03.07.2020 | Corona-Update #12: Aktueller Überblick Soforthilfeprogramme Bund und Land

Land Berlin aus der Pressemitteilung vom 30.6.2020: Die Soforthilfe II wurde am 30.05.2020 eingestellt. Das Land Berlin hat danach die Neuauflage der Soforthilfe IV als Hilfe für Kultur- und Medienunternehmen gestartet, im Falle ausbleibender Bundesprogramme auch für solche mit weniger als 10 Beschäftigten. Hierfür wurden 30 Millionen Euro für die Monate September 2020 bis November 2020 bereitgestellt. Eine Option für eine Verlängerung besteht.

Konkreten Ausschreibungen für die angekündigten Stipendien liegen noch nicht vor, die künstlerische und kuratorische Entwicklung und Praxis fördern sollen. Wir informieren zeitnah. Das Stipendienprogramm soll auch Elemente wie Veranstaltungen, Labs o.ä. beinhalten, damit unmittelbar Akteure aus der Veranstaltungsbranche, die Corona bedingt Einnahmeeinbußen haben, profitieren können. Für dieses Programm werden insgesamt 18 Millionen Euro für zwei Wellen mit jeweils 1.000 Stipendien à 9.000 Euro für jeweils 6 Monate bereitgestellt. Die Abwicklung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Für Künstlerische Projekte im Stadtraum stehen 7 Millionen Euro in 2020 zur Verfügung. Die Mittel werden von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa möglichst in 2020 administriert.

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Bund aus dem Beschluss zum Nachtragshaushalts neue Überbrückungshilfen: Enttäuschend und wieder ein Bürokratie-Monster! Künstler*innen und Soloselbständigen bleibt in der Krise nichts erspart! Jetzt können erst nach Prüfung durch Steuerberater*innen Überbrückungshilfen - von diesen höchstselbst - beantragt werden. Wie viele Freiberufler*innen können sich denn noch selbige leisten? Das ist keine Frage, die sich Politiker*innen überhaupt vorstellen, wenn ja, dann ist es um so bitterer.

Zitiert aus Selbständige in verdi: "Der Bundestag hat gestern im Rahmen des Nachtragshaushalts die neue Überbrückungshilfe beschlossen. Die Zuschüsse von insgesamt 25 Mrd. € können bis Ende August ausschließlich für laufende Betriebskosten und ausschließlich von externe Prüfer*innen oder Steuerberater*innen beantragt werden. Entsprechende Anträge sollen ab 8. Juli über ein Bundesportal möglich sein. Dort sollen auch eine FAQ und eine Hotline-Nummer veröffentlicht werden.

Um zu prüfen, ob es sich überhaupt lohnt, die zu beantragen, gibt es von Land NRW eine "Grafik zur leichteren Nachvollziehbarkeit der Antragsvoraussetzungen" als PDF.