Selbständige Künstler*innen und Publizist*innen sind in Deutschland im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) sozialversicherungspflichtig. Über die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) führen Künstler*innen somit Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung ab.

Die Altersvorsorge von Künstler*innen besteht in unterschiedlichen Kombinationen von

  • gesetzlicher Rentenversicherung
  • staatlich geförderter Zusatzvorsorge ("Riester-Rente" oder "Rürup-Rente") und
  • privater Altersvorsorge in verschiedene Formen.

Die Höhe der voraussichtlichen gesetzlichen Rente kann den jährlichen Bescheiden der gesetzlichen Rentenversicherungsträger entnommen werden. Zudem kann bei der zuständigen Stelle direkt nachgefragt werden (Antrag auf Kontenklärung bei der Deutsche Rentenversicherung Bund).

Für Fragen zum aktuellen Rentenbescheid dem Grunde und der Höhe nach sind die Versichertenältesten der Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Staatliche Förderung im Rahmen der privaten Vorsorge erhalten Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen u.a. auch Selbstständige, wie Künstler*innen, Lehrer*innen, Kindererziehende während der Kindererziehungszeiten und geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobs) unter bestimmten Umständen.

Künstler*innen, die über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert sind, sollten sich diese staatliche Förderung auf keinen Fall entgehen lassen. Um zu entscheiden, ob eine zusätzliche, private Altersvorsorge sinnvoll ist, sollte der aktuelle Status und die eigenen Vorstellungen, wie man im Alter finanziell dastehen möchte, genau überprüft werden.

Als Hilfestellung soll hierbei die beschriebene Auflistung von Kriterien dienen, die Sie für sich beantworten sollten:

1. Fragebogen für eine persönliche Versorgungsanalyse.

  • Welche Ansprüche, welche Belastungen werden Sie im Renteneintrittsalter voraussichtlich haben?
  • Sind alle Risiken (Pflegefall, Berufsunfähigkeit, ...) ausreichend abgedeckt?
  • Was benötigen Sie effektiv pro Monat?
  • Werden Sie später noch Miete zahlen oder besitzen Sie eine schuldenfreie Immobilie?
  • Werden Lebensversicherungen fällig? Haben Sie sonstige Einnahmen?
  • Welche laufenden Kosten sind zu tragen für Heizung, Strom, Mobilität und
  • Was werden Sie für Lebensmittel oder Pflegeleistungen ausgeben müssen?

Stellen Sie alles zusammen, was Ihnen einfällt. Bedenken Sie jedoch, dass später alles teurer sein kann als heute. Eine Inflationsrate von etwa 2% Prozent sollten Sie mindestens einkalkulieren! Planen Sie lieber etwas großzügiger.

2. Wieviel Geld muss ich jetzt aufwenden, um mein Versorgungsziel zu erreichen?

Sie wissen nun, was Sie später monatlich benötigen werden. Rechnen Sie nun rückwärts. Möglicherweise werden Sie feststellen, dass das Versorgungsziel unerreichbar erscheint. In der Beratung werden wir gemeinsam Lösungswege suchen.

3. Meine finanzielle Situation

  • Wieviel Geld kann ich für eine Altersvorsorge aufbringen?
  • Habe ich Risiken wie Berufsunfähigkeit, Pflegefall oder Tod versichert?
  • Habe ich eine Rücklage für Notfälle?

4. Ergebnis und finanzieller Status

Wenn die finanzielle Möglichkeit besteht, sollten Sie die eigene gesetzliche Rente durch eine zusätzliche Riester-Rente oder durch Riester-geförderte Produkte ergänzen. Durch die staatliche Förderung in Form von Zulagen kann sich eine derartige Versorgungsform lohnen.

Die „Riester-Rente“ bietet eine erhebliche Förderung des Staates durch Zulagen und Steuerersparnis in der Ansparphase, die trotz der drohenden Versteuerung der Rente bei Rentenbezug eine hohe Gesamtrendite erwirtschaften kann. Außerdem bietet sie ein Maß an Transparenz und Flexibilität, das anderen Finanzprodukten fehlt. Kostentransparenz und Wechselmöglichkeiten sind als weitreichende Verbraucherrechte bezeichnend. Die Rente ist pfändungssicher auch gegenüber der Arbeitsagentur. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe ist keine Verwertung durch die Arbeitsagentur möglich.

Die „Riester-Rente“ wird in fünf verschiedenen Formen wie Banksparplan, Fondssparplan, Bausparvertrag und klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung angeboten.

Förderung nach § 10a EstG und Zulagenförderung

Vorraussetzung: Als Mitglieder der KSK gehören Künstler*innen zu der Gruppe der pflichtversicherten Selbstständigen und sind in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Ermittlung des Beitrages, um die volle Zulage zu erhalten

Nach der Riester-Treppe sollten im Jahr 2020 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen als Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage in einen förderfähigen Vorsorgevertrag eingezahlt werden, mindestens aber 60,- € bzw. höchstens 2.100,- € im Jahr.

Dieser Mindesteigenbeitrag wird berechnet, indem 4 % des Vorjahreseinkommens festgelegt werden. Davon kann die Grundzulage, die vom Staat kommt, 175,- € pro Jahr, abgezogen werden. Für Kinder bis zum 27. Lebensjahr wird zusätzlich eine Kinderzulage von 185,- €  pro Jahr dem Elternteil zugewiesen, das Kindergeld berechtigt ist (gilt für Kinder die bis 31.12.2007 geboren wurden). Die Kinderzulage ab 2008 laut Koalitionsvereinbarung wurde auf 300,- € pro Kind und Jahr angehoben bei gleichzeitiger Senkung der Förderungsdauer bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Auch die Kinderzulage kann vom Einkommen abgezogen werden. Das bedeutet, dass sich durch die Zulagen der tatsächliche Eigenbeitrag verringert.

Da sich aber auch das Einkommen jedes Jahr ändert, ist eine jährliche Anpassung der Eigenbeiträge nötig. Ziel sollte sein mit dem geringstmöglichen Eigenbeitrag die höchstmöglichen Zulagen zu erzielen.

Für alle, die viele Steuern zahlen müssen, ist die zusätzliche steuerliche Förderung in Form eines Sonderausgabenabzugs (ab 2008 2.100,- €) interessant. Im Rahmen der Günstigerprüfung wird die Steuerersparnis durch die Reduzierung des zu versteuernden Einkommens mit den Zulagen verrechnet und ein Guthaben von der Steuerschuld vom Finanzamt abgezogen oder ausgezahlt.

Angebote einholen

Es sollten immer die Gesamtrendite eines Angebotes mit anderen Angeboten und die garantierte Wertsteigerung des eingezahlten Kapitals und Prognosen der Anbieter verglichen werden.