24.10.2022 | Der BBK Bundesverband berichtet: Neuregelung des Zuverdienstes aus selbstständiger Tätigkeit für KSK-Mitglieder

BBK Bundesverband, Auzug: "Die Zuverdienstgrenze für KSK-Mitglieder aus nicht-künstlerischer selbstständiger Tätigkeit soll ab dem 1. Januar 2023 wieder gesenkt werden, und zwar auf 520 Euro monatlich."

bbk berlin Erläuterung: "Dies entspricht der Anpassung der Verdienstgrenze von 450 auf 520 Euro monatlich für Minijbs entsprechend der Neuregelung für geringfügige Beschäftigungen laut der allgemein gültigen Rechtslage seit dem 1. Oktober 2022."

BBK Bundesverband weiter: "Dafür soll aber bei Überschreiten der Grenze der Krankenversicherungsschutz über die KSK erhalten bleiben, wenn die künstlerische Tätigkeit überwiegt. (...)

Die pandemie-bedingte temporäre Regelung, wonach bis zu 1.300 Euro monatlich selbstständige hinzuverdient werden durfte, findet nun leider doch zum 31. Dezember 2022 ein Ende – was angesichts der noch nicht beendeten Pandemiefolgen und der rasant steigenden Energiekosten erneut eine existentielle Belastungsprobe für viele Künstler:innen bedeutet."

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Auf der Seite des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) ist zu lesen:

  • Im Künstlersozialversicherungsgesetz werden vor allem die Zuverdienstmöglichkeiten der Versicherten bei einer weiteren nicht-künstlerischen selbständigen Tätigkeit im Anschluss an die auslaufende Corona-Sonderregelung dauerhaft erweitert.
  • In Anlehnung an die bereits bestehende Regelung bei einer zusätzlichen abhängigen Beschäftigung soll zukünftig das Kriterium der "wirtschaftlichen Haupttätigkeit" maßgeblich dafür sein, über welche Tätigkeit die Absicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung stattfindet.
  • Darüber hinaus wird z.B. der Versicherungsschutz für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung weiterentwickelt.