19.11.2021 | Künstlersozialversicherung: Pandemiebedingte Ausnahmeregelungen gelten auch 2022

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Der Deutsche Kulturrat berichtet: "Gestern hat der Deutsche Bundestag die pandemiebedingten Ausnahmeregelungen (Unterschreitung des Mindesteinkommens sowie Möglichkeit bis zu 1.300 Euro/Monat (15.600 Euro/Jahr) aus nicht-künstlerischer selbständiger Tätigkeit hinzu zu verdienen) für die Künstlersozialversicherung bis Ende 2022 verlängert."

Der Kulturrat hatte gefordert, dass "wie schon im Jahr 2021 die in der Künstlersozialversicherung Versicherten ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz auch im kommenden Jahr nicht verlieren, wenn sie mehr als 450 Euro/Monat (5.400 Euro/Jahr) aus nicht-künstlerischer selbständiger Tätigkeit verdienen."

Darüberhinaus ist "vorgesehen, dass in der Künstlersozialversicherung Versicherte auch im Jahr 2022 das erforderliche Mindesteinkommen unterschreiten können, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Diese Maßnahme ... ist dringend erforderlich, da sich die Einnahmesituation vieler Versicherter gerade wieder dramatisch verschlechtert.

Die Versicherungspflicht und damit die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bleibt nämlich nur bestehen, solange das Arbeitseinkommen der versicherten Künstlerinnen und Künstler nicht mehr als zweimal innerhalb von sechs Kalenderjahren die Grenze von 3.900 Euro im Jahr unterschreitet. Ein Unterschreiten der Grenze soll nun, wie bereits in den Jahren 2020 und 2021, auch 2022 unberücksichtigt bleiben."

Der bbk berlin begrüßt diese Maßnahmeverlängerung für Künstler*innen.

https://www.kulturrat.de/presse/pressemitteilung/kuenstlersozialversicherung-pandemiebedingte-ausnahmeregelungen-sollen-auch-2022-gelten/

und noch ein aktueller Link zur Unterstützung der Meldung:

https://www.backstagepro.de/thema/zuverdienstgrenze-der-kuenstlersozialkasse-bis-ende-2022-erhoeht-2021-11-23-d6RW7RjXbT