22.02.2021 | Corona-Update #18: Entschädigung bei eigener Kinderbetreuung für Selbstständige

Selbstständige, die Kinder betreuen müssen, weil Schule oder Kita geschlossen sind, können einen Antrag auf  Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz stellen. Die Entschädigung wird in Höhe von 67 Prozent des Verdienstausfalls für längstens zehn Wochen gewährt.

Für erwerbstätige Personen, die ihr Kind allein beaufsichtigen, betreuen oder pflegen, wird die Entschädigung für längstens 20 Wochen gewährt. Für einen vollen Monat wird höchstens ein Betrag von 2.016 Euro gewährt. Die Anträge sind innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach dem Ende der vorübergehenden Schließung zu stellen.

FAQ: https://www.berlin.de/sen/finanzen/service/entschaedigung/schulschliessung/artikel.935438.php

Zur Online Abwicklung: https://service.berlin.de/dienstleistung/329556/
+ Hinweisen zu den erforderlichen Unterlagen

Kontakt für Rückfragen: Senatsverwaltung Finanzen - Tel.: 030-90200

Es sind einige Bescheinigungen erforderlich. Insgesamt ist die Beantragung nicht sehr kompliziert. Beispielhaft haben wir einige Auszüge der Formulare als Screenshots zur Orientierung und Ansicht erstellt: