19.03.2020 | Corona-Update #2:Linkliste des bbk berlin zur aktuellen Corona-Krise

  1. Was gibt es? (Informationsportale)
  2. Was ist geplant? (Presse)
    AKTUELL:
    19.03.2020 Berlin: Senat beschließt finanzielle Zuschüsse für Soloselbstständige und Kleinunternehmen
  3. Was wird gefordert? (Pressemitteilungen, Petitionen)
  4. Allgemeine Hinweise

1. Was gibt es? - Informationen 

  • Vorlage von ver.di: Grundsätzlich ist es ratsam, individuell alle Absagen und Honorar-Ausfälle genau zu dokumentieren, um später Belege zu haben, falls es staatliche Nothilfefonds geben sollte. Im Zweifelsfall ist es auf jeden Fall sinnvoll, die Absage und die Höhe des Ausfalls vom Veranstalter dokumentieren zu lassen.
    https://vs.verdi.de/themen/nachrichten/++co++4e085142-660f-11ea-9bec-001a4a160100
  1. Herabsetzung oder Stundung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen (II.Quartal 2020 fällig am 10.06.2020)
  2. Stundung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (entfällt bei Kleinunternehmern)
  3. Herabsetzung von Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen 2020 auf 0,00 und Erstattung der bereits geleisteten Zahlung (nur für Unternehmer, die monatlich USt-Voranmeldungen abgeben und zur Zahlung der Sonder-Vorauszahlung verpflichtet sind.)
  4. Gewährung von Vollstreckungsaufschub für bereits rückständige Steuern
  • Alle diese Erleichterung können mit einfachem, formlosen Brief unter Angabe der Steuernummer beantragt werden. Bei Stundungsanträgen sollte enthalten sein, bis wann die Stundung beantragt wird und ob ggf. Ratenzahlungen geleistet werden können. (Stundung heißt Verschiebung der Fälligkeit, die Steuer ist dann später zu zahlen. Herabsetzung bedeutet, dass die Steuer erst einmal gar nicht zu zahlen ist. Allerdings wird diese mit der Steuererklärung 2020 überprüft. War die Herabsetzung nicht gerechtfertigt, müssen die Steuern nachgezahlt werden.) Als Orientierung für einen vereinfachten Antrag an das Finanzamt kann das Formular vom Land Brandenburg dienen: https://mdfe.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.662052.de  
  • KSK – mögliche Korrektur des voraussichtlichen Jahreseinkommens
    Möglich ist jetzt die Korrektur des voraussichtlichen Jahreseinkommens bei der KSK. Maßnahmen für Versicherte, deren Einkommensprognose sich verändert hat. Das senkt die monatlichen Beiträge. Dabei jedoch die Mindesteinkommensgrenzen beachten und die Auswirkungen auf spätere Rentenzahlungen einbeziehen:
    https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html 
    Formular:https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Künstler_Publizisten/Vordrucke_und_Formulare/Aenderung_Arbeitseinkommen.pdf
  • Arbeitslosengeld
    Möglich ist der Gang zum JobCenter zur Abholung der Antragsformulare für Arbeitslosengeld II (sog. Hartz 4). Die Formulare werden mit einem Datumsstempel ausgehändigt. Das Datum der Abholung ist das Datum für den rückwirkenden Bezug von ALG II, unabhängig von der Dauer der Antragsbearbeitung. Rücklagen kann man bis zu €150 pro vollendetem Lebensjahr behalten.
    https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/finanziell-absichern
  • Berlin: Information zum Umgang mit aktuell geförderten Projekten
    https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/
    Zur Frage ob Honorare im Voraus zusammenhängend mit einer Verschiebung der Veranstaltung oder sogar als Ausfallhonorar ohne Nachholtermin bezahlt werden können, gibt es noch keine gesicherte Antwort aus der Senatsverwaltung.

Informationen aus anderen Bundesländern:

Informationen aus dem deutschsprachigen Raum:

 

2. Was ist geplant? - Informationen 

  • 19.03.2020 Berlin: Senat beschließt finanzielle Zuschüsse für Soloselbstständige und Kleinunternehmen
    Landesprogramm in Höhe von 100 Mio. Euro für das laufende Jahr: Die Höhe des Zuschusses wird auf 5.000 Euro begrenzt. Er kann gegebenenfalls mehrmals beantragt werden, erneut nach sechs Monaten für Einzelpersonen sowie nach drei Monate für Mehrpersonenbetriebe. Die Umsetzung des Programms soll haushaltsmäßig über den Einzelplan der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe erfolgen. Die IBB wird das Programm umsetzen. Die Freigabe der Mittel wird in der kommenden Woche mit dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses abgestimmt. Eine Überprüfung des Programms ist nach vier Wochen vorgesehen.
    Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Es wird dringend gebeten, noch keine Förderanträge zu schicken. Informationen zu den Förderbedingungen, zu den Antragsformularen und zum Verfahren werden zeitnah auf der Website der IBB veröffentlicht.
    https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.909707.php

 

3. Was wird gefordert 

Pressemitteilungen / News:  

  • bbk berlin vom 16.3.2020:  Corona-Virus und die Folgen - Wir fordern Soforthilfefonds für Berlins Künstler*innen! Pressemitteilung

Online-Petitionen 

Dazu: Süddeutsche Zeitung: Wann, wenn nicht jetzt, 18.03.2020
Die Krise könnte ein Testfall für die alte Idee des bedingungslosen Grundeinkommens sein - das fordern vor allem selbstständige Künstler und Kreative.
https://www.sueddeutsche.de/kultur/bedingungsloses-grundeinkommen-wann-wenn-nicht-jetzt-1.4849696

 

4. Allgemeine Hinweise