Berliner Modell der Ausstellungshonorare

Informationsveranstaltung mit den Kommunalen Galerien Berlins in der Druckwerkstatt

Am 03. März 2016 informierten auf Initiative des bbk berlin Karin Scheel, Leiterin der Galerie M in Berlin-Marzahn und Stéphane Bauer, Leiter des Kunstraums Kreuzberg/ Bethanien über den neuen Fonds für Ausstellungshonorare für bildende Künstlerinnen und Künstler in Berlin.

Bernhard Kotowski, Geschäftsführer des bbk berlin, bekräftigte zu Beginn die Notwendigkeit dieses Honorars als grundsätzliche Anerkennung künstlerischer Arbeit und erinnerte an den langen Weg der Werbung und Überzeugung von Landespolitikern und Unterstützern. Dank Tim Renner, Staatssekretär für Kulturelle Angelegenheiten, konnte schließlich der Fonds für Ausstellungshonorare in den Berliner Kommunalen Galerien realisiert werden.

Berlin hat im Bund damit eine Vorreiterrolle eingenommen und zeigt, dass mit der Zahlung von bisher als selbstverständlich unbezahlt genutzten Leistungen von bildenden Künstler/innen ein großer Schritt hin zu einer gerechteren Honorierung getan werden kann. Neben den Infrastruktureinrichtungen wie den künstlerischen Werkstätten, dem Atelierprogramm und den neuen Stipendien unterstützt der Fonds für Ausstellungshonorare die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Künster/innen in Berlin.

Kurze Zusammenfassung der Informationen:

Der Fonds umfasst 300.000,- Euro jährlich und wird ausschließlich für die Honorierung von professionellen bildenden Künstler/innen mit Hauptwohnsitz in Berlin für die Bereitstellung ihrer künstlerischen Werke bzw. Äußerungen in temporären Ausstellungsprojekten der Kommunalen Galerien Berlins bereitgestellt. Das Honorar ist kein Produktions-, Katalog,- oder Materialzuschuss. Darüber muss gesondert z.B. in Werkverträgen verhandelt werden.

Die Kommunalen Galerien in Berlin (www.kgberlin.net) stellen zu Jahresbeginn Anträge bei der Senatskulturverwaltung über ihren Mittelbedarf laut vorliegender Ausstellungskonzeption für das gesamte laufende Jahr, wobei die Honorarstaffelung wie folgt gilt:

  • Einzelausstellungen mit 1 bis 2 Beteiligten: jeweils 1.000,- Euro für Teilnehmer*innen
  • Gruppenausstellungen mit bis zu 10 Beteiligten: jeweils 350,- Euro für Teilnehmer*innen
  • Gruppenausstellungen mit mehr als 10 Beteiligten: jeweils 150,- Euro für Teilnehmer*innen

Es haben sich für das Jahr 2016 Etats zwischen 9.000,- bis 34.000,- Euro je nach Größe, Ausstellungskonzeption und Anzahl der in den Bezirken tätigen Kommunalen Galerien ergeben. Die Bedarfe können im Sommer noch einmal überprüft und nachjustiert werden. Die Galerien halten Verträge eigens für das Ausstellungshonorar bereit, schließen diese mit den Künstler/innen ab, die wiederum aufgefordert sind, am Tag nach der Eröffnung der Ausstellung eine Rechnung über den vereinbarten Honorarsatz bei der Galerie einzureichen. Der Hauptwohnsitz ist durch die Anschrift, Homepagenachweis, bzw. Steuernummer in Berlin; die Professionalität durch eine künstlerische Biografie, Ausstellungsverzeichnis etc. nachgewiesen. Das Ausstellungshonorar wird brutto ausgezahlt. Etwaige Steuerpflichten (ermäßigter Steuersatz 7%) sind von den Künstler/innen zu tragen. Das Ausstellungshonorar gilt bei der KSK als Einkommen; jedoch auch bei Empfängern von ALG II.

Aus dem Fonds dürfen keine Honorare für die Darstellung bzw. Ausstellung von Projekten im Rahmen der Kulturellen Bildung und der Soziokultur gezahlt werden.

Einige Fragen aus dem Publikum:

Frage: Wenn Künstler/innen ohne Wohnsitz in Berlin an Gruppenausstellungen beteiligt sind, wie wird da verfahren?

Antwort: Leider können an diese Künstler/innen keine Honorare aus dem Fonds bezahlt werden. Es ist Verhandlungssache, ob andere Mittel zur Verfügung stehen, jedoch sind die Kommunalen Galerien nicht zu einer solchen Zahlung verpflichtet.

Frage: Hat der Ausstellungsfonds Einfluss auf die kuratorische Praxis im Hinblick auf die Anzahl der beteiligten Künstler/innen genommen?

Antwort: Für diese Einschätzung ist es noch zu früh. Jedoch ist keine Änderung an den Ausstellungskonzepten auffällig geworden.

Frage: Wie geht man mit den Honorierungen von Künstler/innen um, wenn die Projekte in Kooperation von Kommunalen Galerien und anderen Ausstellungshäusern durchgeführt werden. Besteht da ein Anspruch auf Honorierung auch in den anderen Ausstellungshäusern?

Antwort: Kommt die Konzeption der Ausstellung federführend von einer Kommunalen Galerie, so sind möglicherweise alle beteiligten Künstler/innen honorarfähig. Die Kommunale Galerie sollte in dem Fall einen übergreifenden Antrag stellen und bei ihr liegt dann auch die Kontrolle. Wird die Kommunale Galerie in einer Partnerschaft mit anderen Institutionen als ein Ausstellungsort genutzt, so ist das Honorar möglicherweise nur für die dort ausstellenden Künstler/innen antragsfähig.

Frage: Erhalten Künstler/innen auch ein Honorar, wen Projekte im öffentlichen Raum stattfinden?

Antwort: Finden Aktionen, Performances oder andere Interventionen im öffentlichen Raum im Rahmen eines Ausstellungsprojektes oder in Kooperation mit einer Kommunalen Galerie statt, so wird an die Künstler/innen ebenso ein Ausstellungshonorar gezahlt.

Frage: Was ist mit den anderen Ausstellungsorten in Berlin wie nbk, nGbK, KW, Vereins- und Verbandsgalerien, HKW, Berlinische Galerie etc.? Kann man dort das Honorar vergleichsweise einfordern?

Antwort: Diese Institutionen können kein Geld aus dem Ausstellungsfonds beantragen. Sie erhalten andere Fördermittel. Ja, man kann und sollte Verhandlungen zumindest auf der Basis dieser Ausstellungshonorarreglung führen. Siehe auch Orientierungshinweise des bbk berlin für ein Mindesthonorar auf der Webseite des Hauptstadtkulturfonds.

Frage: Wie findet die Honorarstaffelung Anwendung, wenn eine eingetragene Künstlergruppe mit mehr als 2 Mitgliedern eine Einzelausstellung konzipiert? Erhalten dann alle Gruppenmitglieder 1.000,- Euro?

Antwort: Leider nein. Bisher gehen wir von max. zwei Teilnehmern aus, die in diesem Fall je 1.000,- Euro erhalten, also max. 2.000,- Euro für eine Einzelausstellung. Bei einer Gruppe wären das zur Zeit sogar nur 1.000,- Euro. Das ist eine interessante Fragestellung, die in die Weiterentwicklung des Fonds fließen wird.