Corona-Update #19: Neustarthilfe für Soloselbständige
Bund: Neustarthilfe im Rahmen Überbrückungshilfe III
Land: Berliner Neustarthilfe im Rahmen Soforthilfe 2021
Laufzeit
Bund: Laufzeit Januar bis Juni 2021. Antrag bis 31. August 2021
Land: Der Programmstart ist für Mai dieses Jahr avisiert.
Antragsberechtigt
Bund: Für die Neustarthilfe grundsätzlich antragsberechtigt sind selbständig erwerbstätige Soloselbständige (im Folgenden: „Soloselbständige“) aller Branchen, wenn sie
- ihre selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ausüben, d.h. dass der überwiegende Teil der Summe Ihrer Einkünfte (mind. 51 Prozent) aus einer gewerblichen (§ 15 EStG) und/oder freiberuflichen (§ 18 EStG) Tätigkeit stammt (vgl. auch 2.4),
- weniger als eine Angestellte bzw. einen Angestellten (Vollzeit-Äquivalent) beschäftigen (vgl. 2.5),
- bei einem deutschen Finanzamt für steuerliche Zwecke erfasst sind,
- keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend machen und
- ihre selbständige Geschäftstätigkeit vor dem 1. Mai 2020 aufgenommen haben.
Kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse in den Darstellenden Künsten, sowie unständige Beschäftigungsverhältnisse von unter einer Woche gelten für die Prüfung der Antragsberechtigung der Neustarthilfe unter bestimmten Bedingungen (vgl. 2.3) als selbständige Tätigkeit.
Land: Antragsberechtigt sind alle Soloselbstständige und Unternehmen bis zu fünf MA, die zuvor erfolgreich die Neustarthilfe bzw. Überbrückungshilfe III des Bundes erhalten haben.
Höhe
Der Förderzeitraum für die Neustarthilfe ist Januar bis Juni 2021 (sechs Monate).
Die Neustarthilfe als Vorschuss ausgezahlt.
Bund: Sie beträgt einmalig 50 % des sechsmonatigen Referenzumsatzes, max. 7.500 Euro.
Land: Sie beträgt einmalig 75 % des sechsmonatigen Referenzumsatzes, max. 7.500 Euro.
Berechnung des Referenzumsatze
- Referenzumsatz = (Jahresumsatz 2019 / 12) x 6
Beispiele:
Jahresumsatz 2019 |
Referenz-umsatz |
Bund (50 % des Referenzumsatzes, max 7.500 Euro) |
Land (75 % des Referenzumsatzes, max 7.500 Euro) |
Differenz |
> 30.000 Euro |
> 15.000 Euro |
7.500 Euro (max) |
7.500 Euro (max) |
0 Euro |
30.000 Euro |
15.000 Euro |
7.500 Euro (max) |
7.500 Euro (max) |
0 Euro |
20.000 Euro |
10.000 Euro |
5.000 Euro |
7.500 Euro |
2.500 Euro |
10.000 Euro |
5.000 Euro |
2.500 Euro |
3.750 Euro |
1.250 Euro |
5.000 Euro |
2.500 Euro |
1.250 Euro |
1.875 Euro |
625 Euro |
Bund: Endabrechnung
Nach Ablauf des Förderzeitraums sind die Empfängerinnen und Empfänger der Neustarthilfe verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 2021 eine Endabrechnung über ein Online-Tool auf der Seite direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu erstellen.
Bei der Endabrechnung ist der erzielte Umsatz im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 anzugeben. Im Rahmen dieser Selbstprüfung sind Einnahmen aus nichtselbständigen Tätigkeiten und weitere Einnahmen – sofern vorhanden – zu den Umsätzen aus selbständiger Tätigkeit zu addieren
Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen Laufzeit bei über 40 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind der Bewilligungsstelle anfallende Rückzahlungen bis zum 30. Juni 2022 unaufgefordert mitzuteilen und zu überweisen. Liegt Umsatz während der sechsmonatigen Laufzeit bei über 40 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig so zurückzuzahlen, dass in Summe der erzielte Umsatz und die Förderung 90 Prozent des Referenzumsatzes nicht überschreiten. Liegt der im ersten Halbjahr 2021 erzielte Umsatz bei 90 Prozent oder mehr, ist die Neustarthilfe vollständig zurückzuzahlen.
Hilfreiche Links/Quellen:
Corona-Update #18:
Entschädigung bei eigener Kinderbetreuung für Selbstständige
Corona-Update #17:
Neustarthilfe für Soloselbständige
Corona-Update #16:
Neustarthilfe (und Überbrückungshilfe III) vom Januar bis Juni 2021
Corona-Update #15:
Überbrückungshilfe III und Novemberhilfe-Direktantrag
Corona-Update #14:
WG: Corona-Hotline für Selbständige und Künstler*innen
Corona-Update #13
Die Neustarthilfe im Überblick
Corona-Update #12:
Aktueller Überblick Soforthilfeprogramme Bund und Land
Corona-Update #11:
Überblick Soforthilfeprogramm II
Corona-Update #10:
Antragstellung Zuschüsse aus dem Bundesprogramm
Corona-Update #9:
Antragstellung Zuschüsse aus dem Bundesprogramm
Corona-Update #8:
Antragsstopp für die Soforthilfe II (Corona Zuschuss)
Corona-Update #7:
Hilfen zur Antragstellung Sofortprogramm II Land Berlin
Corona-Update #6:
Verfahrenserleichterung: Empfänger* von Projektförderung
Corona-Update #5:
Corona-Covid-19 und Grundsicherung = ALG 2 = Hartz IV
Corona-Update #4:
Aufenthaltserlaubnis für eine freiberufliche Tätigkeit
Corona-Update #3:
Newsletter zum Sofortprogramm II des Landes Berlin
Corona-Update #2:
Linkliste des bbk berlin zur aktuellen Corona-Krise
Corona-Update #1:
Links und Hinweise zu pandemiebedingten Einnahmeausfällen