08.07.2021 | Corona-Update #21: Überprüfungen der IBB zur Antragsberechtigung auf Corona-Soforthilfe II
Bereits im April 2020 hatten wir über die Belehrungsschreiben informiert, die die Investitionsbank Berlin (IBB) seit letztem Jahr an die Zuschussempfänger*innen der Corona-Soforthilfe II versendet (siehe: https://www.bbk-berlin.de/news/28042020-hinweis-zur-rechtsbelehrung-durch-die-ibb-zu-dem-antrag-auf-den-corona-zuschuss-bis).
In den FAQ der Corona-Soforthilfe der IBB finden sich inzwischen Informationen zu diesen Belehrungsschreiben: https://www.ibb.de/de/coronahilfen/faq/faq-soforthilfe-corona.html.
Nun erreichen uns zahlreiche Nachfragen von Zuschussempfänger*innen, die von der IBB überprüft werden und die aufgefordert werden Unterlagen einzureichen. Wir informieren an dieser Stelle daher noch einmal über die Voraussetzungen der Antragstellung für die Landesmittel und die Bundesmittel der Corona-Soforthilfe II:
Vom 27.03. bis 01.04.2020 konnte über die Website der IBB im Rahmen des Soforthilfeprogramms II ein Antrag auf Landes- und/oder auf Bundesmittel gestellt werden. Ab 06.04.2020 konnten nur noch die Bundesmittel beantragt werden. Ein Überblick über beide Programme hier:
- Aus den Landesmitteln (Antrag bis zum 01.04.2020 - 5.000 EUR) konnten Solo-Selbstständige/Freiberufler*innen neben den laufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwendungen auch Personalkosten, Kosten der privaten Lebensführung und Krankenversicherungskosten für max. 6 Monate bezahlen.
- Die Bundesmittel (für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit max. 5 Beschäftigten: bis zu 9.000,00 EUR) sind ausschließlich für die laufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwendungen bezogen auf die 3 der Antragstellung folgenden Monate zu verwenden.
Darunter fallen z.B.:- Miet- und Nebenkosten sowie Pachtzahlungen für gewerblich genutzte Räume
- gewerbliche Versicherungsbeiträge
- Kredite und Leasingraten für gewerblich genutzte Güter und Einrichtungen (sofern keine Stundung gewährt wurde)
- KFZ-Leasingkosten und Wartung (sofern das Fahrzeug für die wirtschaftliche Tätigkeit notwendig ist)
- geschäftliche Telekommunikationskosten
- laufende Kosten/Gebühren für Provider, Domaine(s), Webspaces etc. sowie Wartungskosten
- Wartungskosten für Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Kosten für Marketing
Personalkosten, entgangene Umsätze, Unternehmerlohn sowie private Lebenshaltungskosten sind aus Bundesmitteln nicht abgedeckt.
Die FAQ der IBB zu den Corona-Soforthilfen vom März letzten Jahres noch einmal hier: