20.07.2021 | Corona-Update #22: Neustarthilfe Plus

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.

Die Neustarthilfe Plus beträgt einmalig 50 Prozent des dreimonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 4.500 Euro für natürliche Personen und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften (max. 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften). Zur Berechnung des  dreimonatigen Referenzumsatzes (auch kurz: „Referenzumsatz“) wird grundsätzlich das Jahr 2019 (1. Januar bis 31. Dezember 2019) zugrunde gelegt.

Rechenbeispiel

Jahresumsatz 2019

(dreimonatiger) Referenzumsatz

Neustarthilfe Plus (max. 50 Prozent des Referenzumsatzes)

ab 36.000 Euro

9.000 Euro

4.500 Euro (Maximum)

20.000 Euro

5.000 Euro

2.500 Euro

10.000 Euro

2.500 Euro

1.250 Euro

 

Erstanträge können jetzt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

Das Programm hat die Laufzeit Juli bis September 2021. Der Antrag kann einmalig bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.

FAQ zur Neustarthilfe Plus

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Neustarthilfe-Plus/neustarthilfe-plus.html