Corona-Update #3: Newsletter zum Sofortprogramm II des Landes Berlin

Liebe Kolleg*innen,
hier in Kürze unser Informationsstand zu den wichtigsten Corona-Überbrückungshilfen: 

1. "Corona-Zuschüsse", Sofortprogramm 2 des Landes Berlin 

Für das Sofortprogramm des Landes Berlin sollen Antragsformulare ab morgen, Freitag der 27.03.2020 um 12 Uhr bei der IBB-Investitionsbank Berlin verfügbar sein. 

Zielgruppe sind "gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz in Berlin", d.h. ganz ausdrücklich auch freiberufliche Künstler*innen. 

  • Es handelt sich um Zuschüsse und nicht um Darlehen, d.h. diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. 
  • Nach unserem jetzigen Kenntnisstand ist vom folgendem Verfahren auszugehen, Achtung: Änderungen sind denkbar und möglich! 
  • Nachweis der selbständigen Tätigkeit erfolgt über die Angabe der Steuernummer. Zudem bitte die Ausweisnummer bereithalten. Wohnsitz muss Berlin sein. 
  • Corona-bedingte Einnahmeausfälle werden kurz plausibel ohne Einzelnachweise o.ä. dargestellt
  • Zwischenplanungsstand: Danach beträgt der Zuschuss pauschal 5.000 Euro, er könnte also nur in dieser Höhe beantragt werden. Nach sechs Monaten kann gegebenenfalls ein weiterer Antrag gestellt werden. Eingetretene bzw. zu erwartende Einnahmeausfälle also ab Beginn des Shutdowns ab 13.03. bis Ende September berücksichtigen und kurz darstellen.
  • Es wird nicht Antragsvoraussetzung sein, Arbeitslosengeld 2 ("Hartz IV") zu beziehen oder beantragt zu haben (dazu gab es bekanntlich missverständliche Äußerungen aus dem Senat). Auch ein bereits laufender Bezug von ALG 2, z.B. als Aufstocker*in, ist kein Hindernis. Eine Verpflichtungserklärung, Grundsicherungsleistungen oder andere Beihilfen zu beantragen, wenn man die Voraussetzungen dafür erfüllt, kann – Stand jetzt – Bestandteil des Antrages sein. Davon nicht beirren lassen.

Unser Rat: Antrag stellen!   
Da mit tausenden von Anträgen in kurzer Zeit gerechnet werden muss, einen möglichen Server-Zusammenbruch bei der IBB einplanen. Ggf. immer wieder erneut versuchen. 

Und: Geduld haben!   
Insgesamt stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung. Das entspricht 60.000 Zuschüssen á 5.000 Euro an 60.000 Freiberufler*innen. Die Zuschüsse aus der ersten Tranche werden 100.000 Mio. Euro betragen, was für 20.000 Anträge ausreicht. Also damit rechnen, dass der Antrag erst in der zweiten Tranche berücksichtigt werden kann. 

Dies ist der aktuelle Stand und es kann sich jederzeit noch etwas ändern. 

Wir werden informieren und stehen ab Montag für Rückfragen zur Verfügung. 

Bleibt solidarisch. Lasst denjenigen den Vortritt, die auf den Zuschuss zum Überleben angewiesen sind. Wer auch ohne ihn zurechtkommen kann, sollte keinen Antrag stellen.

Sofortprogramm 2 des Landes Berlin bei der IBB-Investitionsbank Berlin

 

2. "Corona-Zuschüsse" aus Bundesmitteln 

Auch der Bund hat ein Zuschussprogramm für Selbständige und Kleinunternehmen aufgelegt, für das Antragsformulare ab morgen, Freitag der 27.03.2020 um 12 Uhr bei der IBB-Investitionsbank Berlin verfügbar sein sollen. 

  • Nach derzeitigem Stand soll die Antragstellung für die Zuschüsse des Landes und des Bundes über einen Antrag erfolgen. Leider haben wir derzeit keine Kenntnisse, wie die Trennung der beiden Zuschussprogramme im Antragsformular erfolgt. 
  • Über das Bundesprogramm können bis zu 9000 Euro beantragt werden, hat man mehr als 5 Beschäftigte dann bis zu 15.000 Euro. 
  • Diese Mittel dürfen – Stand heute – nur für laufende Betriebskosten (Mieten für Arbeitsräume, Leasingraten und Kredite für berufliche Zwecke) beantragt werden. 

Eine Antragsstellung hier ist dann sinnvoll, wenn Sie besonders hohe laufende berufliche Kosten haben.

"Corona-Zuschüsse" aus Bundesmitteln: bei der IBB-Investitionsbank Berlin