31.03.2020 | Corona-Update #7: Hilfen zur Antragstellung Sofortprogramm II Land Berlin

Das Soforthilfeprogramm II des Landes Berlin wurde zum 2.4.2020 eingestellt und Beantragungen sind nicht mehr möglich. Information dazu:

Die Darstellung des Landesprogramms Soforthilfe 2 finden Sie hier:
(Achtung: einige Links haben aktualisierte Inhalte)

Liebe Kolleg*innen,
weitere Hinweise zur Antragsstellung bei der Investitionsbank Berlin:

Hier Hilfen zur Antragstellung des ehemaligen Kulturstaatssekretärs Tim Renner, der sich in großartiger Weise für die Sache der Künstler*innen engagiert hat. Tim Renner bittet dabei um den Hinweis, dass er kein Jurist ist, sondern aus bürgerschaftlichem Engagement heraus das Antragsverfahren kommentiert – er und wir geben Ratschläge nach bestem Wissen und Gewissen, ohne rechtliche Garantie.

Letztes Update von Tim Renner 27.3.2020:

"Heute ab 13.00 kann man unter www.ibb.de die Soforthilfe 2 für Soloselbständige und Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeiter beantragen. Mittlerweile ist bekannt, was die ibb auf dem digitalen Formular erfragen wird. Ich bin es mal durchgegangen und habe versucht die Fragen für Euch zu beschreiben und zu bewerten. Vorsicht, ich bin kein Jurist und kann Euch hier keine Rechtsauskunft geben, sondern nur darstellen, wie ich es selbst ausfüllen würde:

  • Zuerst muss man anklicken, dass man Freiberufler/Selbständiger ist oder die Zahl der Beschäftigten angeben (es zählen keine Mitarbeiter auf 450.- Euro Basis, ebenso nicht Auszubildende, Teilzeitkräfte darf man mit ihren Zeiteinheiten aufeinander addieren…)
  • Als nächstes werden Unternehmensname, Rechtsform (GbR, GmbH - wenn das überhaupt bei Soloselbständigen gezeigt wird sind diese in der Regel Einzelunternehmen ), die Branche, das Gründungsdatum, (Handels-) Registernummer (das haben definitiv nur Unternehmen), Umsatzsteuer ID und Website (ich kann mir nicht vorstellen, dass Förderbedingung ist eine zu haben - ich würde im Zweifel meine Socialmediapräsenz angeben).
  • Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort), Bankverbindung (Name/IBAN)
  • Inhaberdaten/gesetzlicher Vertreter (das meint die Geschäftsführung): Frau/Herr, akademischer Titel, Vorname/Nachname, die SteuerID der ausfüllenden Person (findet man auf dem Steuerbescheid!), Personalausweis- oder Reisepass-Nummer, Telefonnummer, Email.
  • Dann müsst Ihr Euch zwischen drei Optionen entscheiden:
    a) Ihr nehmt nur die Hilfe des Soforthilfe des Landes in Anspruch - das sind pauschal 5000.- Euro die Euch helfen alle Kosten zu tragen. '
    b) Ihr nehmet die Kombination aus Landes und Bundesmitteln und erhaltet, je nach Angabe Eurer Betriebskosten (das sind Kosten ohne Gehälter, also Miete, Material etc,) bis zu 14.000.- Euro, oder
    c) ihr vertretet ein Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern und könnt in der Summe bis zu 15.000.- Euro Betriebskostenzuschuss geltend machen. Wenn Ihr b oder c gewählt habt, werdet Ihr danach nochmal bestätigen müssen, verstanden zu haben dass ihr die Gelder nur für die Betriebskosten einsetzt. Wählt Ihr a) geht es gleich weiter, denn diese Gelder sind alleine flexibler.
  • Nun kommen die Erklärungen. Als erstes kommt der Grund für die existenzbedrohende Lage. Ihr müsst auswählen zwischen:
    a) von teilweiser Schließung und Umsatzeinbußen mangels Kundschaft, Stornierungen u.ä. betroffen
    b) von Komplettschließung betroffen
    c) von Umsatzeinbußen durch fehlende Aufträge/Buchungen/Engagements u.ä. betroffen. Es kann zwar mehreres der Fall sein, bitte für eines entscheiden. Bei künstlerisch tätigen Personen wird es zumeist c) sein.
  • Ihr bestätigt, dass Ihr wisst keinen Rechtsanspruch auf die Hilfe zu haben, dann kommt die Frage ob Ihr Kleinbeihilfen aus dem Corona-Programm bereits beantragt habt. In der Regel wird die Antwort „nein“ lauten. Persönlich unklar ist mir, ob die Beantragung von Kurzarbeitergeld (das betrifft natürlich nur Unternehmen) hier drunter fällt. Wenn ja müsste der Beihilfewert umgerechnet und eingetragen werden.
  • Danach kommen diverse Erklärungen die Ihr durch eine einfache Bestätigung geben müsst. Dabei geht es von Datenschutz bis Einwilligung zur Email-Kommunikation. Besonders beachtenswert erscheint mir, dass Ihr aufgeklärt werdet, dass Ihr Zahlungen die Euren tatsächlichen Bedarf (Unternehmen 3 Monate, Soloselbständige 6 Monate) überschreiten zurückzahlen müsst und dass andere, gesetzliche Ansprüche die sich aus der Krise ergeben, wie zB. wieder Kurzarbeitergeld für Unternehmen davon abgezogen werden können... Schließlich erklärt Ihr per Eides statt, dass Ihr die Angaben nach besten Wissen gemacht habt.

Das ist keine Raketenwissenschaft, aber relativ viel, was Ihr zu beantworten habt. Ausgedruckt (nein, Ihr füllt das bitte unbedingt online aus!) sind es fünf Seiten. Lasst Euch davon nicht einschüchtern, vieles sind formale Erklärung die der IBB Rechtssicherheit verschaffen.

Tschüs Tim"

Sofortprogramm II des Landes Berlin bei der IBB-Investitionsbank Berlin

 

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