01.04.2020 | Corona-Update #8: Antragsstopp für die Soforthilfe II (Corona Zuschuss)

Wie auf der Website der Investitionsbank Berlin (IBB) zu lesen, gibt es aktuell einen Antragsstopp für die Soforthilfe II (Corona Zuschuss). 

Der bbk berlin setzt zunächst voraus, dass alle eingegangenen Anträge zügig bearbeitet werden.

Vor allem geht der bbk berlin davon aus, dass der Senat sein Versprechen, es gäbe kein "first come first serve" Verfahren, halten kann. Werden Anträge nach dem 06. April wieder angenommen, muss deshalb gewährleistet sein, dass es bei den bisherigen Förderbedingungen bleibt und nicht etwa die der Zuschussprogramme des Bundes übernommen werden. 

Natürlich wäre es auch denkbar, darauf hinzuwirken, dass die Bedingungen für die Bundesmittel an die des Landes der Soforthilfe II angepasst werden. Die jetzt geltenden Antragsbedingungen des Bundes schließen viele Künstler*innen aus und verweisen sie lediglich auf Hartz 4, anstatt ihre professionelle Existenz zu sichern.

Zahlreiche Künstler*innen konnten angesichts der zahlreichen technischen Probleme keine Anträge stellen, und es gibt auch Künstlerinnen, die nicht sehr netzaffin sind. Sie dürfen nicht aus den Rettungsprogrammen fallen.  

Aktuelle Information der IBB: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/corona-zuschuss.html

Statement des bbk berlin: front_content.php?idart=6589&refId=199