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aus der Sicht der fast 10.000 bildenden Künstler*innen in Berlin: 1. In der Krise war auf Klaus Lederer Verlass. Sein Verdienst war und ist es, dass die Corona-Zuschüsse des Landes Berlin nicht bei allen, aber bei den meisten Künstler*innen und Künstlern angekommen sind, als sie diese zum beruflichen Überleben der Corona-Pandemie wirklich brauchten. Welch ein Kontrast zur Politik des Bundes, der die Künstler*innen vorrangig auf Hartz IV verwies und verweist. Auch die Corona-bedingten Zusatzprogramme, die er und seine Verwaltung aufgelegt haben – man denke an die Mobilisierung von 9 Millionen Euro für ein Sonderstipendienprogramm – waren haushalterische und organisatorische Kraftakte, die der Vielfalt der selbständigen künstlerischen Arbeit in Berlin spürbar zugutegekommen sind. Wo nötig, haben Klaus Lederer und seine Mitarbeiter*innen privaten Hilfsinitiativen – wie z. B. einem Unterstützungsprogramm für ältere Künstler*innen, das der bbk berlin durch eine Spende der Giesecke+Devrient Stiftung realisieren konnte – über bürokratische Hürden hinweggeholfen. 2. Faire und angemessene Honorare für künstlerische Leistungen, Gehaltszahlungen nach Tarif bei Zuwendungsempfängern des Landes Berlin: Anliegen und Zielsetzungen, die sich Klaus Lederer zu eigen gemacht hat. In seiner Amtszeit hat sich hier vieles sehr verbessert, auch wenn noch immer einiges zu tun bleibt. 3. Eine Baustelle nach Berliner Art – ein Baufortschritt ist kaum zu erkennen – bleiben die Sicherung und der Ausbau der räumlichen Infrastruktur für künstlerisches Arbeiten. Seit nahezu 10 Jahren wächst der Ateliernotstand jährlich und kontinuierlich an. Der Atelierbeauftragte im Kulturwerk des bbk berlin und der bbk berlin haben deshalb mit Beginn der Legislaturperiode 2016: 2.000 neue und bezahlbare Ateliers für nötig gehalten und ihre Realisierung bis 2021 gefordert, um die Erosion der berufsnotwendigen Infrastruktur nicht nur etwas zu verlangsamen, sondern wirksam einzudämmen. Die Bilanz ist ernüchternd: Waren im Atelierbüro 2016: 898 belegungsgebundene, damit wenigstens mittelfristig gesicherte und bezahlbare Ateliers und Atelierwohnungen zu verzeichnen, sind es Stand Juni 2021: 1.171 Ateliers und Atelierwohnungen. Ein viel zu geringer Zuwachs trotz großer Anstrengungen, gemessen am Bedarf und gemessen auch am finanziellen und organisatorischen Aufwand, den die Kulturverwaltung mit dem "Arbeitsraumprogramm" und der Kulturraumbüro GmbH betreibt. Hier müssen auch konzeptionell neue Wege beschritten, die Akteure der Zivilgesellschaft – Künstler*innengruppen, Genossenschaften, die gemeinwohlorientierte Immobilienwirtschaft und Einrichtungen wie unser Atelierbüro – müssen besser in die Förderstrukturen integriert und hier muss auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an ihre Mitverantwortung erinnert werden. Vor allem jedoch muss der Neubau bezahlbarer Atelierwohnungen wieder auf ihre Agenda.

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Der Vorstand des bbk berlin gibt mit Freude bekannt, dass mit Wibke Behrens M.A.ab 1. Juli 2021 eine hervorragend qualifizierte und politisch engagierte Frau für die Geschäftsführung im bildungswerk des bbk berlin gewonnen wurde. | Wibke Behrens arbeitet seit über 20 Jahren im Kulturbereich und schöpft aus einem umfassenden Erfahrungsschatz in der Verbandsarbeit, vor allem im Bereich Professionalisierung, Konzeption und Programmatik. | Zudem verfügt Wibke Behrens durch Aufträge in der Prozessbegleitung, der akademischen Lehre und strategischen Beratung über eine große Expertise in Kultur, Kulturpolitik und Empowerment – berlinbasiert, bundesweit und international – und ist aktives Mitglied in diversen Gremien und Think Tanks. | Als Gesellschafterin hat sie 2019 das Institute für Cultural Governance mitgegründet. Sie ist zertifizierter Systemischer Coach u.a. bei Hands On und Research Fellow am Presencing Institute in Massachusetts. | In kulturpolitischen Projekten ist Wibke Behrens ausgewiesene Expertin und Mit-Initiatorin für kooperative kulturpolitische Projekte und partizipative Prozesse. | Sie ist u.a. Sprecherin der Kulturpolitischen Gesellschaft Berlin-Brandenburg und Mitglied des Bundesvorstands, Gründungsmitglied und Sprecherin der AG Alte Münze der Koalition der Freien Szene, Geschäftsführender Vorstand und Stellvertretende Vorsitzende des Fachausschuss Kulturpolitik der SPD Berlin und Mitglied im Forum Zukunft Berlin der Stiftung Zukunft Berlin. | Das kulturwerk des bbk berlin unterstützt Wibke Behrens seit 2018 als Mitglied im Initiativkreis für die Erhaltung und Entwicklung von Orten künstlerischer Arbeit in Berlin. | Wibke Behrens: „Künstlerische Akteure stellen sich lebenslang ins Spannungsfeld von Lernenden und Lehrenden. Ich sehe meine Aufgabe im bildungswerk in einer starken Programmatik für die Professionalisierung und Positionierung von Kunstschaffenden.“

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Dank einer großzügigen Spende der Giesecke+Devrient Stiftung kann der bbk berlin an 29 Künstler*innen über 60 Jahre, deren künstlerische Existenz durch die Pandemiefolgen bedroht ist, jeweils einen Zuschuss von 2.000 Euro auszahlen. Auch dank der Unterstützung von Kultursenator Klaus Lederer hoffen wir, dass diese Zahlungen zumindest bei Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen auf diese nicht angerechnet werden. So großartig diese Unterstützung jeweils im Einzelfall ist: sie ändert natürlich nichts an den strukturellen Defiziten der Sozial- und Gesellschaftsordnung in Deutschland. 80 Künstler*innen hatten den Zuschuss 60+ beim bbk berlin beantragt. Ihre Biographien zeigen beispielhaft: Kulturelle Leistung, dichte künstlerische Lebensläufe und hohe fachliche Anerkennung schützen nicht vor unwürdiger Armut im Alter. Frauen sind davon noch stärker als Männer betroffen. Ältere Künstler*innen werden strukturell im Stich gelassen, denn künstlerisches Schaffen hört nicht mit Eintritt in die Rente auf, Hartz IV oder "Grundsicherung" im Alter machen die Weiterarbeit meist unmöglich und schließen von beruflicher und sozialer Teilhabe aus. Damit finden wir uns nicht ab. Vom neu zu wählenden Bundestag werden wir mit Nachdruck einfordern, den faktischen und durch nichts zu rechtfertigenden Ausschluss der großen Mehrheit der Künstler*innen aus der 2020 beschlossenen neuen Grundrente sofort zu beenden. Trotz jahrzehntelanger Vollerwerbstätigkeit und Beitragszahlung ist die derzeit geltende Bezugsvoraussetzung, nach der wenigstens 30% des Durchschnittseinkommens aus unselbständiger Arbeit erwirtschaftet sein muss, für sie unerreichbar. Wir treten ein für ... (weiter im PDF)

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Die Covid19-Pandemie hat viele Künstler*innen aller Sparten hart getroffen. Für Bildende Künstler*innen fielen und fallen die meisten Ausstellungs- und Residenzvorhaben weg, Künstler*innen anderer Sparten wurden und werden die Möglichkeiten ihrer Auftritte und Aufführungen genommen. | Berlin und viele andere Bundesländer, aber auch private Stiftungen und Organisationen haben – oft in bemerkenswerter Größenordnung – darauf mit Sonderstipendien- und vergleichbaren Programmen reagiert. So sehr wir das begrüßen, gehen damit die immer gleichen Probleme mit Job- und Grundsicherungsämtern oder dafür zuständige Stellen einher: Diese Stipendien werden auf ALG II oder die Grundsicherung im Alter angerechnet. Damit wird jede Unterstützung sinnlos gemacht, denn sie soll ja gerade die Fortsetzung der künstlerischen Arbeit ermöglichen, ihre Kosten decken – und das natürlich auch bei älteren Künstler*innen, die ja auch im Rentenalter zum Wohle Aller weiterhin künstlerisch arbeiten, Werke und Werte schaffen. | Wir fordern deshalb die demokratischen Parteien auf: Klarheit schaffen im Sinne der Künstler*innen gleich zu Beginn der neuen Wahlperiode. Schreiben Sie im neuen Bundestag die einfache Regelung ins Sozialgesetzbuch: "Stipendien und vergleichbare Leistungen bleiben anrechnungsfrei." Die Künstler*innen werden es Ihnen danken und der Gesellschaft zurückgeben, und alle Beteiligten haben Klarheit. | Die Eigeninitiative der Künstler*innen darf nicht bestraft werden, hier kann und muss der Bund sofort handeln. In diesem Sinne schließen wir uns mit Nachdruck den Worten und der Forderung des Geschäftsführers des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann an: "Kein gesellschaftlicher Bereich in Deutschland ist länger von den Lockdown-Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus betroffen wie der Kulturbereich. Die Not ist für viele Künstlerinnern und Künstler extrem groß. Viele Künstlerinnen und Künstler geben aber nicht auf, sondern nehmen ihr ökonomisches Schicksal selbst in die Hand, sie warten nicht auf öffentliche Unterstützung, sondern arbeiten freiberuflich außerhalb ihrer künstlerischen Tätigkeit. Doch statt dass sie für ihre Eigeninitiative gelobt werden, verlieren sie unter Umständen ihre Kranken- und Pflegeversicherung durch die Künstlersozialkasse. Das darf nicht sein. Deshalb fordern wir Sozialminister Hubertus Heil und Gesundheitsminister Jens Spahn auf, hier umgehend tätig zu werden, damit Eigeninitiative der Künstlerinnen und Künstler nicht auch noch bestraft wird."

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Die Pandemie verdeutlicht die prekäre Situation von Berliner Künstler:innen | Was den Betroffenen und ihren Interessensvertretungen bereits seit Jahren bekannt ist, wurde und wird durch die Corona-Pandemie nur noch deutlicher. Um Einzelschicksale systematisch zusammenführen, zu analysieren und mit Daten zu untermauern, hat die Koalition der Freien Szene im Juni und Juli 2020 eine spartenübergreifende Befragung von Berliner Kunstschaffenden der Freien Szene zu Auswirkungen der Coronakrise sowie zu den Perspektiven und Forderungen der Betroffenen mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa durchgeführt. | Die Auswertung und Analyse der erhobenen Daten, durchgeführt von den Soziologinnen Susanne Marquardt und Dr. Sabine Hübgen, zeigen sehr deutlich, wie verheerend die Auswirkungen der Pandemie auf die Kunst- und Kulturszene bereits in den ersten Monaten waren. Die nun vorliegende Studie – deren Einführung und Zusammenfassung auch auf Englisch vorliegen – präsentiert Ergebnisse und die daraus folgenden Forderungen und ist ab sofort als PDF auf der Webseite der Koalition der Freien Szene abrufbar:

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Wir sind Künstler*innen, keine Jurist*innen. Wir erleben die Wirklichkeit. Wir denken dabei nicht in Zuständigkeiten. Wir halten uns aber an den Artikel 14 des Grundgesetzes: Eigentum verpflichtet. | Wir gehören fast alle zu der übergroßen Mehrheit von Menschen, die keine Besserverdiener*innen sind. Wir erleben, wie Jahr um Jahr hundert- und tausendfach Künstler*innen ihre Wohnungen durch Mietsteigerungen und " Eigenbedarfs"- Kündigungen verlieren. Wir erleben, wie wir bezahlbare Ateliers verlieren, wie Ausstellungs- und Aufführungsorte verdrängt werden. Wir müssen zusehen, wie Spekulation und neoliberal entfesselter Finanzkapitalismus nicht nur den sozialen Zusammenhalt der Stadtgesellschaft sprengen, sondern Berlins Zukunft als Metropole von Kunst und Kultur an sich in Frage stellen. Was falsche Boden- und Wohnungspolitik verdrängt, vertreibt, vernichtet, kann durch die richtigste Kulturpolitik nicht repariert werden. | Es wird Zeit, dass der Bund nun endlich tut, was Länder und Kommunen nicht können oder offenbar nicht dürfen: - wirksam sofort den asozialen Anstieg der Mieten in Ballungsräumen eindämmen, eine echte Mietpreisbremse schaffen, dabei auch Gewerbemietverhältnisse einbeziehen; - Boden- und Steuerrecht reformieren, damit Gewinne aus leistungsloser Boden- und Wohnraumspekulation restlos abgeschöpft werden und ihnen damit dauerhaft der Boden entzogen wird; - das Grunderwerbssteuerprivileg von Kapitalgesellschaften endlich beseitigen; - den Missbrauch der Eigenbedarfsanmeldungen gesetzlich unmöglich machen; - die Bundesmittel für den Sozialen Geschosswohnungsbau vervielfachen, damit der Mangel an bezahlbarem Wohnraum (unbezahlbaren gibts genug) wenigstens mittelfristig überwunden werden kann - nur so konnte historisch und nur so kann auch heute der Wohnungsnot in den Städten ernsthaft begegnet werden. | Schon jetzt sagen wir als Berufsverband der Bildenden Künstler*innen Berlins: für Künstler*innen sind im September nur Parteien wählbar, die solche oder vergleichbare Positionen beziehen. Wer der Zerstörung unserer urbanen Lebensgrundlagen weiter untätig zusehen und faktisch nur Kapitalinteressen bedienen will, ist für uns: unwählbar.

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In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass zur Stabilisierung der KSK auch in 2021 ein Entlastungs-Zuschuss des Bundes gewährt wird, um Corona-bedingte Engpässe auf der Einnahmeseite der KSK auszugleichen und den Abgabesatz für die Verwerter*innen stabil zu halten. | Die Allianz der Freien Künste fordert den Gesetzgeber auf – für die Dauer der Pandemie und eine Übergangsphase bis mindestens Ende 2022 – die Zuverdienstgrenzen für nicht-künstlerischen selbstständigen Nebenverdienst auszusetzen oder deutlich anzuheben bzw. eine Regelung zu treffen, die für KSK-Versicherte den Bestandsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung trotz Überschreitens der Zuverdienstgrenze gewährleistet. | Ähnliche Forderungen wurden bereits von ver.di, vom Deutschen Kulturrat, vom Deutschen Musikrat und anderen Verbänden vorgebracht. | Solange die Zuverdienstgrenze für nicht-künstlerischen selbstständigen Nebenverdienst in der jetzigen Form besteht, ist für die KSK-Mitglieder entscheidend, ob eine monatliche Betrachtung (derzeit 450 Euro pro Monat) oder eine jährliche Betrachtung (derzeit 12 mal 450 Euro = 5.400 Euro pro Jahr) erfolgt. Die Allianz der Freien Künste fordert, dass die Zuverdienstgrenze in jedem Fall auf das gesamte Jahr gerechnet werden kann. Dadurch hätten die Versicherten die Möglichkeit, die bestehenden Zuverdienstmöglichkeiten – generell und besonders während der Krise – voll auszuschöpfen. | Die Allianz der Freien Künste fordert den Gesetzgeber auf, durch entsprechende Nachbesserungen beim Zugang zur Grundrente schnellstmöglich die Spätfolgen der Corona-Pandemie für die soziale Absicherung der Künstler*innen im Alter abzufedern. Unabhängig von der Corona-Situation muss der Zugang zur Grundrente für (hauptberufliche) Künstler*innen mit unterdurchschnittlich geringem Einkommen ermöglicht werden. | Zur Stabilisierung der KSK-Systems muss auch in 2021 ein Entlastungs-Zuschuss des Bundes gewährt werden, um Corona-bedingte Engpässe auf der Einnahmeseite der KSK auszugleichen und den Abgabesatz für die Verwerter*innen stabil zu halten.

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Aufruf zur Beteiligung an der Kampagne Wir.Sind.Kultur. Ohne Kultur keine Gesellschaft. Wir brauchen ein Kulturfördergesetz für Berlin! Unsere Ziele: Berliner Kulturschaffende durch die Krise bringen, Kulturszene in Berlin wieder aufbauen und Berliner Kultur mit einem Kulturfördergesetz nachhaltig absichern. Kultur ist lebenswichtig! Aber wie sie entsteht, arbeitet, lebt, bleibt oft unbeachtet. Die Corona-Krise hat uns den gesellschaftlichen Wert von Kultur und kultureller Teilhabe neu bewusst gemacht. Vielen Menschen fehlt etwas Wichtiges, wenn Konzerte und Proben nicht stattfinden, Theater, Museen und Clubs geschlossen sind. Kultur stärkt den Zusammenhalt der Gesellschaft. Sie macht Berlin so attraktiv. Ensembles und Vereine, Institutionen und Initiativen: Kultur schafft soziale und öffentliche Räume. Für Aktive und Publikum bedeuten sie Kontakt und Gemeinschaft, ja: Heimat. Abgeleitet aus Art. 20. Absatz 2 der Landesverfassung soll der gesellschaftliche Stellenwert von Kunst und Kultur in einem Gesetz ausgestaltet werden. Verbunden ist damit das Ziel der Herstellung stärkerer Transparenz, Verlässlichkeit und Beteiligung durch einen regelmäßigen und verbindlichen öffentlichen und parlamentarischen Diskurs über Kunst und Kultur. Dies kann durch die Vereinbarung regelmäßiger Planung und Berichterstattung, die in einen partizipativen Prozess eingebettet ist, erreicht werden.

Wir.Sind.Kultur.

Auszug: Der zweite Corona-Lockdown hat auch die Bildende Kunst hart getroffen. Wir sind inmitten einer Pandemie und die Infektionszahlen weiterhin beunruhigend. Trotzdem hofft die gesamte Kulturszene auf eine baldige, schrittweise Wiedereröffnung von Theatern, Kinos, Musikhäusern und Ausstellungsorten. Der Deutsche Kunstrat fordert, hier die Orte der Kunst besonders früh in das Blickfeld zu nehmen! ... Kunsthäuser sind Orte der sinnlichen Erfahrung, der Regeneration und des Nachdenkens. Es sind Orte, an denen wir mit den verschiedenen Facetten unseres Lebens und differenzierten Blicken auf Gegenwart und Vergangenheit konfrontiert werden. Es sind auch Orte des Innenhaltens, der Teilhabe und der Demokratiebildung. Neben dem Verlust für die Kunsthäuser, die fertige Ausstellungen ungesehen wieder schließen mussten, ist das Fehlen von Kunsterlebnis vor allem auch ein gesellschaftlicher Verlust. Daher fordert der Deutsche Kunstrat als Spitzenverband der Bundesverbände der Bildenden Kunst eine schrittweise Wiedereröffnung der Kunstorte, sobald die Pandemie-Bedingungen es erlauben.

Logo Deutscher Kunstrat

Die 19 in der Allianz der Freien Künste organisierten Bundesverbände sind mit großer Sorge in das neue Jahr gestartet. Noch immer gibt es keine wirksamen Hilfen für soloselbstständige Künstler*innen in der Coronakrise – mit zum Teil irreversiblen Folgen für das kulturelle Leben in Deutschland. Die Kunst- und Kulturschaffenden sind seit Beginn der Krise stärker als nahezu alle anderen Branchen von den Folgen der Pandemie betroffen. Für die Mehrzahl der Akteur*innen ist die Ausübung ihrer Berufe seit Monaten nicht oder nur sehr stark eingeschränkt möglich. | Neustarthilfe für Soloselbstständige: Die für Januar 2021 angekündigte Neustarthilfe für Soloselbstständige im Rahmen der Überbrückungshilfe III kann immer noch nicht beantragt werden! Zudem wird für die Mehrheit der soloselbstständigen Künstler*innen der in Aussicht gestellte pauschale Betriebskostenzuschuss aufgrund ihrer verhältnismäßig niedrigen Jahresumsätze deutlich unter 500 Euro pro Monat liegen. | November- und Dezemberhilfen: Hier ist eine Vielzahl der freischaffenden Künstler*innen von der Antragstellung ausgeschlossen: Sie zählen bestenfalls zu den »indirekt Betroffenen« und müssen nachweisen, dass 80 % der ausgefallenen Umsätze mit von den Schließungen direkt betroffenen Auftraggeber*innen realisiert worden wären. Dies ist aufgrund der sehr heterogenen Erwerbsstruktur in der freien Szene nur selten möglich. | Intransparenz: Unter denjenigen, die diese Hilfen dennoch in Anspruch nehmen konnten, besteht die große Sorge, Gelder zurückzahlen zu müssen, da die komplexen Zugangsvoraussetzungen unnötigen Interpretationsspielraum lassen und zum Teil erst im Nachhinein klar werden. Permanent werden die Rechtsgrundlagen und FAQ zu den Corona-Hilfen geändert – zum Teil mit dramatischen Folgen für die Antragstellenden. Auskünfte zu spezifischen Fragen, die sich für sie im Kulturbereich ergeben, werden generell nicht erteilt. Hier braucht es endlich Verlässlichkeit und Rechtssicherheit.

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