18.01.2022 | Corona-Update #24: Neustarthilfe 2022 für solo-selbständige Kulturschaffende

Solo-Selbständige aller Kunstbereiche sowie kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, die einen pandemiebedingten Umsatzausfall haben, können ab jetzt die Neustarthilfe 2022 beantragen.

Die Neustarthilfe 2022 gilt für die Monate Januar bis März 2022. Die maximale Förderung beträgt 4.500 Euro. Voraussetzung ist, dass coronabedingte Umsatzausfälle zu verzeichnen sind. Die Neustarthilfe wird als Vorschuss in monatlichen Raten von 1.500 Euro gezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Die Neustarthilfe 2022 richtet sich an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Wie bisher können neben Solo-Selbständigen (mit oder ohne Personengesellschaften) auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.

Positiv ist weiter, dass die Rückzahlungsfrist für im Jahr 2020 zu viel erhaltene Hilfen aus dem ersten Corona-Hilfsprogramm auf den 31.12.2022 ausgeweitet wurde. Das ist insbesondere für jene Unternehmen und Solo-Selbständige aus dem Kultur- und Medienbereich wesentlich, die aktuell weitere Einbußen aus den bestehenden Beschränkungen bzw. coronabedingte Umsatzausfälle hinnehmen müssen. (zitiert aus: Pressemitteilung des Deutschen Kulturrats vom 18.01.2022)

Das Beratungsangebot der Kulturprojekte Berlin

Die Kulturprojekte Berlin informieren aktuell zu den vielfältigen Corona-Soforthilfeprogrammen und Unterstützungsmaßnahmen des Landes Berlin und der Bundesregierung, insbesondere zu den Programmen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Als offizieller Beratungspartner beantworten die Mitarbeiter*innen im Rahmen der Soforthilfe IV über das IBB-Kontaktformular Fragen, die über den FAQ-Katalog zur Soforthilfe IV hinausgehen. Weiterhin bieten sie regelmäßig Infosessions und Sprechstunden zu den Corona-Hilfsprogrammen an. Wenn individuelle Frage zu den Corona-Hilfsprogrammen bestehen: per Mail unter: @email

Links:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe-2022/neustarthilfe-2022.html

Aktuelle Antrags- und Abrechnungsverfahren auf einen Blick: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html