24.10.2023 | PM KMuV e.V. im BBK: Erster Schritt zur Umsetzung von Ausstellungshonoraren in M-V!

Pressemitteilung des Künstlerbundes Mecklenburg und Vorpommern e.V. im BBK

AUSSTELLUNGSHONORARE IN M-V

Der erste wichtige Schritt gegen prekäre Einkommensverhältnisse Bildender Künstler:innen in unserem Bundesland ist mit der Umsetzung der bundesweiten Honorarempfehlungen in der Kulturförderung getan!

Seit vielen Jahren setzt sich der Künstlerbund Mecklenburg und Vorpommern e.V. im BBK für angemessene Honorare Bildender Künstler:innen für Ausstellungen ein. Im Dezember 2022 wurde durch den Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), dessen Landesverband der Künstlerbund M-V ist, der gemeinsam mit allen BBK-Landesverbänden erarbeitete Leitfaden Honorare veröffentlicht.

Der Künstlerbund M-V sieht es als Meilenstein auf dem Weg zu mit Tarifverträgen vergleichbaren Regelungen an, dass im Jahr 2023 erstmals bei den von ihm durchgeführten und nur mit Förderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern möglichen Ausstellungsprojekten zeitgenössischer Kunst dieser Leitfaden Honorare des BBK umgesetzt und nach diesem allen beteiligten Künstler:innen  Ausstellungshonorare und Mitwirkungsleistungen gezahlt werden konnten. Dies betrifft die „33. Landesweite Kunstschau 2023 BETWIXT AND BETWEEN“ sowie die Ausstellungsprojekte „DYADE – Künstlerische Positionen aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein“ und „NEUE MITGLIEDER“.

Möglich wurde dies durch die Förderung von Ausstellungshonoraren durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten M-V unter konsequenter Umsetzung des Leitfadens Honorare - nicht zuletzt durch das Engagement der Kulturministerin Bettina Martin für auskömmliche Honorare für professionelle Künstler:innen und die langjährige gute Zusammenarbeit mit den Vertreter:innen des Berufsverbandes.

Der Leitfaden Honorare des BBK enthält Honorarempfehlungen für Bildende Künstler:innen und dient als Richtschnur für Entscheidungsträger:innen aus Politik und Verwaltung. Ziel ist es, diese Honorarempfehlungen in den Förderrichtlinien der öffentlichen Hand verbindlich zu verankern und die Kulturförderung entsprechend auszurichten.

Der Leitfaden Honorare unterstützt Bildende Künstlerinnen und Künstler bei ihren Kalkulationen und richtet sich auch an Kultureinrichtungen, die Bildende Kunst ausstellen oder bildkünstlerische Projekte durchführen.

Bildende Künstler:innen haben überdurchschnittlich häufig einen Hochschulabschluss und sind freiberufliche, meist soloselbstständige Unternehmer:innen. Sie müssen, anders als abhängig Beschäftigte, über ihre Honorare neben den privaten Lebenshaltungskosten auch Betriebskosten, Sozialversicherung, Weiterbildung, Verwaltungsaufgaben etc. finanzieren. Die angemessene Vergütung Bildender Künstlerinnen und Künstler ist nicht erst seit der Covid19-Pandemie ein zentrales Thema.

Dieser erste Schritt in der Umsetzung der Honorarempfehlungen für Bildende Künstler:innen in der Kulturförderung unseres Bundeslandes belegt, dass die wichtige Rolle, die Bildende Kunst und Künstler:innen mit bildnerischen und diskursiven Leistungen für die Demokratie und in den Transformationsprozessen zu nachhaltigem Leben und Wirtschaften der Menschen einnehmen, erkannt und ernst genommen werden.

Der nächste Schritt muss sein, Kultureinrichtungen und Projektträger:innen, die Bildende Kunst ausstellen oder bildkünstlerische Projekte in Mecklenburg-Vorpommern durchführen, für das Thema Ausstellungshonorare weiter zu sensibilisieren und sie in die Lage zu versetzen, Künstler:innen auskömmliche Honorare für ihre Leistungen zu zahlen.

https://www.kuenstlerbund-mv.org/start.html