kontrolle unterliegt, erwarten wir, dass hier die räumlichen Bedürfnisse der Kulturszene Berlins in adäquater Weise und gemäß dem Prinzip der Spartengerechtigkeit Berücksichtigung finden. Das geht nicht ohne die Einbeziehung sowie eine enge Abstimmung mit den Akteur*innen. Deshalb haben wir uns seit inzwischen fast einem Jahr intensiv mit dem Arbeitsraumprogramm beschäftigt. Dabei ist unser Ziel, dass deutlich mehr Ateliers und Arbeitsräume geschaffen werden und sie bezahlbar sind. Die Bedürfnisse der Künstler*innen und Kulturschaffenden müssen dabei im Vordergrund stehen. Die KRB gGmbH betrachten wir als Dienstleisterin, die die Arbeitsräume zur Verfügung stellen muss. Unabdingbar ist für uns auch die Erstellung eines eigenen Kulturkatasters, um berlinweit einen Überblick über bestehende kulturelle Räume und Infrastrukturen zu erhalten.

Gerade die landeseigenen Wohnungsunternehmen müssen Gewerberäume und Atelierwohnen kostengünstig und bedarfsgerecht anbieten. Dergleichen kann entweder in der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Senat und den landeseigenen Wohnungsunternehmen oder im Wohnraumversorgungsgesetz verbindlich festgehalten werden. Um die Gewerbevielfalt, den kleinteiligen Einzelhandel aber auch Kulturnutzungen vor Ort zu erhalten und zu fördern, bauen und entwickeln wir landeseigene Gewerbehöfe und planen weitere. Berlin muss im Rahmen der Baulandmobilisierung möglichst viele Grundstücke selber erwerben, insbesondere in den im Stadtentwicklungsplan Wohnen (StEP Wohnen) vorgesehenen Quartiersschwerpunkten. Dafür wollen wir auch Instrumente wie das Vorkaufsrecht und Entwicklungsmaßnahmen aktiv einsetzen und konsequent anwenden. Bei der Planung und dem Bau neuer Stadtquartiere müssen künstlerische Nutzungen und Kultureinrichtungen von vornherein mit einem möglichst hohen Raumanteil berücksichtigt werden. Eine starre Quote für spezifische kulturelle, soziale oder sonstige Zwecke dürfte hierbei eher kontraproduktiv sein – dafür sind die jeweiligen Voraussetzungen und Bedarfe vor Ort viel zu unterschiedlich. Bei all dem müssen auch die materiellen Voraussetzungen und spezifischen Bedürfnisse von Bildenden Künstler*innen eine stärke Rolle spielen, als dies bislang der Fall ist. Um Atelierwohnungen zu erhalten oder neue zu akquirieren bleiben neben der verstärkten Nutzung öffentlicher Liegenschaften, gezielten An- und Vorkäufen sowie dem Einsatz von Belegungsbindungen auch Anmietungen in privaten Objekten mittelfristig unabdingbar.

DIE LINKE. Berlin stimmt den hier aufgelisteten Forderungen teilweise zu:

  • Zu der Forderung Selbstverpflichtung/Atelierwohnungen/künstlerische Infrastruktur:

DIE LINKE. Berlin unterstützt die Forderung nach einer Selbstverpflichtung der öffentlichen Hand und hier vor allem der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften im Rahmen öffentlicher Baumaßnahmen immer auch Räume für Kultur bzw. künstlerisches Arbeiten zu schaffen.

DIE LINKE. Berlin setzt sich für eine Neufassung der Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ein. Darin sollen Vorgaben für die Schaffung und Vermietung von Gewerberäumen für soziale und kulturelle Einrichtungen beim Neubau und in neuen Stadtquartieren gemacht werden. Bei Wohnungsneubauvorhaben sind Gewerbeflächen für wohnortnahe Bedarfe an Handwerk, Handel und Dienstleistungen zu schaffen. Zudem sind Gewerberäume für Einrichtungen der sozialen und kulturellen Infrastruktur auf der Grundlage der kommunalen Bedarfsplanung vorzusehen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Wohnungsbaugesellschaften ihren Beitrag zur Umsetzung des Arbeitsraumprogramms des Landes für Künstlerinnen und Künstler verstärken. Eine feste Quote von öffentlich geförderten, dann auch belegungsgebundenen Atelierwohnungen im geförderten Wohnungsneubau begrüßen wir.

Bestehende Atelierwohnungen sollten unserer Auffassung nach Bestandsschutz genießen, gerade bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften.

  • Zu Grundstücksvergaben/Zuschussprogramm:

DIE LINKE. Berlin steht dafür, langfristig mehr Räume in Landeseigentum zu überführen, um unabhängiger von privaten Eigentümern und Investoren zu werden, d.h. das Land soll Flächen und Liegenschaften entwickeln. Um auch zukünftig ausreichend Flächen zur Verfügung zu haben, haben wir einen Bodensicherungsfonds geschaffen. Das Konzeptvergabeverfahren muss unserer Auffassung nach vereinfacht werden. Dafür werden wir uns stark machen. 

DIE LINKE. Berlin tritt darüber hinaus für die seit einigen Jahren eingeübte Praxis ein, landeseigene Grundstücke ausschließlich durch Erbbauverträge zu vergeben. Diese Verträge sollen ausschließlich mit gemeinwohlorientierten Gesellschaften und Trägern abgeschlossen werden. Über den Berliner Bodenbeirat, der Politik und Verwaltung zu Vergabebedingungen für Erbbaurechte berät, soll die Zivilgesellschaft an der Bodenpolitik beteiligt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Genossenschaftsförderung verstetigt und erhöht wird. Dabei ist es wünschenswert, wenn sich die Förderung nicht ausschließlich auf Wohnungen bezieht, sondern auch gewerbliche und kulturelle Nutzungen im Gemeinwohlinteresse gefördert werden.

  • Zur Forderung „die Einbeziehung dieser Infrastruktur für künstlerisches Arbeiten in alle Planungs‐ und Satzungsinstrumente Berlins“: Diese Frage richtet sich an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie an die Bezirksebene.

Zum Arbeitsraumprogramm:
DIE LINKE. Berlin steht für die Fortführung des Arbeitsraumprogramms, innerhalb dessen genau die angesprochenen nutzungsspezifischen Programme für die jeweiligen Sparten erarbeitet werden. Die Sicherung und Schaffung von künstlerischen Arbeits- und Probenräumen war und ist für uns ein prioritäres Thema. Zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur wurde aus diesem Grund eine Investitionsoffensive gestartet: Von 2017 bis 2022 konnten die Mittel zur kurz-, mittel- und langfristigen Anmietung von bezahlbaren Arbeitsräumen für Künstler:innen von 2,9 auf 15 Mio. Euro deutlich erhöht werden. Gleichzeitig sind die Mittel für die dauerhafte Herrichtung von Arbeitsräumen in öffentlichen Gebäuden von 2017 bis 2022 von 2,0 auf 4,6 Mio. Euro gestiegen. Insgesamt sind die Mittel in diesem Bereich und Zeitraum von 6,7 auf 26 Mio. Euro gestiegen. So ist es uns gelungen, das Angebot an aus Landesmitteln finanzierten Arbeitsräumen in den Jahren 2016 bis 2021 von 891 in 2016 (davon 571 Räume im ARP) auf 1.760 in 2021 (davon 1.309 im ARP) zu erhöhen. Weitere 397

  • Räume wurden in Landesliegenschaften gesichert, um in den kommenden Jahren sukzessive einer Nutzung im ARP zugeführt zu werden. Mit den bereits in Landesliegenschaften gesicherten 397 Räumen konnten insgesamt 2.157 Arbeitsräume für Kunstschaffende der Freien Szene Berlins bis 2021 akquiriert werden. Bei den Anmietungen von Privaten (50 Prozent von 2.000) wurde die Zielmarke von 1.000 Räumen bis Ende 2021 übertroffen (1.256 gesicherte und ausgeschriebene Räume in 2021). Anm.: s. Arbeitsraumbericht 2022: https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/Haupt/vorgang/h19-0225.A-v.pdf

Wir haben die Kultur Raum Berlin GmbH (KRB) gegründet, um auf diesem Wege Kompetenzen zu bündeln, Prozesse zu verkürzen und vielfältige Beratungs- und Hilfspakete anzubieten. Diesen Weg werden wir weiterverfolgen und das Arbeitsraumprogramm wie auch die KRB entsprechend unterstützen. Wir halten es für sinnvoll und zielführend, dass die KRB die Trägerin des Arbeitsraumprogrammes ist und die operative Umsetzung verantwortet. In dieser Rolle arbeitet die KRB eng mit der Kulturwerk GmbH des bbk Berlin und dem Bündnis Freie Szene Berlin e.V. als Trägerin von PROSA zusammen. Direkter Ansprechpartner des Atelierbüros sind und bleiben die jeweiligen, über Verträge gebundenen Dienstleister der KRB in ihrer Funktion als Generalmieter – GSE und BIM.

Ja, wir stimmen dieser Forderung zu.

Generell möchten wir verstärkt dezentrale und szenennahe Einrichtungen unterstützen und in ihrer Funktion stärken. Ein aussagekräftiges Beispiel ist für uns in der Tat die Atelierförderung. Wir wissen, dass sie sich über Jahre bewährt hat. Der hohe Kostenaufwand bei staatlicher Lenkung steht nicht im Verhältnis zu den Ergebnissen für die Kulturschaffenden in Berlin.

Und: Wir wollen keinen Staat, der direkt oder indirekt über Förderprogrammgestaltungen und Jurybesetzungen - und eben auch über die Atelier-Verteilung - inhaltliche oder gar politische Richtungen für die Kultur vorgibt oder belohnt. Kultur muss frei bleiben - auch von Ideologie! Der Mangel an bezahlbaren Räumen für Kunst und Kultur ist aus unserer Sicht eines der drängendsten Probleme für die Kreativen unserer Stadt. Um diesem Problem ganzheitlich begegnen zu können und dafür zu sorgen, dass Berlin nicht nur Sehnsuchts- sondern auch weiterhin Produktionsort der Kreativen aus der ganzen Welt bleibt, haben wir folgenden Maßnahmenkatalog entwickelt, für dessen Umsetzung wir uns mit ganzer Kraft einsetzen werden.

1) Wir haben den Senat aufgefordert, sein bereits in der letzten Wahlperiode vorangetriebenes „Bündnis Kultur Räume Berlin“ von Grund auf zu hinterfragen und endlich ein schlüssiges Konzept zu entwickeln. Nach zwei Jahren und einem erheblichen Budget zentralisiert dieses „Bündnis“ die Raumverteilung an Kulturschaffende auf Senatsebene, was wir darüber hinaus durchaus kritisch sehen, schafft es aber dabei nicht, der Verteilung von Arbeits- und Präsentations-Räumen für Kulturschaffende der einzelnen Sparten gerecht zu werden und den zunehmenden Bedarf zuverlässig zu decken. Im Gegenteil. Man hat es bis heute nicht geschafft, eine funktionierende und zielgerichtete Kooperation herzustellen. Es gibt keine eindeutig definierten Kompetenzen und keine klare Rollenverteilung. Kulturschaffende bemängeln viele Missstände: So werden zum Bespiel Mietverträge geändert, gekündigt oder Räume stehen plötzlich nicht mehr zur Verfügung. Auch ein Mangel an Transparenz von Seiten der BIM und der Kulturräume GmbH wird immer wieder beklagt. Wir wissen, dass etliche Kulturschaffende dadurch in ihrer Existenz gefährdet sind. Sie können nicht arbeiten, Projekte nicht realisieren. Das darf nicht sein! Wir fordern endlich eine funktionierende Organisationsstruktur mit einer klaren und für alle Beteiligten transparenten Verteilung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung. Diese soll geprägt sein von einer Kultur der Gleichberechtigung und Nutzung der jeweils vorhandenen Erfahrung und Expertise, mit dem gemeinsamen Ziel, den Erfordernissen der Kulturschaffenden so schnell und so perspektivisch verlässlich wie möglich gerecht werden zu können. Unabhängig von ideologischen und politischen Ausrichtungen oder deren Einflussnahme.

Das aktuell vorgesehene Konstrukt aus GSE gGmbH, BIM, bbk-Kulturwerk GmbH und PROSA, dem Bündnis Freie Szene, unter Führung der neu gegründeten Kultur Räume Berlin GmbH, ist in seiner jetzigen Form nicht zukunftsfähig, wie die vielen Unklarheiten, Reibungsverluste und das Kompetenzwirrwarr belegen, die aus der Berliner Kulturlandschaft wiederholt an uns herangetragen wurden und werden. Der bereits vorgesehene Arbeitsraum-Ausschuss soll in Absprache mit den beteiligten Akteuren dementsprechende Veränderungen

innerhalb des Bündnisses beraten und schnellstmöglich, mit dem Ziel schlankerer und agilerer Förderstrukturen, beschließen. Statt der Führung des „Bündnisses Kultur Räume Berlin“ sollte die „Kultur Räume GmbH“ sich eher auf Aufgaben des Controllings konzentrieren und die Kernaufgaben Akquise, Entwicklung, Anmietung, Ausschreibung und Vergabe der Räume rückübertragen an die GSE, den bbk und PROSA, die sich teilweise auf diesem Gebiet über Jahre bewährt haben.

2) Darüber hinaus sind wir der Überzeugung, es gibt bisher ungenutzte oder unzureichend genutzte Möglichkeiten, die eklatante Raumnot der Kulturschaffenden in dieser Stadt zu lindern. Hier muss vor allem auch kurzfristig Abhilfe geschaffen werden! Wir wissen: Die durch Pandemie- und Energiekrise gebeutelte Kulturbranche benötigt die Räume und Planungssicherheit jetzt!

Wir möchten deshalb weitere Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Arbeitsraumförderung im Land Berlin vorantreiben, zum Beispiel:

  1. Wir wollen das Ateliersofortprogramm im nächsten Doppelhaushalt deutlich verstärken, um unmittelbare Härten abzufangen.
  2. Wir wollen ein Scoutprogramm zur Schaffung von Atelierräumen auflegen, zur Gewinnung von Arbeitsräumen für Künstlerinnen und Künstler, welches über die Gewährung flexibler Baukostenzuschüsse einen wichtigen Beitrag für die Gewinnung von Arbeitsräumen durch Künstler(-gruppen) unter Einschluss privater Eigentümer leisten kann.
  3. Wir werden private Initiativen für Kunst- und Kulturräume unterstützen Wir werden über die Förderung von privaten Institutionen nicht nur bestehende Räume zur kostengünstigen kulturellen Nutzung erhalten, sondern auch neue bezahlbare Kreativräume für die Kunst und Kultur in unserer Stadt schaffen. Baukostenzuschüsse sollen dementsprechend auch gemeinnützigen und privaten Genossenschaften, Gruppen, Vereinen und Eigentümern zugutekommen lassen, zum Beispiel aus dem Investitionstitel des Arbeitsraumprogramms.
  4. Wir planen einen Stadtentwicklungsplan Kultur, um Kulturelle Infrastruktur bei der Entwicklung von Stadtquartieren sicherzustellen Kreativen Räumen, in denen Kultur entstehen und in denen Kultur erlebt werden kann, muss bei Stadtentwicklung und Raumnutzung ein deutlich größerer Stellenwert eingeräumt werden. Wir werden gemeinsam mit allen relevanten Akteuren einen Stadtentwicklungsplan Kultur erarbeiten und darin Konzepte und Leitlinien zur Sicherung und Entwicklung von Kulturräumen in Berlin verankern. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden angewiesen, bei der Entwicklung und Weiterentwicklung von Quartieren kulturelle Infrastruktur (Atelierhäuser, Aufführungs- und Proberäume für darstellende Kunst und Tanz, Musikübungsräume, Präsentationsorte für Kunst/ Projekträume) in einem angemessenen Maße zu berücksichtigen. Hierfür sollen mindestens 2% der Neubauinvestitionen in kulturelle Infrastruktur investiert werden. Existierende belegungsgebundene Atelierwohnungen sollten durch Angebote zur Verlängerung von Förderverträgen gesichert werden.
  5. Baukosten und Bauzeiten landeseigener Projekte sollten transparent zur Verfügung stehen, damit eine sinnvolle Priorisierung und angemessene Kosten/Nutzen-Einschätzung frühzeitiger vorgenommen werden können.
  6. Das Landesbürgschaftsprogramm für Atelierbauprojekte soll so überarbeitet und angepasst werden, dass es anwendbar wird.
  7. Landeseigene Flächen sollen vermehrt für kulturelle Infrastruktur genutzt werden. Wir werden landeseigene Flächen, insbesondere die Neben- und Restflächen landeseigener Gesellschaften, unbürokratisch für den Neubau von kultureller Infrastruktur zur Verfügung stellen. Eine zügige Aktivierung von Arrondierungs- und Restflächen, die mit der neuen Flächenkategorie „Urbane Optionsflächen“ im Land Berlin nun möglich ist. Ein gutes Beispiel sind die Flächen des ehemaligen Spreeparks. Wir werden in Zusammenarbeit mit den Bezirken hier weiter prüfen, welche Potentiale sich dort realisieren lassen, beispielsweise durch die Nutzung der Strandbäder als Veranstaltungsorte für Kulturevents. Auch setzen wir uns nach wie vor dafür ein, den ehemaligen Flughafen Tempelhof endlich zu einem Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft weiterzuentwickeln.
  8. Auch eine Mehrfachnutzung von Räumlichkeiten sollte bezirks- und landesweit besser organisiert und ausgeschöpft werden können. Hier müssen von Seiten der Bezirke und des Senats auch geeignetere Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen werden.
  9. Wir möchten klare Rahmenbedingungen für die Schaffung von Kulturräumen. Durch das Setzen klarer Förderrichtlinien werden auch einzelne Künstler und Künstlerinnen in die Lage versetzt und dazu motiviert, geeignete Räume zu suchen und zu akquirieren. Dadurch ergeben sich weitere signifikante Potentiale für die Schaffung von Kulturräumen.

Die kreative Szene prägt Berlin als Kulturstadt. Ihre Qualität und Vielfalt macht sie zu einem der wertvollsten Standortfaktoren unserer Stadt. Die Wichtigkeit kultureller Erlebnisse hat sich nicht zuletzt während der Corona-Pandemie gezeigt, von der Kulturschaffende besonders schwer betroffen waren.

Das Angebot an bezahlbaren Atelierwohnungen entspricht bei weitem nicht der Nachfrage. Die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt trägt dazu bei, dass Künstler und Kulturschaffende immer weniger bezahlbare Räume für ihre Ateliers finden. Wir Freien Demokraten setzen uns daher für private Plattform wie „Transiträume“ ein und möchten diese weiter stärken.

Über städtebauliche Verträge werden Wettbewerbsverfahren für Kunst-am-Bau und Kunst im öffentlichen Raum auch bei privaten Bauvorhaben und generell auch bei größeren Vorhaben des Wohnungsneubaus realisiert, die Deckelung des Höchstbetrages für Maßnahmen für Kunst-am-Bau wird aufgehoben, die Mittelansätze für Kunst im öffentlichen Raum sowohl des Landes wie der Bezirke werden vergrößert, die Expertise der Künstler*innen im BAK Beratungsausschuss Kunst wird durch eine Vergrößerung der Zahl der vom bbk berlin zu entsendenden Mitglieder besser genutzt. 

Stimmen Sie dieser Forderung zu?
Wenn ja: Was wollen Sie wann tun, um sie zu verwirklichen?
Wenn nein: Was wollen Sie stattdessen tun?

Wahlpruefstein5

Die künstlerische Auseinandersetzung mit urbanem Raum und öffentlichen Bauwerken ist ein wesentlicher Bestandteil des kulturellen Selbstverständnisses Berlins. Die vielfältigen Kunstprojekte im öffentlichen Raum sind Ausdruck dieses Selbstverständnisses und ihr Erhalt steht im Mittelpunkt sozialdemokratischer Baukulturpolitik. Wir werden weiter daran arbeiten, Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit von Kunst im öffentlichen Raum zu fördern und finanziell zu stärken. Wir behalten dabei alle Berliner Stadtteile im Blick und sorgen dafür, dass alle Bezirke urbane Kunst fördern. Dafür möchten wir das Konzept „Kunst-am-Bau“ ausbauen und eine bessere Verzahnung mit dem Programm „Kunst im Stadtraum“ anstreben. Wir halten weiterhin an der Verpflichtung der öffentlichen Hand fest, künstlerische Gestaltung bei städtebaulichen Maßnahmen zu berücksichtigen und unterstützen die private Bauwirtschaft dabei, ihren Beitrag zur Stärkung urbaner Kunst zu leisten. Hierbei wollen wir den Beratungsausschuss Kunst noch stärker einbinden. Bisher werden die Interessen bildender Künstler*innen im Ausschuss durch eine*n Vertreter*in der Berufsverbände für bildende Künstler*innen in Berlin gesichert. Wir werden uns dafür einsetzen, den bbk stärker in die Beratungsstrukturen der Senatsverwaltung für Kultur einzubinden.

Form und Rahmen einer solchen Beteiligung wollen wir künftig im Dialog mit dem bbk berlin beraten.

Bündnis 90/Die Grünen möchten, dass Kultur in der Stadtentwicklungspolitik eine größere Rolle als bislang einnimmt. Dazu ist mehr ressortübergreifendes Denken und Handeln erforderlich. Insbesondere soll bei Neubauvorhaben der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften nicht nur soziale Infrastruktur sondern ausdrücklich auch Infrastruktur für Kunst und Kultur bereits in der Planung mitgedacht werden. Das gilt speziell für die neuen Stadtquartiere, die in Berlin entstehen sollen. In der Bauordnung sollte bei Neubauvorhaben ab einer bestimmten Größenordnung die Einplanung kultureller Räume festgeschrieben werden. Private Bauherr*innen werden wir durch städtebauliche Verträge und Bebauungspläne ebenfalls dazu verpflichten. Um diese Ziele sichtbar und handhabbar zu machen möchten wir einen SteP Kultur aufstellen, der insbesondere in der Stadtentwicklungsverwaltung die Notwendigkeit der Kulturräume verankert.

Die Bewertung von Dr. Eckhard Braun zu den Leitfäden Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum für das Land Berlin* finden wir absolut nachvollziehbar und möchten die Leitfäden dahingehend anpassen. [*Anm. bbk berlin: Ein vom Büro für Kunst im Öffentlichen Raum in Auftrag gegebenes Gutachten, das u.a. dringend empfiehlt, auch bei Landesmaßnahmen die RPW anzuwenden: das bedeutet, dass die Fachpreisrichter*innen bildende Künstler*innen sein müssen.]

DIE LINKE. Berlin unterstützt die Forderung über städtebaulichen Verträge Kunst-am-Bau und Kunst im öffentlichen Raum auch für private Bauvorhaben vorzuschreiben, soweit dies rechtlich möglich und finanzierbar ist. Mit steigenden Bauvolumen und steigenden Baukosten sollten unserer Meinung nach auch anteilig die Mittel für Kunst-am-Bau und Kunst im öffentlichen Raum erhöht werden. Auf diese Weise würden sich auch die Mittelansätze für Kunst im öffentlichen Raum sowohl des Landes wie der Bezirke adäquat vergrößern.

Nach unserer Ansicht ist die künstlerische Expertise im BAK Beratungsausschuss Kunst gut vertreten und der Beratungsausschuss ausgewogen besetzt. (Übersicht: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/kunst-im-stadtraum-und-kunst-am-bau/2022_mitglierderliste_bak.pdf). Die künstlerische Perspektive geht in diesen Gremien jedoch über die Produzent:innenperspektive hinaus. Deshalb sollten auch Kunsthistoriker:innen, Kunstvermittler:innen und potenzielle Rezipienten:innen/ Nutzer:innen im BAK ihre Perspektive einbringen können.

Kunst am Bau ist ein wegweisendes Element der Baukultur in Deutschland und Teil der Bauherrenaufgabe des Bundes. Ihren Ursprung habe dieses für alle Seiten gewinnbringende Instrument bereits in der Weimarer Republik. Kunst am Bau unterstützt Künstler finanziell und sorgt dafür, dass ihre Kunst im öffentlichen Raum erlebbar wird, für alle Menschen. Die Verpflichtung wird teilweise auch von den Ländern übernommen. Viele private Bauherren haben den kulturellen Mehrwert für ihre Bau-Projekte erkannt und setzen ihre Bauprojekte freiwillig in Szene. Wir halten dieses Instrument – ebenso wie Kunst im öffentlichen Raum - nach wie vor für äußerst wertvoll und unterstützenswert. Es wäre sicherlich sinnvoll, wenn Bund und Länder hier noch großzügiger agieren und auch ein Zeichen in Richtung privater Bauherren setzen könnten. In der jetzigen ausgesprochen angestrengten Haushaltslage von Bund und Ländern können wir aber aktuell keine seriösen Angaben über neue Größenordnungen machen.

Kunst, Kultur und Kreativität sind Grundlagen einer freiheitlichen Gesellschaft. Kunst und Kultur sind als „geistige Grundnahrungsmittel“ für die Lebensqualität in unserer Stadt unverzichtbar. Die Sichtbarkeit von Kunst und Künstlern soll, auch unserer Meinung nach, sichtbarer werden. Bedauerlicherweise ist festzustellen, dass beispielweise Street-Art nach wie vor nahezu vollständig in der Illegalität stattfindet. Daher werben wir für den Austausch und die Kooperation mit Eigentümerinnen und Eigentümern, um Flächen für Graffitis oder Skulpturen zu gewinnen. Dies wäre aus unserer Sicht ein Beitrag, um Kunst im Stadtraum sichtbarer zu machen.

Dazu gehört: zur Bekämpfung von Altersarmut eine sofortige Reform der neu eingeführten Grundrente mit dem Ziel, langjährig über die KSK versicherte und beitragszahlende Künstler*innen auch dann für sie bezugsberechtigt zu machen, wenn sie weniger als ein Drittel des Durchschnittseinkommens aus abhängiger Arbeit erwirtschaftet haben. Diese Grenze muss fallen sonst wird die Ungleichbehandlung selbständiger und unselbständiger Arbeit verstetigt, bleibt die große Mehrheit der Künstler*innen von der Grundrente ausgeschlossen.

Dazu gehört auch eine wirksame Bekämpfung der Wohnungs- und Arbeitsraumnot in den Großstädten, die Künstler*innen als generell einkommensschwache Gruppe besonders trifft. Instrumente sind hier bundesweite Regelungen, die den permanenten Mietanstieg in Großstädten nach dem Modell des Berliner Mietendeckels unterbinden, ein verbesserter Schutz vor Eigenbedarfsanmeldungen, Luxusmodernisierungen und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen, ein verbesserter Kündigungsschutz für Gewerbemieter*innen, eine substantielle Vermehrung der Förderung des Sozialen Wohnungsbaues. 

Stimmen Sie dieser Forderung zu?
Wenn ja: Was wollen Sie wann tun, um sie zu verwirklichen?
Wenn nein: Was wollen Sie stattdessen tun?
Wie können Sie als Land hier einwirken?

Wahlpruefstein6

Soziale Sicherung von Künstler*innen müssen mit ihren Gagen und Erlösen neben dem Lebensunterhalt auch Probe-, Atelier und Aufführungsräume finanzieren und sind oft in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Die Corona-Pandemie hat viele Kunst- und Kulturschaffende in eine existentielle Krise gestürzt, die Energiepreis- und allgemeinen Preissteigerungen infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine belasten die Lebenssituation von Künstler*innen zusätzlich. Hier hat der SPD-geführte Berliner Senat mit einem 3 Milliarden Euro schweren Entlastungspaket die Hilfen auf Bundesebene ergänzt. Neben der bundesweit geltenden Hilfe für Strom und Gas sowie dem Wohngeld Plus hat der Berliner Senat mit einer Heizkostenhilfe für Menschen mit Kohle-, Pellet- und Ölheizungen, einem Härtefallfonds Energieschulden sowie mit dem Mieten- und Kündigungsmoratorium im Falle von Energieschulden in den landeseigenen Wohnungen für Entlastung gesorgt. Zusätzlich haben wir mit dem 9-Euro-Sozialticket und dem 29-Euro-Ticket, das auf Initiative der SPD eingeführt wurde und das wir auch verlängern wollen, Mobilität bezahlbar gemacht.

Künstler*innen in dieser Krise auch darüber hinaus bestmöglich zu unterstützen, wird eine unserer zentralen Aufgaben in den kommenden Jahren sein. Hierzu gehört auch, dass Kulturförderung eine auskömmliche Finanzierung des Lebensunterhalts zum Beispiel durch Mindestgagen und Ausstellungshonorare für freischaffende Künstler*innen sicherstellt. Der neue bundesweite Mindestlohn und der neue Mindestlohn von 13 Euro für landeseigene Betriebe sowie der Landesvergabelohn sind ein guter Anfang.

Auf Bundesebene setzt sich die SPD dafür ein, das System der sozialen Sicherung so weiterzuentwickeln, dass Kunst- und Kulturschaffende (und andere Soloselbständige wie Kulturvermittler*innen) auch in freien und hybriden Beschäftigungsformen besser und vor allem krisenresilient abgesichert sind. Neben der für uns unverhandelbaren Künstlersozialversicherung und den bereits erreichten Verbesserungen in der Renten- und Krankenversicherung geht es vor allem um die weitere Öffnung der sozialen Sicherungssysteme einschließlich der Grundsicherung im Alter. Hierfür will die Berliner SPD auf eine entsprechende Nachverbesserung der Grundrente im Bund hinwirken. Wir wollen die Arbeitslosenversicherung so weit zu einer Arbeitsversicherung weiter entwickeln, dass sie auch der freiwilligen Versicherung gegen Einnahmeausfälle offensteht. Darüber hinaus werden wir die Regelungen für die oftmals unregelmäßig oder nur kurzzeitig befristet Beschäftigten zum Beispiel im Bereich des Films und der Theater vereinfachen, um die soziale Absicherung zu verbessern. Wir werden eine grundsätzliche Pflicht zur Altersvorsorge einführen und Selbständige schrittweise in die gesetzliche Rentenversicherung integrieren. Die Mindestbeiträge zur Krankenversicherung für Selbständige haben wir im Bund bereits um mehr als die Hälfte gesenkt.

Unser Ziel sind einkommensabhängige Beiträge wie bei abhängig Beschäftigten.

Bezahlbarer Wohn- und Arbeitsraum für Künstler*innen

Viele Berliner Künstler*innen haben Angst, ihr Zuhause zu verlieren und aus ihrem Kiez verdrängt zu werden. Es ist daher unser Fürsorgeauftrag als Berliner SPD, ein bezahlbares und ausreichendes Wohnungsangebot für alle zu schaffen und zu bewahren. Gemeinsam mit genossenschaftlichem und privatwirtschaftlichem Wohnungsbau halten wir trotz inflations- und zinshochbedingter Krise im Bausektor an unserem Ziel fest, bis 2030 insgesamt 200.000 neue Wohnungen in Berlin zu schaffen. Zudem werden die Wohnungsunternehmen Bestandswohnungen ankaufen. Mindestens 400.000 Wohnungen sollen schon im Jahr 2026 in öffentlicher Hand sein. Unser Ziel sind 500.000 landeseigene Wohnungen in den 2030er- Jahren. Darüber hinaus haben wir 2014 die Wohnungsbauförderung wieder eingeführt und seitdem ständig erhöht, ab 2021 werden 5.000 Wohnungen jährlich gefördert. Wir wollen die Förderung weiter verbessern. Zugleich fordern wir den Bundesgesetzgeber auf, eine zeitlich unbegrenzte Bindung von Sozialwohnungen zu ermöglichen. Wohnungen, deren Bau öffentlich gefördert wurde, müssen als sozialer Wohnraum erhalten bleiben. Hierfür haben wir 2022 und 2023 jeweils mehr als 730 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bis zu einer Reform der Sozialbindung durch die Bundesebene wollen wir analog zu den Plänen der Bundes-SPD ein Landesprogramm für eine neue Wohngemeinnützigkeit einführen, um durch die Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht und verbesserte Förderbedingungen Kapital für einkommensabhängige Mieten und dauerhafte Sozialbindung bei nachhaltiger Reinvestition zu mobilisieren.

Bei allen Bemühungen um zügige Wohnraumbeschaffung wird die Berliner SPD die Wohnraumerhaltung nicht aus den Augen verlieren. Wir werden dafür sorgen, dass die bereits hier lebenden Berliner*innen nicht aus ihren Mietwohnungen verdrängt werden und sind weiterhin entschlossen, alle Instrumente eines wirksamen Mieter*innenschutzes zu prüfen. So haben wir uns in der Koalition erfolgreich dafür eingesetzt, die Mieten in den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften für die nächsten Jahren zu begrenzen.

Wir setzen uns zudem für die Ausweisung weiterer Milieuschutzgebiete in Berlin ein. Auf Bundesebene setzen wir uns weiter dafür ein, Mieter*innen mit bestehenden Mietverträgen dauerhaft vor Eigenbedarfskündigungen durch die Erwerber*innen zu schützen. Den verschärften Umwandlungsschutz, den die SPD im Bund erkämpft hat, werden wir in Berlin konsequent umsetzen. Das gilt auch für sehr aufwändige Modernisierungen. Bei Immobilienverkäufen schließen die Bezirke mit den Käufern Vereinbarungen zum Mieter*innenschutz ab. Bisher wurden über 150 dieser Vereinbarungen geschlossen, zudem etwa 75 Grundstücke angekauft. Die SPD will diese Politik noch effizienter fortsetzen und sich auf Bundesebene für ein grundsätzliches Umwandlungsverbot von Miets- in Eigentumswohnung in angespannten Lagen einsetzen. Weiterhin kämpft die SPD im Bund für eine Entkoppelung von Indexmieten von der Inflationsrate und eine Kappungsgrenze. Mietwucher werden wir wirksam unterbinden. Wir werden außerdem die Mietpreisbremse entfristen und Schlupflöcher schließen.

Die steigenden Gewerbemieten in Berlin und der lückenhafte Rechtsschutz durch das Gewerbemietgesetz des Bundes stellen eine weitere Herausforderung für Berliner Atelierstandorte dar. Wir wollen daher die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in die Lage versetzen, Kleingewerbe stärker in ihrem Gebäudebestand zu fördern. Um die soziokulturelle Infrastruktur durch Kleingewerbe dauerhaft zu sichern und auszubauen, setzen wir uns auf Bundesebene für die Möglichkeit der Einführung eines Gewerbemietendeckels ein. Um Kleingewerbetreibende, soziale und kulturelle Einrichtungen besser vor Kündigung und Mieterhöhungen zu schützen, treten wir im Bund für neues Gewerbemietrecht ein.

Der Bund muss eigene Beiträge zur Stabilisierung und Verbesserung der sozialen Lage von Künstler*innen leisten.

Schon seit Jahren fordern wir Bündnisgrünen ein neues, soziales Gewerbemietrecht, das wieder einen fairen Interessensausgleich zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen herstellt. Denn die Gewerbemieten-entwicklung gerät infolge der Spekulation mit Immobilien und Bodenwerten mehr und mehr aus den Fugen, gerade innerhalb des Berliner S-Bahnrings. Wir haben uns in den letzten Jahren wiederholt für die Einführung einer Gewerbemietbremse eingesetzt, etwa mit einer Berliner Bundesratsinitiative – denn Gewerbemietrecht ist Bundesrecht. Wir wollen auf Bundesebene endlich einen rechtlich bindenden Gewerbemietspiegel und einen wirksamen Kündigungsschutz einführen. Die Grüne Bundestagsfraktion hat dazu bereits einen Gesetzentwurf für ein soziales Gewerbemietrecht in den Bundestag eingebracht. Gleichzeitig wollen wir Gewerbemieten – soweit rechtlich möglich – auch landesrechtlich deckeln. Deshalb fordern wir u.a. eine Ausweitung des Milieuschutzes auf gewerblich genutzte Räume. Für uns ist klar: Wir brauchen auf Bundesebene dringend eine soziale Reform des Gewerbemietrechts – nicht zuletzt um künstlerische Produktions- und Präsentationsräume, kulturelle Bildungseinrichtungen und sonstige Kulturorte langfristig zu sichern.

Ja, DIE LINKE. Berlin stimmt diesen Forderungen entschieden zu. Das jetzige Konstrukt der Grundrente lässt all die prekär und atypisch oder hybrid Beschäftigten – nicht nur im Kulturbereich – außen vor, für die eine armutsfeste Grundrente, die ihren Namen verdient, existentiell wichtig ist. Dass DIE LINKE. Berlin einen bundesweiten Mietendeckel befürwortet und fordert, muss hier nicht weiter ausgeführt werden. Gleiches gilt für das Thema Gewerbemieten. Wie in der Frage selbst formuliert, sind dies alles Themen, die auf der Bundesebene gelöst werden müssen. Wir werden uns im Rahmen unserer Möglichkeiten weiter dafür einsetzen mit Bundesratsinitiativen und entsprechenden öffentlichen Debatten sowie mit Anträgen im Bundestag, aber soweit dies möglich ist auch mit landespolitischen Vorstößen, wie es der Berliner Mietendeckel war oder die Vergesellschaftungsinitiative von „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ ist, die wir als Partei bekanntlich konsequent unterstützen.

Kultur in all ihren Facetten hat für die CDU einen herausragenden Stellenwert. Leidenschaft und Engagement sowie die künstlerische Schaffenskraft und Qualität der Kultur-Schaffenden sind für uns von unschätzbarem Wert. Die CDU setzt sich dafür ein, dass Kulturschaffende in diesem Land auch von ihrer Arbeit leben können. Deshalb machen wir uns auch stark für die Sicherstellung von Mindesthonoraren. Der Staat soll nicht als Arbeitgeber fungieren, aber bei Förderungen und geförderten Projekten sollte sichergestellt sein, dass die involvierten Akteure von diesen Förderungen existieren können.

Darüber hinaus werden wir die Fördersysteme evaluieren und bei Bedarf so umgestalten, dass die Energien nicht durch bürokratische Antragsverfahren gebunden werden, sondern dem kulturellen Schaffensprozess voll zur Verfügung stehen. Zukünftig müssen auch Arbeits-, Zeit- und Recherchestipendien stärker zum Zuge kommen. Die Künstlersozialkasse ist ein wertvolles Instrument, dass unerlässlich ist, um die finanzielle Situation der Kulturschaffenden in unserem Land zu verbessern und prekäre Verhältnisse, in denen sehr viele Kulturschaffende leben, abzumildern, indem die Sozialbeiträge durch die Künstlersozialkasse angepasst werden. Wer über viele Jahre Kultur in unserem Land schafft, hat seinen Beitrag für die Gesellschaft geleistet und sollte im Alter auch unter würdigen Bedingungen leben können. Den Ansatz, dies über die geplante Reform zu regeln, halten wir für sinnvoll.

Langjährig über die KSK versicherte und beitragszahlende Kulturschaffende sollten auch dann bezugsberechtigt für die neu eingeführte Grundrente sein, wenn sie weniger als ein Drittel des Durchschnittseinkommens aus abhängiger Arbeit erwirtschaftet haben – entsprechend dem durchschnittlichen sehr niedrigen Einkommen der Kulturschaffenden in Deutschland.

Die CDU setzt sich auch dafür ein, dass Kulturschaffende, ja, dass alle Menschen in diesem Land, auch die einkommensschwachen, eine Wohnung haben, die sie sich von ihrem Einkommen leisten können, und dass sie sich in ihrer Wohnung auch langfristig sicher fühlen vor unberechtigter Kündigung oder explodierenden Mietkosten.

Wir unterstützen hier alle Instrumente, die nicht in den Markt eingreifen und dadurch zu Verzerrungen führen oder die letztendlich das Gegenteil von dem bewirken, was erwünscht und dringend nötig ist: Der Bau neuer, bezahlbarer Wohnungen.

Die Frage berührt Regelungsbereiche, die die Landespolitik nicht in eigener Kompetenz gestalten kann. Die Künstlersozialkasse (KSK) fördert Menschen, die hauptberuflich und erwerbsmäßig, künstlerisch selbständig arbeiten, weil diese Berufsgruppe sozial meist deutlich schlechter abgesichert ist als andere Selbständige. Die Künstlersozialkasse gilt deshalb zurecht nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine kulturpolitische Leistung, die SPD und FDP 1981 gesetzlich ins Leben gerufen haben. Mit dieser Einrichtung wird die schöpferische Aufgabe von Künstlern und Publizisten als wichtig für die Gesellschaft anerkannt. Der Bund und die Unternehmen bringen sich über Zuschüsse und Sozialabgaben bereits in erheblichen Umfang (zusammen 50 Prozent) in die KSK ein. 

Für uns gilt grundsätzlich, dass Menschen, die gearbeitet und in das Rentensystem eingezahlt haben, im Alter immer mehr Geld zur Verfügung haben sollten als die Grundsicherung hergibt und auch mehr als derjenige, der nicht gearbeitet hat.

Bei der Altersvorsorge setzen wir uns für maximale Wahlfreiheit für Selbständige ein. Die Form der Vorsorge soll frei wählbar sein. Der Zugang zur gesamten geförderten privaten Altersvorsorge muss dabei künftig für alle Erwerbstätigen offen sein.

Wir Freie Demokraten wollen zudem die Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip organisieren. So können Bausteine aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge je nach Lebenslage flexibel kombiniert und an moderne Lebensläufe angepasst werden. Alle Ansprüche aus diesem „Rentenbaukasten“ sollen bei Wechseln zwischen Arbeitgebern oder zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit flexibel mitgenommen werden können.

Der Wohnungs- und Arbeitsraumnot ist nur durch mehr Bauaktivitäten zu begegnen. Der Großteil der Wohnungen in Berlin wird von privaten Projektentwicklern sowie Investoren errichtet. Das muss auch in Zukunft so bleiben, denn ausreichend zusätzlicher Wohnraum kann nicht von staatlicher Seite allein zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin müssen stadtweit neue Flächenpotenziale erkannt und vorrangig für den Wohnungsbau und die gewerbliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Dabei müssen auch unkonventionelle Wege gegangen werden. Wir sprechen uns beispielsweise für die Aufstockung von Einzelhandels- und anderen geeigneten Flächen mit Wohngeschossen aus.

Für das Kulturwerk geht es insbesondere darum, den seit 2017 verdoppelten Atelierbewerbungen und dem vermehrten Betreuungsbedarf bedrohter Atelierstandorte sowie den steigenden Anzahlen von Wettbewerbsverfahren für Kunst im öffentlichen Raum Rechnung tragen zu können.
Das gilt ebenso für den gewachsenen bzw. personell nicht gewährleisten Betreuungsbedarf in der Druckwerkstatt – so etwa für Techniken des Hoch- und Offsetdrucks. Zugleich wird im Sinne der Kontinuitätssicherung die vollständige Integration der weltberühmten Papierwerkstatt als Abteilung der Druckwerkstatt in das Kulturwerk erforderlich.

Insgesamt ist für diese Zwecke eine Zuwendungserhöhung um einen Betrag von rd. 550.000,- Euro erforderlich.

Stimmen Sie dieser Forderung zu?
Wenn ja: Was wollen Sie wann tun, um sie zu verwirklichen?
Wenn nein: Was wollen Sie stattdessen tun?

Die SPD Berlin unterstützt die Erhöhung von Zuwendungen an Kulturwerk und Bildungswerk. Dazu gehört auch, dass das Atelierbüro mehr Personalmittel erhält, um Aufgaben der Atelier- und Arbeitsraumvergabe bei Verdopplung der Bewerbungen weiter zu erfüllen. Die bessere Einbindung des BBK und anderer Spartenverbände in die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsraumsituation für Berliner Künstler*innen, schließt ein, Expertise, Erfahrung und kritische Begleitung mit Personal- und Sachmitteln zu unterstützen.

Bündnis 90/Die Grünen betrachten die beiden gemeinnützigen Gesellschaften Kulturwerk und Bildungswerk als notwendige Infrastruktur für die Berliner Kunst und Kultur. Es besteht unsererseits keine Bestrebung die Zuwendungen zu reduzieren bzw. abzuschaffen. Im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten werden wir uns dafür einsetzen diese Zuwendungen in den nächsten Doppelhaushalten zu erhöhen.

DIE LINKE. Berlin wird sich in den kommenden Haushaltsberatungen im Rahmen des Möglichen mit Nachdruck dafür einsetzen, so wie es uns erfreulicherweise schon im Doppelhaushalt 2022/23 gelungen ist, die Zuwendung für das Kulturwerk (Einzelplan 08, Kapitel 0810, Titel 68577) spürbar zu erhöhen. Wir stehen aber vor der Situation, dass trotz Inflation und steigenden Energie- und Lohnkosten die Etats im Haushalt nur um 2,5-3 % konsumtiv wachsen.

Wir verstehen, dass es in Anbetracht der aktuellen Lage in vielen Bereichen die Notwendigkeit von Mittelzuwächsen gibt. Wir schätzen die Arbeit von Kulturwerk und Bildungswerk und wissen, dass sie für die Freie Szene in Berlin eine außerordentlich wertvolle Rolle spielt. Deshalb werden wir uns in jedem Fall dafür einsetzen, dass sie ihre Arbeit für die Stadt Berlin weiterführen kann. Deshalb werden wir uns auch für eine Anpassung der Mittel einsetzen. Wir möchten uns aber angesichts der angespannten Haushaltslage in Bund und Ländern hier noch nicht auf konkrete Zahlen für den nächsten Berliner Doppelhaushalt festlegen.

Steigende Kosten machen sich heutzutage überall bemerkbar. Viele Branchen, Einrichtungen oder Einzelschicksale sind betroffen.
Bei einem Besuch der Druckwerkstatt im Mai 2022 konnten wir uns einen Eindruck vom künstlerischen Geschehen verschaffen und auch mit Künstlern und Künstlerinnen vor Ort ins Gespräch kommen. Das Angebot der Drucktechniken ist beeindruckend und zieht daher viele Künstler weltweit an, die wiederum einen wichtigen Beitrag zur Kulturstadt Berlin leisten. Um diesen wichtigen Beitrag auch weiterhin zu erhalten, steht die FDP lösungsorientierten Förderungen offen gegenüber.

und dem dazugehörigen Areal bleibt die Forderung der AG THF der Koalition der Freien Szene bei 50 % für eine zukünftige Nutzung durch Kunst und Kultur zu Konditionen, die von Künstler*innen und Kultureinrichtungen tragbar sind, bestehen.
Darüber hinaus unterstützen wir die Öffnung von THF für die Stadtgesellschaft im Zuge eines Transformationszentrums für sozial‐ökologische und kulturelle Projekte.

Wir fordern die Entwicklung eines Nutzungskonzepts und wollen als AG THF und AG materielle Infrastruktur der Koalition der Freien Szene daran beteiligt werden.

Darüber hinaus fordern wir, dass die Zwischennutzung der Hangars im ehemaligen Flughafen Tempelhof mietfrei und mit einer Bezuschussung der Betriebskosten von 50 % öffentlich ausgeschrieben wird. Projektanträge müssen durch eine Jury bzw. ein Expert*innen‐Gremium ausgewählt werden, wie bei der Verwendung von Steuergeldern üblich.

Stimmen Sie diesen Forderungen zu?
Wenn ja: Was wollen Sie wann tun, um sie zu verwirklichen?

Wenn nein: Was wollen Sie stattdessen tun? Wie wollen Sie das Nutzungskonzept gestalten und welche Beteiligungsstrukturen sehen Sie dabei vor? Welcher Anteil soll dabei der künstlerischen Nutzung vorbehalten werden? Wie sieht Ihre Position zur Zwischennutzung der Hangars durch Kunst und Kultur aus?

Wahlpruefstein7

Das Gebäude des ehemaligen Flughafens Tempelhof ist mit seinen unterschiedlichen Flächen, Höhen und Tiefen prädestiniert, in kulturelle Nutzung gebracht zu werden. Auch seiner Lage in der Stadt nach kann der ehemalige Flughafen einen wichtigen Beitrag leisten, um mehr kulturelle Angebote im Berliner Süden zu etablieren. Darum halten wir es für wichtig, bei der Entwicklung der Flächen Stadtgesellschaft, Nachbarschaft und die Berliner Künstlervertretungen einzubeziehen. Ohne eine Beteiligung der freien Szene hat der ehemalige Flughafen in unseren Augen schlechte Chancen, ein vitaler und kreativer Ort zu sein.

Die Vision von Bündnis 90/Die Grünen ist klar: Der ehemalige Flughafen Tempelhof wird zu einem Zentrum für Kultur und Kreativwirtschaft, in dem Ateliers, Studios, Galerien, Proberäume und freie Spielorte ebenso wie Ausbildungs-, Produktions- und Präsentationsräume für Film, Design, Mode, Architektur und Games Platz finden. Dafür muss das Gebäude zu einem öffentlich zugänglichen Ort werden, der dauerhaft kulturelle, kreativwirtschaftliche und experimentelle Nutzungen zu bezahlbaren Mieten anbietet. Die Vielfältigkeit des Komplexes mit seinen Hangars, Kellern, großen und kleinen Funktionsräumen erlaubt eine diverse Nutzung durch alle Sparten. Dafür müssen weite Teile des ehemaligen Flughafengebäudes aber erst einmal in einen baulichen Zustand versetzt werden, in der es überhaupt nutzbar ist. Dabei dürfen die hohen Sanierungskosten, die aktuelle Untersuchungen der denkmalgeschützten Gebäudesubstanz nahelegen, nicht in Gänze auf die späteren Nutzer*innen umgelegt werden. Denn damit würde eine Kulturnutzung in weite Ferne rücken. Auch auf dem Areal des ehemaligen Flughafen Tegel werden wir Raum für Kultur und Kreativwirtschaft schaffen.

Ja, DIE LINKE. Berlin unterstützt die Entwicklung eines Konzepts für kulturelle Nutzungen im Flughafen Tempelhof im oben beschriebenen Sinne. Die Nutzung der Hangars und anderer Flächen für künstlerische Projekte wird immer vor dem Hintergrund baulicher Sanierungserfordernisse zu betrachten sein, sollte aber gerade deshalb grundsätzlich durch ein transparentes Vergabeverfahren der THF GmbH erfolgen.

Die CDU setzt sich nach wie vor dafür ein, den ehemaligen Flughafen Tempelhof endlich zu einem Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft weiterzuentwickeln. Es kann nicht sein, dass diese herrlichen, wertvollen Räumlichkeiten und das dazugehörige Areal weiter leer stehen. Die Entwicklung eines Nutzungskonzepts muss so schnell wie möglich vornagetrieben werden. Dabei muss auch der Bund in die Pflicht genommen werden.

Außerdem setzen wir vor allem auch auf die Energie und Eigeninitiative der Kreativwirtschaft. Die Mieten in diesem Areal müssen für Kreative bezahlbar sein und vor allem auch langfristig angelegt– so dass die kreativen Macher, sich wagen, alle ihre Kraft, ihr Engagement und Geld in Clubs, Theater, Ateliers und andere Kulturräume zu stecken. Es muss klare und transparente Regeln geben – auch für die zeitlich begrenzte Zwischennutzung. Wir können uns hier durchaus in bestimmtem Rahmen auch Mietfreiheit und Bezuschussung der Betriebskosten vorstellen. Bei der Genehmigung und Auswahl von Projektanträgen und anderen Jury-Entscheidungen sollten in jedem Fall auch Expert*innen aus der Freien Szene eingebunden sein.

zu einem Ort der Freien Kulturszene braucht es die kontinuierliche Beteiligung im Rahmen einer Steuerung durch die Freie Szene in allen Planungsschritten. Diese Mandatierung muss verbindlich gewährleistet, professionell befähigt und entlohnt werden.

Eine Sicherstellung der nicht-kommerziellen, spartenübergreifenden Nutzung zu kulturverträglichen Mieten muss langfristig (z.B. 99 Jahre) gewährleistet werden.

Stimmen Sie dieser Forderung zu?
Wenn ja: Was wollen Sie wann tun, um sie zu verwirklichen? 
Wenn nein: Was wollen Sie stattdessen tun?

Gibt es bezüglich der Betreiberstruktur und des Vergabemodells bereits Vorüberlegungen, Visionen oder Modelle, die herangezogen werden?

Wahlpruefstein8

Die SPD unterstützt Austausch, Dialog, Partizipation und Beteiligung ausdrücklich. Auf die Erfahrungen und Kenntnisse der Kulturschaffenden darf das Land Berlin auch bei der Entwicklung der Alten Münze nicht verzichten.

Bündnis 90/Die Grünen bekennen sich zu den in der 18. Wahlperiode von Abgeordnetenhaus und Senat von Berlin gefassten Beschlüssen, mit denen sie sich explizit oder implizit zu einer kulturellen Nutzung der Alten Münze verpflichten. Hinzu kommen erhebliche öffentliche Finanzmittel, die im Sondervermögen Infrastruktur für die wachsende Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) als sog. verlorener Zuschuss hinterlegt wurden, die Zuweisung an das Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) sowie die Beauftragung eines Beteiligungsverfahrens und der landeseigenen Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), um die Entwicklung des Areals voranzutreiben. Die beste Gewähr dafür, dass die geplante Kulturnutzung langfristig Bestand hat, ist der Verbleib der Immobilie in öffentlicher Hand. Auch deshalb plädieren wir für die Aufnahme einer Privatisierungsbremse in die Landesverfassung (s. auch die Antwort auf die Fragen 1 bis 3)

Zwischenzeitlich haben sich auch der Bundestag und die Bundesregierung zu einem langfristigen finanziellen Engagement zugunsten einer Musik- und Kulturnutzung in Teilen der Alten Münze bekannt. Uns ist bewusst, dass das dort geplante „Zentrum für Jazz und improvisierte Musik“ innerhalb von Berlins Freier Szene nicht unumstritten ist. Wir haben die klare Erwartung, dass dieses in enger Kooperation mit Berlins Freier Szene entwickelt wird und sich in die Gesamtkonzeption der Alten Münze sowie deren noch zu diskutierende Betriebsform einfügt. Dafür halten wir das herkömmliche Mieter-Vermieter-Modell der BIM nicht für geeignet, sondern plädieren für eine eigenständige Rechtsform, die ein hohes Maß an Selbstverwaltung und Kollaboration der Akteur*innen vor Ort ermöglicht.

Den Forderungen stimmt DIE LINKE. Berlin zum Teil zu. In der aktuellen Phase übernimmt die Kulturraum Berlin (KRB) GmbH die kulturfachliche Projektleitung für die Ausgestaltung und Organisation der (bisher offenen) Nutzerinnen- und Nutzerperspektive im Planungs- und Bauprozess der Sanierung der Alten Münze. Hierbei ist es Aufgabe der Kulturraum Berlin GmbH, ein kooperatives Verfahren zu organisieren und somit vielfältige Positionen, insbesondere auch der Freien Szene, einzubeziehen. DIE LINKE. Berlin unterstützt die Entwicklung der Alten Münze zu einem Kultur- und Präsentationsort der Freien Künste in öffentlicher Trägerschaft. Betreiber:in der Alten Münze soll ein gemeinwohlorientierter Träger werden. Wir wollen diesen Prozess – auch gemeinsam mit dem Bund – im Sinne der mit allen Beteiligten entwickelten CHARTA angesichts steigender Baukosten zügig voranbringen und die weitere Projektentwicklung professionell und kooperativ mit allen Beteiligten gestalten.

Die CDU kritisiert seit langem die Herangehensweise des Senats bei der Entwicklung und Sicherung der Alten Münze. Dieser Ansatz ist ein trauriges Beispiel für vertane Chancen in unserer Stadt. Aus der ehemals - dank der Freien Szene - funktionierenden „Alten Münze“ soll mit viel Aufwand eine staatliche Einrichtung geschaffen werden. Der hohe Kostenaufwand, bei staatlicher Lenkung, steht bei diesem Projekt in keinem Verhältnis zu den bis heute, nicht sichtbaren Ergebnissen. Entsprechend unserer Leitlinien werden wir dezentrale und szenennahe Einrichtungen unterstützen und in ihrer Funktion stärken und nicht versuchen, sie mit viel Geld und Aufwand zu übernehmen. Nein! Wir können Kultur nicht besser als die, die das seit Jahren erfolgreich machen! Stattdessen werden wir vermehrt privatwirtschaftliches Engagement aus der Kulturszene heraus und für die Kultur fördern. Wir wollen keinen Staat, der direkt oder indirekt über Förderprogrammgestaltungen und Jurybesetzungen inhaltliche oder gar politische Richtungen für die Kultur vorgibt. Sie muss frei bleiben - auch von Ideologie! Durch langfristige Miet- und Pachtverträge und das Setzen klarer, verlässlicher Förderrichtlinien werden wir auch viele Clubbetreiber, Kulturschaffende und Freie Gruppen und Initiativen in die Lage versetzen und dazu motivieren, geeignete Räume selbst zu übernehmen bzw. zu erhalten und ihr ganzes Engagement und ihr kreatives Potential in die Entwicklung und die Bespielung dieser Räume zu setzen.

zu einem Kulturstandort, muss die Perspektive der Freien Szene Berlin von Beginn an durch entsprechend mandatierte Akteur*innen bezahlt einbezogen und diese zur Mitentscheidung professionell befähigt werden.

Stimmen Sie dieser Forderung zu?
Wenn ja: Was wollen Sie wann tun, um sie zu verwirklichen?
Wenn nein: Was wollen Sie stattdessen tun?

Wahlpruefstein9

Die Entwicklung großer Liegenschaften wie dem Internationalen Congress Centrum ICC wird das Land Berlin auf lange Zeit vor große finanzielle Herausforderungen stellen. Die SPD findet, das hier Rat und Tat aus der Freien Szene gefragt sind, um ungenutzte Flächen in einen klugen Nutzungsmix zu bringen, der den Ansprüchen an soziale, sportliche und kulturelle Infrastrukturen der Teilhabe genügt.

Für Bündnis 90/Die Grünen ist die Entwicklung des ICC schon seit Jahren ein wichtiges Thema. Die Nutzung zumindest zu einem großen Teil als Standort für Kultur und Kultur betrachten wir als schlüssig, denn andere Nutzungen sind vermutlich noch schwieriger zu realisieren. In dieser Debatte sind wir allerdings erst ganz am Anfang. Es ist zwingend notwendig das in der gesamten Stadtgesellschaft und natürlich mit der Freien Szene intensiv zu debattieren.

Das denkmalgeschützte und sanierungsbedürftige ICC als Kulturstandort zu erhalten und nicht – wie einst den Palast der Republik – abzureißen, findet unsere volle Unterstützung. Natürlich müssen an einem solchen Ort auch die Freien Künste ihren Raum finden. Das ist für DIE LINKE. Berlin eine kulturpolitische Selbstverständlichkeit. Das ICC wird als moderner Kulturort anders keine Perspektive haben können. Die gesamtstädtische Perspektive und die besondere Expertise der Freien Künste gehören für uns – unabhängig von jeder Trägerschaft - elementar in jedes Entwicklungskonzept zur künftigen Gestaltung des ICC als Kunst- und Kulturort.

Das ICC ist ein weiteres Beispiel für vertane oder zumindest verschleppte Chancen in dieser Stadt. Die jahrelange Untätigkeit des Senats im Bezug auf dieses grandiose Gebäude, ein besonderes Beispiel der im futuristisch-brutalistischen Stil gestalteten High-Tech-Architektur der 70-er Jahre ist für uns einfach nicht nachvollziehbar. Berlin kann sich den weiteren Leerstand seines einstigen Aushängeschildes, einem der bedeutendsten Bauwerke der deutschen Nachkriegszeit, wirklich nicht leisten. Gutachten und Nutzungsideen liegen auf dem Tisch. Die Suche nach einem Investor – oder mehreren Investoren - muss vorangetrieben werden. Wir werden alles daransetzen, das ICC wieder zum Leben zu erwecken. Auch hierbei werden wir das wertvolle Engagement, kreative Energie und Leidenschaft der Kulturschaffenden in Berlin mit einbeziehen.

Bezüglich der öffentlich angekündigten Entwicklung des ICC zu einem Kulturstandort hat sich die FDP noch keine abschließende Meinung gebildet.