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Simmern Hunsrückbad

Kunst im öffentlichen Raum


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
Ansprechpartner
Jana Kronwid
Adresse
Brühlstraße 2, 55469 Simmern
Telefonnummer
06761 837 248
E-Mail
j.kronwid@sim-rhb.de

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt
Professionelle Bildende Künstler*innen
Örtliche Begrenzung
keine
Thema
Kunst am Bau

Auftraggeber und Wettbewerbsverfahren
Die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen bittet um die Abgabe von Gestaltungsvorschlägen und Entwürfen für das neue Hunsrückbad in Simmern/Hunsrück.
Hierbei steht eine Summe von 65.600,- € brutto zur Verfügung.
Der Auftrag für die Realisierung soll auf der Grundlage eines jurierten Entwurfs vergeben werden.
Der Wettbewerb wird als beschränkter Einladungswettbewerb mit offenem, vorgeschaltetem Bewerberverfahren ausgeschrieben.
Aus den Bewerbungen des Auswahlverfahrens (Stufe 1) werden bis zu 5 Teilnehmende vom Auswahlgremium der Vorjury ausgewählt und für den Wettbewerb eingeladen. Das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren ist offen und nicht anonym.
Die Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren (Stufe 2) werden gebeten, bis spätestens 7 Tage nach Benennung ihre Teilnahme schriftlich oder per E-Mail verbindlich gegenüber dem Auslober zu erklären. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.

Wettbewerbsunterlagen
Die Bewerbung im Auswahlverfahren (1. Stufe) erfolgt über das Auswahlgremium. Die geforderten Leistungen sind digital als PDF oder schriftlich einzureichen, die maximale Größe der E-Mail mit Anhängen darf 25 MB nicht überschreiten. (...)

Vergütung
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren (Stufe 1) wird kein Honorar gezahlt. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Jeder Teilnehmende, der für das Wettbewerbsverfahren ausgewählt wird und einen, den Wettbewerbsbedingungen entsprechenden, prüffähigen Entwurf einer Arbeit fristgerecht einreicht, erhält ein Bearbeitungshonorar von 660 € inklusive MwSt.
Im Fall einer Beauftragung wird das Bearbeitungshonorar mit dem Gesamthonorar verrechnet.

Leistungen Auswahlverfahren (erste Stufe)
Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen für die Stufe 1 müssen beinhalten:

  • den ausgefüllten Bewerbungsbogen
  • die Unterschrift auf Seite 2 des Bewerbungsbogens muss durch den/ die Bewerber/in erfolgen. Eine Bewerbung ohne Originalunterschrift auf dem Bewerberbogen ist nicht zulässig.
  • mind. 3 Referenzen / Projektstudien einschließlich Erläuterung (je ein Blatt im Format DIN-A3)
  • Kurzvita mit Verzeichnis von z.B. ausgeführten Kunst am Bau-Maßnahmen und/oder Ausstellungsverzeichnis
  • Text zur künstlerischen Position

Nachweis in Kopie eines der nachstehenden Voraussetzungen:

  • Hochschulabschluss im Bereich Bildende Kunst
  • Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufs-, bzw. Künstlerverband
  • Mitglied in der Künstlersozialkasse
  • Kunst am Bau – Referenz

Aufgabe
Bereich – der Wunsch des Bauherrn ist es, die für die Kunst vorgesehene Fläche im Außenbereich zu nutzen. Wird durch den/die Künstler/in mit sinniger Begründung angeregt, darüber hinaus weitere Flächen mit einzubeziehen, werden Vorschläge gerne angenommen.
Thema – der Bezug zum Thema Wasser soll deutlich ablesbar sein. Das Element an sich kann ebenfalls in das Thema intrigiert werden. Gewünscht ist eine sinnhafte, plastische Kunst. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Kunst einen Nutzen aufweist und oder ggf. als Möbel in die Außenanlage mit integriert wird. Bänke als solche sind bereits vorhanden. Es können jedoch weitere Aufenthaltsflächen und Sitzmöglichkeiten geschaffen werden. Ein weiterer Interessenszweig wäre die Anamorphose Kunst, welche sich der Auslober sehr gut vorstellen könnte. Wünschenswert wäre auch das mit einbeziehen von ökologischen Aspekten sowie das Aufgreifen des Bezugs zwischen Innen und Außen. Die Ausrichtung des Hunsrückbads liegt auf einem Sportbad. Diese Aussage darf ebenfalls gerne aufgegriffen werden. Auch fehlt dem Objekt ein „Leiten“ des Besuchers zum Eingang des Gebäudes. Es werden oft Fahrzeuge vor dem Eingangsbereich abgestellt, da er als solcher nicht definiert genug ersichtlich ist. Alle Angaben dienen nur als Anreiz und sind nicht als Verpflichtung zu sehen.
Die Normen und gesetzlichen Vorgaben sind von den Künstlern/Künstlerinnen einzuhalten. Es müssen der Technische Überwachungsverein (TÜV) hinzugezogen oder Absprachen mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz getroffen werden. Sollte das Aufstellen eines Baugerüstes nötig sein, ist dies mit dem Auftraggeber abzusprechen. Die Kosten hierfür tragen die Teilnehmenden. Die Kostenübernahme für projektbedingte Fundamentierungsarbeiten erfolgen bauseitig, ein eventuell erforderlicher Bauantrag wird bauseitig gestellt. Erforderliche Stromanschlüsse sowie die Fundamentierung (unter Berücksichtigung der Statik) erfolgen bauseits.
Das Kostenangebot ist getrennt nach Künstler/innenhonorar/Entwurfshonorar und nach Herstellungskosten für das Kunstwerk inkl. aller Nebenkosten wie Transport und Montage vorzulegen. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Restsumme für „Kunst am Bau“. (...)