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An die Berliner Bundestagsabgeordneten der Fraktionen der CDU und der SPD: Die aktuelle Form der Grundsicherung sei "für viele Solo - Selbständige ein sehr faires Angebot, um die finanziellen Einbußen infolge der Corona- Krise zu verkraften", so die Staatsministerin für Kultur und Medien im Juni. Nein, das sehen wir nicht so. Denn: der befristet "vereinfachte Zugang" zum Arbeitslosengeld II, den Sie jetzt verlängern wollen, ändert nichts an der Substanz von Hartz IV. Es bleibt bei einer aufwendigen Bedürftigkeits- und Einkommensüberprüfung nicht nur der Antragstellenden, sondern ihrer ganzen Familie, es bleibt bei der grundsätzlichen Verpflichtung, dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen - wenn das Jobcenter zu dem oft willkürlichen Schluss kommt, die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit würden dauerhaft zum Lebensunterhalt nicht ausreichen. Aber woher sollen in vielen Fällen die Einnahmen angesichts der Coronaeinschränkungen und deren Folgen kommen? Für Künstler*innen heißt das früher oder später: Call-Center statt Konzertsaal, Galerie, Atelier und Bühne. Es muss aber doch jetzt darum gehen, gerade künstlerisches Arbeiten trotz Corona längerfristig zu gewährleisten!

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Im September 2020 schafft die rechtsnationale Regierung Viktor Orbáns die Universitätsautonomie ab. Ein von der Regierung ernanntes Kuratorium hat so gut wie alle Leitungsbefugnisse innerhalb der bis dato selbstverwalteten Budapester Universität für Theater- und Filmkunst (SZFE) übernommen. Präsident dieses Kuratoriums ist Attila Vidnyánszky, Intendant des Nationaltheaters und Orbáns beratende Kraft in allen Kulturfragen. Seit Orbáns Amtsantritt ist er maßgeblich daran beteiligt, die ungarische Theaterlandschaft durch Umbesetzungen unter die Kontrolle der Regierung zu bringen.

DIE VIELEN

Brief des bbk berlin zum Gesetzentwurf für die Grundrente

Der Bundestag befasst sich in diesen Wochen mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Grundrente.

Der Großteil aller hauptberuflich tätigen Künstler und Künstlerinnen erwirtschaften jährigen ein Einkommen, das deutlich unter einem Drittel des Durchschnittseinkommens liegt. ... Die Bundesregierung möchte nun beschließen, dass zwei Kriterien für den Bezug von einer Grundrente notwendig sind - zum einen der Nachweis von mindestens 33 Jahren Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung und zum zweiten ein Mindesteinkommen, das 30 % über dem bundesweiten Durchschnittseinkommen liegt. Für das Jahr 2018 wären das 12.624 €. Diese Summe erreicht durchschnittlich von den Künstlern noch nicht einmal die Gruppe der Maler, die von allen Künstlern immer noch am besten verdient. Wer weniger als 30% des Durchschnittseinkommens verdient, hat keinen Anspruch auf Grundrente. Die Mehrzahl der Künstler wird diese Kriterien für einen Zeitraum von 33 Jahren unter gar keinen Umständen erfüllen können. Sie fallen einfach durch's Raster und erhalten keine Grundrente... Dazu werde ich auch gehören.

Offener Brief des Atelierbeirates an den Senator für Kultur und Europa und das Abgeordnetenhaus von Berlin

Steigende Mieten, Raumnot und Verdrängung gefährden den Zusammenhalt der Stadt. Künstler*innen und Kulturschaffende verlieren ihre Räume und damit ihre Arbeitsmöglichkeiten.