19.02.2024 | bbk berlin: Brief an die Kulturstaatsministerin Claudia Roth - Honoraruntergrenzen für Kulturförderung

Offener Brief

Am 13. Februar veröffentlichte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Pressemitteilung: "Bund führt Honoraruntergrenzen für Kulturförderung ein – Roth: „Kreative Arbeit adäquat vergüten“.

Der bbk berlin begrüßt die Entscheidung der Kulturstaatsministerin und wendet sich mit dem Appell, Ausstellungshonoraren in diese Regelung auf Bundesebene miteinzubeziehen, in einem offenen Brief an Claudia Roth:

 

Sehr geehrte Frau Kulturstaatsministerin,
liebe Claudia Roth,

der Vorstand des bbk berlin freut sich über Ihre Presseerklärung vom 13. Februar zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in die Bestimmungen der Kulturförderung – ein wichtiger Schritt zur gerechteren Bezahlung von künstlerischer Arbeit.

Der bbk berlin, als einer der wichtigsten Vertreter der bildenden Künstler*innen mit 3.000 Mitgliedern und langjährigen Erfahrungen im Ausbau künstlerischer Infrastruktur, weist aus diesem Anlass noch einmal darauf hin, dass bildkünstlerische Werke, die öffentlich in einer Ausstellung präsentiert werden, vergleichbar sind mit der Aufführung eines Theaterstücks, einer Lesung oder einem Konzert. Für die daran beteiligten Künstler*innen sind Honoraruntergrenzen selbstverständlich. Entsprechende Honorarreglungen sollten ebenso für die bildende Künstler*innen gelten.

Im Land Berlin werden seit 2016 an alle Künstler*innen, die Werke für vom Land Berlin finanzierte Ausstellungen zur Verfügung stellen, verbindlich Ausstellungshonorare gezahlt. Dafür hat das Land Berlin einen gesonderten Fonds im Kulturhaushalt eingerichtet. Die Kommunalen Galerien Berlins haben die Einrichtung dieses Fonds gemeinsam mit dem bbk berlin gefordert und sehen in der Zahlung von Ausstellungshonoraren ausdrücklich einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung und Qualifizierung des Ausstellungsbetriebs.

Für die allein in der KSK versicherten 8.500 bildenden Künstler*innen in Berlin haben Ausstellungshonorare einen zunehmend wichtigen Anteil am jährlichen Einkommen. Und dieses Einkommen stärkt besonders Künstlerinnen, da es hier keinen Gender-Pay-Gap gibt.

Es geht jedoch nicht nur um den finanziellen, sondern auch um den ideellen Aspekt als Anerkennung der künstlerischen Arbeit. In einer Zeit, wo Aus- und Begrenzungen immer mehr den gesellschaftlichen Diskurs bestimmen, ist es ganz besonders wichtig, die Vielfalt und den Reichtum an bildkünstlerischen Werken in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken. Das beginnt jedoch mit der angemessenen und gerechten Bezahlung von Künstler*innen.

Wir beziehen uns da auf die Formulierung aus Ihrer PM:

„Die Verpflichtung betrifft alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. Sie wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide und grundsätzlich zum 1. Juli 2024 verbindlich. Maßstab für die einzuhaltenden Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten Empfehlungen der jeweils einschlägigen Berufs- und Fachverbände der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen.“

Der Bund sollte nun hinter den Berliner Mindesthonoraren für die Ausstellungsbeteiligung bildender Künstler*innen nicht zurückstehen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit – in der Hoffnung auf einen weiterführenden und konstruktiven Austausch.


Mit freundlichen Grüßen
Frauke Boggasch und Zoë Claire Miller, Sprecherinnen bbk berlin

Link zu der Empfehlung für Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/bildende-kunst/2023_info_honoraruntergrenzen.pdf