25.09.2023 | Das Atelierhaus Sigmaringer Str. 1 muss erhalten bleiben!

 

Das Haus Sigmaringer Str. 1, das ehemalige Gesundheitsamt Wilmersdorf, ist seit 2006 - nach von der Senatskulturverwaltung finanzierten Investitionsmaßnahmen auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen ihr und dem Bezirk - ein wichtiger Bestandteil des Berliner Atelieranmietprogrammes.

In ihm arbeiten 26 bildende Künstler*innen. Maßgebliche Initiatorin war die ehemalige Bezirksbürgermeisterin Monika Thiemen. Seitdem ist das Haus nicht nur ein Ort der künstlerischen Arbeit, sondern mit Aktivitäten wie Offenen Ateliers und Ausstellungsprojekten auch ein Beitrag zur urbanen Qualität des Stadtquartiers um den Fehrbelliner Platz.

Das Vertragsverhältnis zur Ateliernutzung endet 2025. War der Bezirk bislang stolz auf sein Atelierhaus, hören wir es nun aus Ihrem Bauamt anders: Der Bezirk beabsichtige, es ab 2025 für Verwaltungszwecke zu nutzen.

Wir können Sie nur dringlichst bitten, solchen Planungen ein Ende zu machen. In Berlin ist der Ateliernotstand groß wie nie, und da will das Land Berlin das Signal setzen "auf Euch Künstler*innen kommt es für Berlin nicht an"?

Wir bitten alle Verantwortlichen im Bezirk zu bedenken: ohne Atelier gibt es keine Kunst, ohne Ateliers haben Künstler*innen keine Existenzgrundlage. Will der Bezirk es wirklich auf sich nehmen, 26 berufliche Existenzen in Frage zu stellen, um der Verwaltung etwas bessere Arbeitsbedingungen zu bieten?

Vielleicht können wir mit Ihnen einen Rundgang durch die Ateliers in der Sigmaringer Str. 1 machen. Wir würden uns sehr über einen Terminvorschlag freuen.

Jedenfalls aber besteht eine vertragliche Vereinbarung, die Ateliers bis 2025 nutzen zu können. Faktisch bricht der Bezirk über sein Bauamt diesen Vertrag, in dem es eine an sich funktionsfähige Aufzugsanlage in der Sigmaringer Str. 1 stillgelegt hat. Für fast alle Künstler*innen heißt das: Arbeiten ist nur noch sehr eingeschränkt möglich, für einige Ältere nahezu unmöglich, und ganz ausgeschlossen für eine Künstlerin, deren Bewegungsmöglichkeiten physisch eingeschränkt sind.

Darauf angesprochen, behauptet das Bauamt, das Vertragsverhältnis beziehe sich in Wahrheit gar nicht auf die Sigmaringer Str. 1, sondern auf einen anderen Bauteil ohne Zugang zu den Aufzügen. Das wiederspricht den abgeschlossenen Verträgen und der jahrzehntelangen Praxis, ohne verfügbare Aufzüge wäre das Objekt gar nicht als Atelierstandort in Betrieb genommen worden. Wir erwarten, dass der Bezirk im letzteren Fall - der ihm sehr genau bekannt ist! - sofort Abhilfe schafft und der betroffenen Person einen für sie als Atelier nutzbaren Raum zur Verfügung stellt.

Der Vorstand des bbk berlin wendet sich als Berufsvertretung der bildenden Künstler*innen in Berlin mit diesem Schreiben an die Bezirksbürgermeisterin von Charlottenburg-Wilmersdorf Kirstin Bauch, nachdem schriftliche und mündliche Einwirkungsversuche insbesondere des Atelierbeauftragten für Berlin im kulturwerk des bbk berlin auf das Bezirksamt ohne jede Resonanz geblieben sind.

 

Vorstand des bbk berlin