Ab dem kommenden Jahr 2026 wird der Meldeschluss der VG Bild-Kunst vom 30. Juni auf den 31. März vorverlegt, damit die gesetzlich vorgegebenen Ausschüttungsfristen (Ende des 3. Quartals) eingehalten werden können. Mitglieder der VG Bild-Kunst sollten sich frühzeitig auf diese wesentliche Änderung im Verfahren einstellen, denn der Meldeschluss ist eine Ausschlussfrist.