02.09.2022 | Pressemitteilung des bbk berlin: Ausstellungshonorare in Berlin wurden deutlich angehoben

Pressemitteilung des bbk berlin

 

Es gibt einen Grund zur Freude für viele Künstler*innen:

Ausstellungshonorare in Berlin wurden deutlich angehoben

Direkt auf die noch nicht beendete Covid-19-Krise folgen Inflation und exorbitante Energiekosten. So wird die künstlerische Arbeit in Berlin immer stärker prekären Bedingungen ausgesetzt. Die ohnehin schon geringen Einkünfte aus künstlerischer Arbeit reichen kaum noch aus, die gestiegenen Lebenshaltungskosten und Mieten bestreiten zu können. Die Kontinuität und damit die Qualität der künstlerischen Arbeit leidet unter dem wachsenden Druck.  

Umso wichtiger war es, dass über die Höhe der Ausstellungshonorare, die bei Förderung einer Ausstellung durch das Land Berlin verbindlich sind, in einer gemeinsamen Kommission aus Vertreter*innen der Senatsverwaltung für Kultur, den Kommunalen Galerien Berlins und des bbk berlin im Rahmen der Haushaltsverhandlungen beraten wurde.

Es ist ein starkes Signal, dass auf unsere Expertise hin mit Unterstützung der Kommunalen Galerien Berlin der Senat der deutlichen Erhöhung des Fonds für Ausstellungsvergütung – FABiK entsprochen hat. Die Sätze wurden nahezu verdoppelt.

Für den bbk berlin und den Künstler*innen ist das ein Grund zum Feiern!

Ab Ausstellungsbeginn 1. August 2022 gelten für professionelle, bildende Künstler*innen, die in ihrem Eigentum befindliche, zeitgenössische Werke oder künstlerische Äußerungen, Performances etc. Kommunalen Galerien der Berliner Bezirke zur Verfügung stellen, diese Ausstellungshonorare:

  • Einzelausstellung (1-2 Künstler/innen): min. € 2.500 / Künstler/in
  • Kleingruppenausstellung (3-9 Künstler/innen): min. € 800 / Künstler/in
  • Gruppenausstellung (10-30 Künstler/innen): min. € 400 / Künstler/in
  • Großgruppenausstellung (>30 Künstler/innen): min. € 150 / Künstler/in

Darin nicht enthalten sind z.B. Reise-, Transport- oder Materialkosten, die extra verhandelt bzw. vergütet werden. Auch sollen sich alle vom Land Berlin geförderten Einrichtungen oder Ausstellungsprojekte an diesen Mindeststandards orientieren.

Der bbk berlin sieht diese – gemeinsame – Errungenschaft als einen großen Schritt hin zur Anerkennung künstlerischer Leistung in unserer Gesellschaft und freut sich zusammen mit allen Künstler*innen!