04.07.2022 | Künstlersozialversicherungsgesetz: ver.di begrüßt geplante Anpassungen

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Der bbk berlin begrüßt die aktuelle Information zur Anpassung im KSK-Gesetz: Gleichstellung von Nebenjobs in selbständiger Tätigkeit mit Nebenjobs in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplanten Anpassungen im Künstlersozialversicherungsgesetz, die ihm Rahmen einer umfassenden Novelle des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen sind. „Die vorgesehene Regelung stellt für Kulturschaffende, die neben einer künstlerischen oder publizistischen Arbeit eine andere selbstständige Tätigkeit ausüben, eine klare Verbesserung dar“, sagte Christoph Schmitz, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Es ist ein wichtiger Schritt zu mehr Fairness, dass in Zukunft über die Künstlersozialkasse versichert bleiben soll, wer im Hauptberuf als Künstlerin oder Künstler oder als Publizistin oder Publizist tätig ist. Wir brauchen solche Schritte, damit Kreative künstlerische Existenzen aufbauen können und eine Chance haben, auf Krisen zu reagieren.“

In Zukunft soll – wie von ver.di gefordert – gelten: Künstler*innen sowie Publizist*innen werden und bleiben über die Künstlersozialkasse (KSK) krankenversichert, solange die künstlerische Tätigkeit überwiegt. Bisher verlieren Versicherte den Schutz über die KSK, sobald sie monatlich mehr als 450 Euro in einem selbstständigen nicht-künstlerischen Beruf verdienen. Diese Einkommensgrenze gilt derzeit nur bei selbstständigen, nicht jedoch bei abhängigen Nebenjobs. Die geplante Novelle bringt nun eine Gleichstellung, die ver.di angesichts der zunehmenden Mehrfachtätigkeiten in der Vergangenheit immer wieder angemahnt hatte.

ver.di ist die größte Gewerkschaft für Künstler*innen sowie Publizist*innen in Deutschland. In ihr sind Musiker*innen, Journalist*innen, bildende Künstler*innen, Schriftsteller*innen, Übersetzer*innen sowie Kolleg*innen aus den Bereichen Theater und Bühnen organisiert. Mit 30.000 hauptberuflich selbstständigen Mitgliedern ist ver.di außerdem die größte Organisation von Solo-Selbstständigen in der EU.

Link zur ausführlichen ver.di-Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben und weitere Informationen:

Trotz Zweitjob weiter in der KSK versichert? – ver.di (verdi.de)