26.03.2021 | Corona-Update #19: Neustarthilfe für Soloselbständige

Bund: Neustarthilfe - Überbrückungshilfe III
Land: Berliner Neustarthilfe - Soforthilfe 2021

Laufzeit
Bund: Laufzeit Januar bis Juni 2021. Antrag bis 31. August 2021 NEU: Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge wurde bis zum 31. Oktober 2021 verlängert.
Land: Das Programm hat am 17. Mai begonnen und endet am 30. September 2021 

Antragsberechtigt
Bund: Für die Neustarthilfe grundsätzlich antragsberechtigt sind selbständig erwerbstätige Soloselbständige (im Folgenden: „Soloselbständige“) aller Branchen, wenn sie

  • ihre selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ausüben, d.h. dass der überwiegende Teil der Summe Ihrer Einkünfte (mind. 51 Prozent) aus einer gewerblichen (§ 15 EStG) und/oder freiberuflichen (§ 18 EStG) Tätigkeit stammt (vgl. auch 2.4),
  • weniger als eine Angestellte bzw. einen Angestellten (Vollzeit-Äquivalent) beschäftigen (vgl. 2.5),
  • bei einem deutschen Finanzamt für steuerliche Zwecke erfasst sind,
  • keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend machen und
  • ihre selbständige Geschäftstätigkeit vor dem 1. Mai 2020 aufgenommen haben.

Kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse in den Darstellenden Künsten, sowie unständige Beschäftigungsverhältnisse von unter einer Woche gelten für die Prüfung der Antragsberechtigung der Neustarthilfe unter bestimmten Bedingungen (vgl. 2.3) als selbständige Tätigkeit. 

Land:  Antragsberechtigt sind alle Soloselbstständige und Unternehmen bis zu fünf MA, die zuvor erfolgreich die Neustarthilfe bzw. Überbrückungshilfe III des Bundes erhalten haben.

Höhe
Der Förderzeitraum für die Neustarthilfe ist Januar bis Juni 2021 (sechs Monate).
Die Neustarthilfe als Vorschuss ausgezahlt.
Bund: Sie beträgt einmalig 50% des sechsmonatigen Referenzumsatzes, max. 7.500 Euro.
Land:
Sie beträgt einmalig 75% des sechsmonatigen Referenzumsatzes, max. 7.500 Euro.

Berechnung des Referenzumsatze

  • Referenzumsatz = (Jahresumsatz 2019 / 12) x 6

Beispiele:                          

Jahresumsatz 2019
 

Referenz-umsatz
 

Bund (50 % des Referenzumsatzes, max 7.500 Euro)

Land (75 % des Referenzumsatzes, max 7.500 Euro)

Differenz**

 

> 30.000 Euro

> 15.000 Euro

7.500 Euro (max)

7.500 Euro (max)

0 Euro

30.000 Euro

15.000 Euro

7.500 Euro (max)

7.500 Euro (max)

0 Euro

20.000 Euro

10.000 Euro

5.000 Euro

7.500 Euro

2.500 Euro

10.000 Euro

5.000 Euro

2.500 Euro

3.750 Euro

1.250 Euro

5.000 Euro

2.500 Euro

1.250 Euro

1.875 Euro

625 Euro

** Die Differenz wird vom Land aufgestockt.

Hilfreiche Links/Quellen: