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Corona-Unterstützung für besonders betroffene Künstler*innen 60+, die noch keine Hilfe 2020 erhalten haben: Die Giesecke + Devrient Stiftung hat dem bbk berlin 58.333 Euro zugewendet. Dieser Betrag soll dazu verwendet werden, bildende Künstler*innen aus Berlin bzw. deren Projekte zu unterstützen, die besonders hart von den Covid-19 Folgen betroffen sind. Besonders betroffen sind Künstler*innen, die auch nach Jahrzehnten intensiver künstlerischer Arbeit von den laufenden Einnahmen aus der künstlerischen Tätigkeit abhängig sind, ohne irgendwelche Rücklagen bilden zu können. Ihre Einnahmen reichen selbst in Nicht-Krisen-Zeiten meist gerade zum Lebensunterhalt. Zugleich wird diese Zielgruppe von öffentlichen Förderungen nicht oder nicht ausreichend erreicht. Antragsberechtigt sind bildende Künstler*innen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und in Berlin künstlerisch tätig und gemeldet sind. An 29 Berliner Künstler*innen soll ein Zuschuss von jeweils einmalig 2.000 Euro ausgezahlt werden. Künstler*innen können sich direkt für den 60+ Zuschuss bewerben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass bildende Künstler*innen aus Berlin, die selbst Mitglieder der KSK oder eines Berufsverbands der Bildenden Kunst sind, Kolleg*innen für den 60+ Zuschuss vorschlagen können. Die Zuschüsse werden durch einen unabhängigen Beirat vergeben, der ausschließlich aus bildenden Künstler*innen besteht. Dem Beirat gehören an: Michael Bause, Annette Frick, Käthe Kruse, Herbert Mondry und Caro Suerkemper. Auswahlkriterien sind ähnlich wie bei der bewährten Atelierförderung in Berlin nach sozialer und beruflicher Dringlichkeit. Über das Ergebnis der Beiratsentscheidungen werden alle Antragsteller*innen Anfang April 2020 informiert. Die Namen der geförderten Künstler*innen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

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"Das Programm und der Verteilmechanismus funktionieren – in vergleichsweise kurzer Zeit – wirklich sehr gut"...„Wir bringen die Hilfen sehr schnell zu den Betroffenen, die das jetzt dringend brauchen.", so Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters am 8.12.2020 zum Förderprogramm NEUSTART KULTUR (dpa). | Realitätsfern oder Kalkül? | Das im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien initiierten Hilfspakets NEUSTART KULTUR stellt keine zielgenaue Maßnahme für Künstler*innen dar, die dringend Hilfe benötigen. Viel zu wenige wurden mit dem Sonderförderprogramm erreicht. Tausende sind von den Corona-Maßnahmen betroffen – in Berlin leben und arbeiten allein mindestens 8.000 bildende Künstler*innen – da sind die bundesweit 675 vergebenen Sonderstipendien und 174 Projektförderungen der Stiftung Kunstfonds nicht einmal ein Tropfen auf dem heißen Stein. Es hagelte Proteste und offene Briefe mit deutlicher Kritik an den Entscheidungen der Kunstfonds-Jury: Stipendien für bildende Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren wurden mehrheitlich an Männer vergeben, obwohl Bewerberinnen eindeutig in der Mehrzahl waren oder Eltern von einem Kind erhielten jeweils Einzelförderungen. Danach wurden im laufenden Verfahren die Vergaberichtlinien geändert und aus „freischaffenden, solo-selbständigen Künstler*innen“ wurden „Künstler*innen im Hauptberuf“. Damit konnten Förderungen an Künstler*innen vergeben werden, die Nebeneinkünfte, Festanstellungen oder sogar eine Professur haben. In einem öffentlichen Statement am 3.11.2020 versuchte der Stiftungsvorstand die Verantwortung auf die Künstler*innen abzuwälzen: „Förderungen der Stiftung Kunstfonds sind weder Sozialleistungen noch Wirtschaftsbeihilfen. ...die Frage der Bedürftigkeit liegt vielmehr in der solidarischen Verantwortung der Bewerber*innen.“* Doch diese Verantwortung kann nicht auf die Bewerber*innen umgelegt werden. Zudem ist die von der Stiftung Kunstfonds propagierte Elitenförderung „Kunst von nationaler Bedeutung“ am Ende eine persönliche Entscheidung einer in einem intransparenten Verfahren zusammengesetzte Jury. | Halten wir fest: Die bisherigen Maßnahmen waren unzureichend. Eine erfolgreiche Kulturpolitik besteht in diesen Tagen nicht darin, sich für Sonderstipendien-Programme feiern zu lassen, die wenig Substanzielles bewirken. Sie besteht darin, alle Kunst- und Kulturschaffenden unbürokratisch, schnell, wirksam und ausreichend in die allgemeinen Corona-Überbrückungs- und Hilfsprogramme des Bundes einzubeziehen. Soforthilfen wie die Novemberhilfe oder die Überbrückungshilfe müssen für Menschen, die aufgrund der pandemiebedingten Schutzmaßnahmen existenziell bedroht sind, tatsächlich unbürokratisch und wirksam zugänglich sein. | Von den 50 Milliarden, die die Bundesregierung ursprünglich für Soloselbständige vorgesehen hatte, sind fast 40 Milliarden gar nicht abgeflossen, weil das Konzept unbrauchbar war für die Zielgruppe: Hartz IV für alle Soloselbständigen ist und bleibt die bewusste Regierungspolitik, und genau das muss sich ändern. Etwa durch einen fiktiven Unternehmerlohn, der ein Überleben sichert. | In einzelnen Bundesländern haben die politischen Entscheider*innen verstanden, dass es um die Existenzsicherung der Kulturschaffenden geht und gehandelt. Frau Grütters, beziehen Sie endlich Künstler*innen und ihre Bedürfnisse in die allgemeinen Corona-Hilfsmaßnahmen wirksam ein.

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Die Bundesregierung hat ein neues Corona-Hilfsprogramm für Soloselbständige angekündigt, dass sie "Neustarthilfe" nennt und von dem sie erklärt, es bringe "Wertschätzung" gegenüber den Leistungen von Selbständigen zum Ausdruck. Das tut es nicht. An der Politik der Bundesregierung, Selbständige und damit die meisten Künstler*innen, die wirtschaftlichen Schaden durch "Corona" genommen haben und nehmen, in das Grundsicherungssystem Hartz IV zu pressen, hat sich nichts geändert. Das neue Programm sieht als maximalen Ausgleich für einen Teil der Umsatzausfälle durch "Corona " einen Betrag von 5.000 Euro vor, der die kommenden 7 Monate abdecken soll. 5.000 Euro erhält aber nur, wer 2019 einen Jahresumsatz über 34.285 Euro hatte. Da das durchschnittliche Künstler*innen-Einkommen jedoch weit darunter liegt, kann die "Neustarthilfe" für die meisten nur entsprechend niedrig ausfallen. Und die große Mehrheit der Künstler*innen hat unter diesen Bedingungen von dem Programm gar nichts oder nur Kleinbeträge zu erwarten. Das reicht nicht zum Leben, es bleibt bei Hartz IV für Soloselbständige und Künstler*innen, wenn es nach der Bundesregierung geht. Das neue Programm soll die Grundsicherung nur ergänzen, nicht etwa ersetzen. Das bedeutet: keine zielgenaue und die Pandemiefolgen einigermaßen ausgleichende wirtschaftliche Überbrückungshilfe wie beim Kurzarbeitergeld für abhängig Beschäftigte oder den Zuschüssen für Unternehmen.

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Lt. "Spiegel" vom 4. Nov 2020 sperrt sich die SPD gegen Überlegungen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), bei der Neufassung der Überbrückungshilfen auch einen Unternehmerlohn für Soloselbständige einzuführen. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Carsten Schneider will kein "doppeltes System aufbauen". Stattdessen werde im Sozialausschuss des Bundestages derzeit eine Verlängerung des vereinfachten Hartz-IV-Zugangs für Selbstständige bis Ende März 2021 beraten. Dabei könne er sich weitere Vereinfachungen vorstellen, etwa den Wegfall der Anrechnung der Einkünfte von Lebenspartnern bei der Berechnung möglicher Hilfen. Dazu der bbk berlin: Nein, Herr Schneider, nein, Damen und Herren Sozialdemokraten, es geht nicht um weitere Verschlimmbesserungen des schon berüchtigten "vereinfachten Zugangs" zum Arbeitslosengeld II. Künstler*innen wie auch andere Soloselbständige, deren berufliche Existenz durch die Corona-Folgen bedroht ist, sind nicht arbeitslos. Sie sind erwerbstätig. Sie bedürfen auch keiner Leistungen der Sozialfürsorge. Sie sind auch keine sozialen Härtefälle. ...

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Das Land Berlin hat im Zeichen der Corona-Pandemie das größte Einzel-Stipendienprogramm für alle Kunstsparten aufgelegt, das es in der Berliner Kulturpolitik je gegeben hat: 18 Millionen Euro für knapp 2.000 Stipendien. Das ist zunächst eine große politische Leistung. Nun ist das Ergebnis des Losverfahrens öffentlich und zeigt: Die konzeptionellen und organisatorischen Defizite dieses Programms stellen seine Wirksamkeit in erheblichem Umfang infrage. Denn das Losverfahren schüttet Geld unterschiedslos aus. Ob eine wirtschaftliche Notsituation vorliegt, die die berufliche Existenz als Künstler*in infrage stellt oder nicht, spielt bei dieser Stipendienvergabe keine Rolle. Vergeblich hatten der bbk berlin und auch die Koalition der Freien Szene auf Teilnahmebedingungen und Auswahlverfahren gedrungen, die eine Konzentration der Mittel auf den dringendsten Bedarf gewährleistet hätten, siehe unsere Pressemitteilung vom 28. August 2020. So finden sich tausende Künstler*innen auf der Verliererseite, die das Stipendium zum Überleben dringend gebraucht hätten. Ein Stipendienprogramm ohne Konzentration auf den dringendsten Bedarf ist von Politik und Verwaltung falsch konzipiert. ...

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Pressemitteilung des bbk berlin: Neuer Vorstand gewählt

Auf der Mitgliederversammlung des berufsverbandes bildender künstler berlin e.V. am 2. September 2020 wurde ein neuer Vorstand des bbk berlin gewählt:

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Pressemitteilung des bbk berlin zum Sonderprogramm des Senates "Stipendien für Künstler*innen und Kurator*innen/ Kunst im Stadtraum"

Berlins Kulturpolitik, geführt von Senator Klaus Lederer, hat sich in der Krise, trotz mancher Kritik an Einzelheiten insbesondere in der praktischen Realisierung, bewährt. Sie hat für die Erhaltung der künstlerischen Infrastruktur und für die Sicherung künstlerischer Existenzen viel mehr getan und bewirkt als fast alleübrigen Bundesländer und in Größenordnungen mehr als der Bund.

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Pressemitteilung des bbk berlin: „Bund befürchtet großen Corona-Betrug in Berlin" Die alternative Wirklichkeit des Bundeswirtschaftsministeriums

Ein Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium droht Berlin mit Rückforderungen, weil aus dem Bundeszuschussprogramm für Selbständige und Kleinunternehmer*innen in mehr Fällen Geld ausgezahlt wurde, als es in Berlin überhaupt Anspruchsberechtigte gäbe.

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Pressemitteilung des bbk berlin vom 4.6.2020 | Für die Staatsministerin für Kultur und Medien ist das Konjunkturpaket der Bundesregierung eine "Weiche auf Zukunft". Tatsächlich ist es eine Weiche, – da hat sie ganz recht. Für Kunst und Kultur führt sie auf das Abstellgleis. Freiberufliche Künstler*innen werden, wie alle anderen von der Corona-Krise betroffenen Solo-Selbständigen, weder gefördert – z.B. durch Auftrags- oder Ankaufsprogramme – noch erhalten sie Überbrückungszuschüsse, die das Konjunkturpaket für andere Branchen selbstverständlich vorsieht!

Gemeinsame Pressemitteilung der Berliner Kunst und Kultur-Landschaft: Zwei Monate nach Beginn des Ausnahmezustands ruft die Berliner Kunst und Kultur-Landschaft erneut gemeinsam zur sofortigen Rettung der Vielfalt der kulturellen Infrastruktur der Stadt auf. In einem Notruf betonen zahlreiche Initiativen, Verbände und Institutionen die Dringlichkeit weiterer sofortiger Unterstützungsmaßnahmen in der aktuellen Situation, insbesondere für die ungeförderten oder wenig geförderten Kulturorte sowie für die freien Künstler*innen und Solo-Selbstständigen aller Berufe und Branchen.