23.11.2020 | Corona-Update #14: WG: Corona-Hotline für Selbständige und Künstler*innen
Von den anhaltenden Auswirkungen von COVID19 auf den Arbeitsmarkt ist Gruppe der Selbständigen und Künstler*innen besonders betroffen. Die Regelungen für das Kurzarbeitergeld greifen bei diesem Personenkreis nicht und Soforthilfeprogramme - sofern vorhanden - decken nur die Betriebsausgaben.
Die Existenzsicherung kann jedoch über Leistungen nach dem SGB II erfolgen. Um möglichen „Hemmschwellen“ bei der Antragstellung entgegenzuwirken und notwendige Informationen zu geben, wurde ein gesonderter telefonischer Zugang unter 0800 – 4 5555 21 eingerichtet.
Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr erreichbar. Die Mitarbeiter*innen der Hotline nehmen sich speziell den Unsicherheiten und Vorbehalten der Anrufer*innen an. Durch die Jobcenter wurden speziell für diesen Zweck besonders geeignete Kolleg*innen für die Besetzung der Hotline ausgewählt.
Die Hotline informiert grundsätzlich zu folgenden Themen:
- Werden Hilfen für die Aufrechterhaltung des Betriebs oder
- für den Lebensunterhalt benötigt?
Aufrechterhaltung des Betriebs:
- Es wird grundsätzlich über die Förderleistung des Bundes und der Länder informiert und die jeweilige Anlaufstelle zur Leistungsbeantragung benannt.
Hilfen für den Lebensunterhalt:
- Entgegennahme der persönlichen Daten, damit den Anrufern keine Nachteile entstehen (Fristwahrung)
- Downloadmöglichkeit bzw. Zusendung der Antragsunterlagen
- Abklärung welche weiteren Unterlagen benötigt werden
- Information zur Sozialversicherung (z.B.: Kostenübernahme private KV/freiwillige KV)
- Vorgehen Antragsabgabe
- Klärung weiterer Fragen
- Zuständigkeitsinformation für die tatsächliche Antragsabgabe (incl. Uploadfunktion) und für Fragen im laufenden Bezug