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Die Fachzeitschrift "kunststadt stadtkunst" wird jährlich vom Büro für Kunst im öffentlichen Raum im kulturwerk des bbk berlin herausgegeben. Sie informiert über die neuesten Entwicklungen der Kunst im öffentlichen Raum in Berlin und sorgt für Transparenz rund um das staatliche Auftragsgeschehen für Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum im Land Berlin und in den Berliner Bezirken. | In 15 Artikeln berichtet die aktuelle Ausgabe Zeitschrift 68-2021 über abgeschlossene Wettbewerbsverfahren, darunter mehrere gedenkpolitische Kunstwettbewerbe. Ein Beispiel ist der Roedeliusplatz in Lichtenberg mit seiner besonderen Geschichte und der leider noch nicht finanzierten Kennzeichnung der "Letzten Wege" der Deportierten in die nationalsozialistischen Vernichtungslager durch Berlin-Mitte. | Die zwei großen Wettbewerbe für temporäre Kunst im Stadtraum an der Karl-Marx-Allee in Mitte und auf dem Prerower Platz in Hohenschönhausen werden ausführlich vorgestellt. Die Projekte für Kunst am Bau in der Berliner Schulbauoffensive sind ein weiterer Schwerpunkt. | Martin Schönfeld thematisiert die Grenzen der Kunstfreiheit beim Potsdamer Wettbewerb zum Bundespolizeipräsidium, wo seitens des Auslobers keine tagespolitischen Bezüge der Entwürfe erwünscht waren. Oliver Störmer analysiert die Funktionsweise von kommerziellen Vergabe- und Bieterplattformen und leistet damit bereits eine Argumentationshilfe für die Entwicklung einer nicht kommerziellen App zur Abwicklung größerer Wettbewerbsverfahren. | Der Diebstahl von Thorsten Goldbergs "Goldnest" und die ignorante Reaktion von Behörden und Öffentlichkeit kommen zur Sprache. Auf einem Spaziergang mit René Ebersbach bekommen die Leser:innen einen Eindruck von der Kunst im öffentlichen Raum durch Chemnitz. | Kulturpolitisch wird die notwendige Reform des Leitfadens Kunst am Bau des Landes Berlin betrachtet. Die Positionen von Berliner Landespolitiker:innen zur Kunst im öffentlichen Raum werden in Auszügen aus Interviews von Sabine Reinfeld und Frauke Boggasch wiedergegeben. | Katinka Theis schreibt über Paris im Ausnahmezustand während des Corona-Jahrs 2020. Elfriede Müller rezensiert ausführlich das im Metropol Verlag erschienene Buch „Multidirektionale Erinnerung“ von Michael Rothberg, das einen wichtigen Beitrag zum neuen Historiker:innenstreit über den Bezug zwischen Kolonialismus und Holocaust darstellt. | Die Fachzeitschrift "kunststadt stadtkunst" liegt in vielen öffentlichen Kultureinrichtungen kostenlos aus und kann über die: Geschäftsstelle kulturwerk des bbk berlin, Köthener Straße 44, 10963 Berlin, bezogen werden.

kunststadt stadtkunst 68 2021

Forderungen des bbk berlin für eine zukunftsweisende Künstler*innenförderung | Der berufsverband bildender künstler*innen berlin (bbk berlin) fordert die koalierenden Parteien auf, in ihre Verhandlungen, die Künstler*innenförderung weiterzudenken und neue Ziele zu setzen. Es gilt die Vielfalt der künstlerischen Positionen zu erhalten und zu vermehren, professionellen Künstler*innen auch in der Breite kontinuierliches künstlerisches Arbeiten und kontinuierliche künstlerische Arbeits-Biographien zu ermöglichen. Damit wird Berlins Rolle als eine der Welthauptstädte künstlerischer und geistiger Produktion gesichert und gestärkt. Dafür fordern wir, die Zahl der Recherchestipendien erheblich zu vergrößern und in Bezug auf ihre Vergabekriterien die Abstimmung mit den künstlerischen Berufsvertretungen zu suchen. | Kunst ist Arbeit, und Arbeit muss fair bezahlt werden. Wir alle wollen deshalb Mindesthonorare und -Gagen für alle künstlerischen Leistungen gewährleisten, die im Rahmen oder unter Nutzung öffentlicher Förderungen Berlins erbracht werden. Diese Mindesthonorare werden auf der Grundlage von Honorartabellenvorschlägen der Berufsvertretungen (der bbk berlin für die bildenden Künstler*innen) von der Senatskulturverwaltung festgesetzt und in Abstimmungen mit den künstlerischen Berufsvertretungen alle 2 Jahre überprüft und ggfs. angepasst. | Wir wollen eine sparten- und nutzungsspezifisch zielgenaue und wirksame Atelier- und Arbeitsraumförderung, in die wir die Akteure der Zivilgesellschaft, insbesondere den Atelierbeauftragten im Kulturwerk des bbk berlin und die Koalition der Freien Szene Berlin programmatisch mitgestaltend einbeziehen werden: - Belegungsgebundene Atelier- und Künstler*innenwohnungen im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaues - Zielmarke: 1 % dieser Wohnungsneubauten, - Berücksichtigung von Infrastrukturbedarfen für künstlerisches Arbeiten in allen Planungs- und Satzungsinstrumenten Berlins und in künftigen städtebaulichen Verträgen, - regelmäßige Aufstockung des Anmietprogrammes im Arbeitsraumprogramm der Senatskulturverwaltung, - Neustrukturierung aller Fördermaßnahmen und der Grundstücksvergaben Berlins mit dem Ziel, die Künstler*innen selbst und alle an gemeinwohlorientierter Immobilienwirtschaft interessierten Akteur*innen der Zivilgesellschaft zu befähigen, selbst die Schaffung und Erhaltung bezahlbarer Ateliers u.a. mit einem Investitionskosten-Zuschussprogramm in die Hände nehmen zu können. Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum sind wesentliche Bestandteile unserer Baukultur und machen Kunst für die Allgemeinheit sichtbar und zugänglich. Wir fordern in Zusammenarbeit mit den Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft, insbesondere mit dem Büro für Kunst im öffentlichen Raum im Kulturwerk des bbk berlin, die bestehenden Förderungen zu verbessern und auszubauen. | Der bbk berlin erwartet zukunftsorientierte Entscheidungen in den Koalitionsverhandlungen für unsere Stadt, die Künstler*innen und ihre Arbeit gleichberechtigt einbeziehen.

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Die Initiative für ein Kulturfördergesetz fordert die Verankerung von Kultur im Koalitionsvertrag: Die Initiative zum Kulturfördergesetz gratuliert den Delegationen von SPD Berlin, Bündnis 90/Die Grünen Berlin und DIE LINKE Berlin zum Start der Koalitionsverhandlungen und begrüßt die Inhalte der Sondierungsgespräche zum Kulturbereich. Die von den Parteien beschriebene ‚Kulturoffensive‘ darf jedoch nicht folgenlos bleiben. Die Kulturlandschaft ist schwer von der Pandemie gezeichnet. Finanzielle Mindeststandards für eine faire und angemessene Vergütung künstlerischer Leistungen und eine soziale Absicherung fehlen. Es fehlt eine gezielte Förderung von Diversität. Die langfristige Sicherung von Arbeits- und Aufführungsräumen ist nicht gegeben. Mehr als 60 Kulturverbände haben sich daher in der Kampagne zum Kulturfördergesetz engagiert und fordern die Aufnahme des Kulturfördergesetzes in den Koalitionsvertrag. Kunst und Kultur müssen gesetzlich verankert werden! | Kampagne für ein Kulturfördergesetz in Berlin: Was wollen wir erreichen?[1] - Sicherung und Weiterentwicklung der kulturellen Vielfalt / Verankerung von Kultur als Pflichtaufgabe. Soziale Absicherung professioneller Künstler*innen. Sicherung und Ausbau der räumlichen Infrastruktur für künstlerisches Arbeiten. Verankerung von Kultur in der Stadtentwicklung. Stabilisierung der Förderungen und Weiterentwicklung der Förderstrukturen. Durchlässigkeit, Diversität und Parität in der Kulturförderung. Schaffung von Barrierefreiheit der Förderbedingungen und Fördermittel. Förderung ökologischer Nachhaltigkeit Verankerung von Kunstvermittlung und kultureller Bildung in Institutionen und Fördersystemen. Bewahrung des Kulturellen Erbes. Unterstützung und Würdigung von ehrenamtlich Tätigen. Regeln für partizipative Prozesse. Kulturförderplanungen. Evaluierungsberichte. [1] Gekürzte Zusammenfassung. Vollständige Version auf :

kultur.fördern.gesetz

2020/21 war ein intensives Arbeitsjahr, dass uns viel Zeit und Engagement abverlangt hat. Der Vorstandsbericht ist entsprechend umfangreich. Wir haben eine Timeline zusammengestellt mit vielen Ereignissen, Einschnitten und Veränderungen, die hinter uns liegen und uns alle kollektiv betrafen. Der Vorstand hat sich in dieser Krise sehr oft mit politischen Entscheider*innen kritisch auseinandersetzen müssen, leider nicht immer mit Erfolg, aber in wichtigen Punkten konnte Verständnis für die Lage der Künstler*innen erzielt und dadurch wirkmächtige Unterstützungen finanzieller und struktureller Art erreicht werden.

Der Atelierbeauftragte zieht mit dem Weißbuch II Atelierförderung Bilanz der vergangenen Legislaturperiode und zeigt Rahmenbedingungen und Instrumente auf, die für eine gemeinwohlorientierte Atelierförderung notwendig sind. Das Weißbuch II ist Ergebnis eines monatelangen Arbeitsprozesses mit verschiedenen stadt- und kulturpolitischen Akteur*innen. Im Rahmen zweier Workshops wurden aktuelle Problemlagen diskutiert und Lösungsansätze für die Weiterentwicklung der Atelier- und Arbeitsraumförderung in der kommenden Legislaturperiode erarbeitet. Teilnehmende an den Workshops waren neben dem Atelierbeauftragten und dem Atelierbüro die Kulturraum GmbH, PROSA, Vertreter*innen aus dem Abgeordnetenhaus und dem Bundestag, Senatsverwaltungen, Mitglieder aus Genossenschaften, Planer*innen und Künstler*innen und Ihre Initiativen.

Weißbuch II Atelierfoerderung

Das Büro für Kunst im öffentlichen Raum im kulturwerk des bbk berlin präsentiert eine Broschüre mit Kunst am Bau Arbeiten an Berliner Schulen aus den Jahren 2017-2020. | Die Kunstwerke sind aus Wettbewerben hervorgegangen und stellen gelungene Beispiele für kommende Kunstwerke im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive dar. | Aufgrund der aktuellen Bautätigkeit und den aus ihr resultierenden Wettbewerben für Kunst am Bau sollen Bauherren und Schulen mit dieser Broschüre Anregungen erhalten. Die Beispiele machen die Vielfalt der zeitgenössischen Kunst deutlich. Die Begegnung mit der Kunst erfolgt an einem Ort des alltäglichen Lebens und nicht im Museum. Die Arbeiten bieten Schüler:innen und Lehrer:innen ein einzigartiges Angebot kultureller Bildung. Sie stellen vielleicht den ersten Kontakt junger Menschen mit zeitgenössischer Kunst her. Ob Installationen, Malerei, partizipatorische Kunst, Videoarbeiten, Skulpturen: immer wird dabei auf die Besonderheiten der Schule und die Bedürfnisse der Nutzer:innen eingegangen und etwas Einzigartiges geschaffen.

Berliner Schulen Broschuere Titelblatt

Broschüre Kunst am Bau an Berliner Schulen

Der Verdrängungsdruck für die 8.000 Künstler*innen in Berlin steigt zunehmend, innerstädtische Ateliers und Arbeitsräume werden teurer und die Covid-19-Pandemie hat die wirtschaftliche Situation für bildende Künstler*innen nur noch verschärft. Trotz dieser Entwicklung konnten durch das Land Berlin seit 2017 nur 282 neue bezahlbare und geförderte Ateliers angeboten werden – während jährlich etwa 350 verloren gehen. | Am 16.09.2021 – zehn Tage vor den Wahlen – stellt der Atelierbeauftragte das Weißbuch II Atelierförderung vor, zieht Bilanz der vergangenen Legislaturperiode und zeigt Rahmenbedingungen und Instrumente auf, die für eine gemeinwohl-orientierte Atelierförderung notwendig sind. | Das Weißbuch II ist Ergebnis eines monatelangen Arbeitsprozesses mit verschiedenen stadt- und kulturpolitischen Akteur*innen. Im Rahmen zweier Workshops wurden aktuelle Problemlagen diskutiert und Lösungsansätze für die Weiterentwicklung der Atelier- und Arbeitsraumförderung in der kommenden Legislaturperiode erarbeitet. Teilnehmende an den Workshops waren neben dem Atelierbeauftragten und dem Atelierbüro die Kulturraum GmbH, PROSA, Vertreter*innen aus dem Abgeordnetenhaus und dem Bundestag, Senatsverwaltungen, Mitglieder aus Genossenschaften, Planer*innen und Künstler*innen und Ihre Initiativen. | Am kommenden Donnerstag wird der Atelierbeauftragte außerdem die Positionen der demokratischen Parteien zu den Wahlprüfsteinen des Atelierbüros vorstellen. | Dr. Martin Schwegmann, Atelierbeauftragter für Berlin und Leiter des Atelierbüros im Kulturwerk des bbk berlin

Weißbuch II Atelierfoerderung

Mehr als 50 Berliner Kulturverbände haben heute die Kampagne für ein Berliner Kulturfördergesetz gestartet. Vorausgegangen waren monatelange Gespräche in Sparten- und Themenspezifischen Arbeitsgruppen. | Im Berliner Stadtbild tritt die Initiative zunächst durch eine Kunst-Plakataktion im öffentlichen Raum in Erscheinung. Motive und inhaltliche Ausrichtung orientieren sich an den Schwerpunkten der Initiative. | In einem Pressegespräch am 9. September 2021 werden Journalistinnen und Journalisten die Möglichkeit haben, mehr über den geplanten Verlauf der Kampagne und die inhaltlichen Schwerpunkte zu erfahren, sowie Nachfragen an die Sprecherinnen und Sprecher der Arbeitsgruppen zu richten. | Pressegespräch der Initiative für ein Berliner Kulturfördergesetz: 9. September 2021, 11-12:30 Uhr, ZOOM-Videokonferenz | Weitere Informationen:

kultur.fördern.gesetz

The Art and Cultural Workers Congress brings together several international organizations, from initiatives and professional associations to trade unions active in the fight for better working conditions in the cultural field. | DAY 1: Zoë Claire Miller / berufsverband bildender künstler*innen berlin, Germany and Lidija Krienzer Radojević / IG Kultur Österreich, Austria (video start from 48 min - end) | The two working sessions are divided thematically. On the first day, we will be discussing models and options for the introduction of a fair wage. The second day will be dedicated to the issues of self-organization, the possibilities and constraints of organizational forms, as well as the opportunities and obstacles to the mass unification of precarious workers. The Congress will end with a collective discussion, and we hope it will be continued by a mutual empowerment in a common struggle. | program: http://blok.hr/en/politicka-skola-za-umjetnike/kongres-umjetnika-i-kult…

Art and Cultural Workers Congress Zagreb

Nein, es ist kein Déjà-vu, es ist nur wieder eine Ausschreibung in der Reihe der Stipendienprogramme NEUSTART KULTUR. | Stiftung Kulturwerk der Bild-Kunst: „Am 2. August 2021 beginnt die Bewerbungsphase in den einzelnen Förderlinien. Die Reihenfolge des Eingangs der Anträge wirkt sich auf die Chancen, ein Stipendium zu erlangen, aus. Je früher ein Antrag elektronisch eingereicht wird, desto höher sind die Chancen. Die Bewerbungsphase … kann in einer Förderlinie vorzeitig beendet werden, sobald genügend Anträge eingegangen sind, so dass eine Auskehrung der maximalen Anzahl an Stipendien in der betreffenden Förderlinie sichergestellt ist.“ | 5.000 Bewerber*innen um die Sonderstipendien 2020 bei der Stiftung Kunstfonds führten nicht zu grundsätzlichen Überlegungen, die Not unter den Künstler*innen strukturell zu beheben und mit nachhaltigen Förderinstrumenten zu bekämpfen, sondern die Verantwortlichen wählen wieder den Weg der verknappten Chancen. | Der bbk berlin kann seine Kritik nur wiederholen: Die bisherigen Programme im Rahmen von NEUSTART KULTUR sind unzulänglich, weil sie eindeutig die Konzentration auf tatsächlich Corona-geschädigte Künstler*innen vermissen lassen. Der Eindruck verstärkt sich, dass es politisch nicht gewollt ist. Ein Zeichen ist die genannte Einkommensgrenze von 60.000 Euro, die das durchschnittliche Jahreseinkommen von Künstler*innen (lt. KSK 2020: 17.136 Euro) um mehr als zwei Drittel übersteigt. | Und so fragen wir uns, was treibt einen Vergabebeirat der Stiftung Kulturwerk der Bild-Kunst an, der im Bereich Bildende Kunst ausschließlich aus Vertreter*innen des Bundesverbands BBK und des Deutschen Künstlerbunds besteht, solche Vergaberichtlinien festzulegen? | Wir erwarten von Künstler*innen-Verbänden künftig engagiertere Interessenvertretung.

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